Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen übertragen, sofern einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Planungsleistungen erstrecken sich mindestens bis zur LPH 5 (n. § 34 HOAI, Stand 2013) und werden stufenweise übertragen. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht. Zunächst werden die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt.
Beabsichtigt ist, nach § 14 Abs. 4 (8) VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs Vertragsverhandlungen aufzunehmen.
Im Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Eignung erbracht werden:
— Erklärung der Beschäftigung von min. 3 technischen Mitarbeitern, inkl. Inhaber gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
— Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines Projektes in der Honorarzone III gem. § 75 Abs. 5 VgV in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
Die Zuschlagskriterien, über die maximal 600 Punkte erreicht werden können, stellen sich wie folgt dar:
— Wettbewerbsergebnis: Wichtung mit 50 % – max. 300 Punkte
— Qualitäts- und Leistungsmerkmale: Wichtung 40 % – max. 240 Punkte
— Methodik der Teamkommunikation (Definition der Verantwortlichen, Sicherstellung der Teamstabilität, Definition der Entscheidungsflüsse und Entscheidungshoheit, Umgang mit Datenzugriff und Datenfluss, Umfang und Turnus der Teamsitzungen) – max. 60 Punkte
— Methodik der Kostenverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, Dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen) – max. 60 Punkte
— Methodik der Terminverfolgung (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Anwendbarkeit für das Projekt, Feinmaschigkeit mit Zwischenstufen, Transparenz, Dynamische Anpassbarkeit mit Möglichkeit zu Korrekturen) – max. 60 Punkte
— Methodik der Qualitätskontrolle (Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsstrukturen, Einsehbarkeit des Projektstands für den Auftraggeber, Sicherstellung eines zentralen Datenzugriffs, Umgang mit Daten und Planfreigaben) – max. 60 Punkte
— Qualität des Honorarangebots: Wichtung 10 % – max. 60 Punkte.
Durch die Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag mit den jeweiligen Bauherren unter Zugrundelegung der HOAI abzuschließen.
Bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers werden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet. Eine Mitwirkung von Fachabteilungen des Bauherrn und von durch den Bauherrn beauftragten natürlichen und juristischen Personen bei der technischen und wirtschaftlichen Durchführung der Planung ist vorgesehen.
Preisrichter, Sachverständige, Wettbewerbsbetreuer/ -Vorprüfer und Berater dürfen keine Planungsleistungen im Rahmen der Umsetzung der Wettbewerbsaufgabe übernehmen.
Fristen und Termine (vorläufig):
Veröffentlichung Wettbewerb 44. KW,
Abgabetermin Bewerbung zur Wettbewerbsteilnahme 26.11.2017,
Auswahl der Teilnehmer 4.12.2017,
Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 11.12.2017,
Preisrichtervorbesprechung 4.12.2017,
Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme 20.12.2017,
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 20.12.2017,
Rückfragen zum Wettbewerb bis 17.1.2018,
Rückfragenkolloquium 23.1.2018,
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Pläne 16.3.2018,
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Modell 23.3.2018,
Preisgerichtssitzung 17.4.2018,
VgV-Verfahren 14.5.2018.
III.2.1) Bedingungen für den Auftrag:
Beruf angeben:
(...) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Berufsanerkennungsrichtlinie - gemäß Artikel 46 - 49 gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsigemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Aribeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung (siehe Anlage 01) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung gegeben sein. Die Teilnehmer dürfen während des gesamten Verfahrens keine anderen als die in der Verfassererklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser noch als freie Mitarbeiter.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung (siehe Bewerberbogen) eigenverantwortlich zu prüfen und gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013 ab.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsleistung entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.