Entscheidung |
14.02.2017
Änderung am Nov 24, 2017 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 |
Gebäudetyp | Hochschulen, Wissenschaft und Forschung |
Art der Leistung | Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 8.950.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin, Berlin (DE) |
Aufgabe |
Auf dem Campusgelände des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin soll eine Forschungseinrichtung für die Forschung an und die Entwicklung von hochauflösenden Lichtmikroskopen geschaffen werden.
Das neue Optical Imaging Center wird die Forschungsgruppen „Lichtmikroskopie Core-Facilities“ und die Grundlagenforschung unter einem Dach vereinen. Das Projekt umfasst im Ersten Bauabschnitt ca. 840 m2 Nutzungsfläche, die Gesamtmaßnahme hat ca. 1 800 m² Nutzungsfläche. Für den Ersten Bauabschnitt stehen 4 100 000 EUR (Netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung, für die Gesamtmaßnahme sind ca. 8 950 000 EUR (Netto) geplant. Eine Finanzierungszusage besteht zum jetzigen Zeitpunkt für den Ersten Bauabschnitt. Bei positiven Bescheid in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird diese insgesamt – ohne Bauabschnitte – realisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2020, die Inbetriebnahme durch den Nutzer für 2021 vorgesehen. |
Leistungsumfang | Die optische Mikroskopie hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen und für die biomedizinische Forschung stehen neue, bahnbrechende Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Durch die Sichtbarmachung z. B. von biomedizinischen Prozessen in bisher ungeahnter Auflösung und Dimension können Fragestellungen in völlig neuer Art und Weise untersucht werden – von der Beobachtung der Migration und Metastase von Tumorzellen, der Sichtbarmachung von Blutgefäßbildung und -obstruktion bis hin zum Verhalten von einzelnen Rezeptoren. Um seine internationale Spitzenposition unter den biomedizinischen Forschungseinrichtungen langfristig zu sichern, will sich das Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin kontinuierlich weiterentwickeln und erneuern. Mit dem Neubau eines Optical Imaging Center (OIC) wird das MDC sein Portfolio im Bereich der hochentwickelten Mikroskopie auf eine neue Stufe stellen und somit den Ausbau der Forschung mit hochauflösenden Lichtmikroskopen vorantreiben. Auf dem Campusgelände in Berlin Buch, in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den anderen Forschungsgebäuden des MDC soll eine Mikroskopieeinrichtung geschaffen werden, in der eine Synergie durch die Bündelung von „Core-Facilities Lichtmikroskopie“ und der Grundlagenforschung im Bereich „Mikroskopie- Bildgebung“ unter einem Dach erreicht wird. Bedingt durch die räumliche Nähe zueinander wird zudem der enge Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Entwicklergruppen und den biomedizinischen Experten des MDC gefördert. Das Projekt hat im 1. Bauabschnitt ca. 840 m² Nutzungsfläche – die Gesamtmaßnahme ca. 1 800 m2 Nutzungsfläche. Für den ersten Bauabschnitt stehen ca. 4 100 000 EUR netto (Kostengruppen 300 und 400) zur Verfügung, für die Gesamtmaßnahme sind insgesamt ca. 8 950 000 EUR netto geplant. Eine Finanzierungszusage besteht zum jetzigen Zeitpunkt für den 1. Bauabschnitt. Bei positiven Bescheid in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird diese insgesamt – ohne Bauabschnitte – realisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2020, die Inbetriebnahme durch den Nutzer für 2021 geplant. Die Nutzeinheiten umfassen im ersten Bauabschnitt 5 Mikroskopielabore und 2 Nasslabore mit teils hochinstallierten Technikflächen, sowie Büroflächen für die verschiedenen Forschungsgruppen. Die Gesamtnutzungsfläche beträgt für den 1. Bauabschnitt ca. 840 m², für die Gesamtmaßnahme ca. 1 840 m² mit zusätzlichen 5 Mikroskopie- und 2 Nasslaboren, sowie den zugehörigen Büro- und Technikflächen. Als hochinstalliertes Laborgebäude erfordert die Bauaufgabe neben der Gebäudeplanung die Integration komplexer Fachplanungsleistungen. Projektbeteiligte sind u. a. Objektplaner, Projektsteuerer, Tragwerksplaner, Laborplaner und weitere Sonderfachleute. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung TGA-E, Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend der Leistungsphasen 1-9 gem. §55 HOAI (2013), Honorarzone IV, für den Neubau des Optical Imaging Center (OIC) am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach §55 HOAI, sowie zusätzlich besondere Leistungen (siehe Anlage 02, Formblatt Preisblatt). Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung mit Leistungen weiterer Leistungsstufen oder der Gesamtbeauftragung. Entsprechend der Finanzierungsentscheidung (siehe A – Projektinformation) bezieht sich der zu vergebende Planungsauftrag nur unter Vorbehalt auf die benannte Gesamtmaßnahme. Der Planer wird aufgefordert in den Leistungsphasen I und II zwei Varianten (Variante A: in Bauabschnitten, nur 1. Bauabschnitt / Variante B: Gesamtmaßnahme) zu planen. Auf Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme, wird der Auftraggeber entscheiden welche der beiden Varianten in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterbearbeitet werden soll. |
Adresse des Bauherren | DE-13125 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 447107-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 226-471446
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 215-447107)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Optical Imaging Center (OIC).
Auf dem Campusgelände des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin soll eine Forschungseinrichtung für die Forschung an und die Entwicklung von hochauflösenden Lichtmikroskopen geschaffen werden.
Das neue Optical Imaging Center wird die Forschungsgruppen „Lichtmikroskopie Core-Facilities“ und die Grundlagenforschung unter einem Dach vereinen.
Das Projekt umfasst im Ersten Bauabschnitt ca. 840 m2 Nutzungsfläche, die Gesamtmaßnahme hat ca. 1 800 m² Nutzungsfläche. Für den Ersten Bauabschnitt stehen 4 100 000 EUR (Netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung, für die Gesamtmaßnahme sind ca. 8 950 000 EUR (Netto) geplant. Eine Finanzierungszusage besteht zum jetzigen Zeitpunkt für den Ersten Bauabschnitt. Bei positiven Bescheid in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird diese insgesamt – ohne Bauabschnitte – realisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2020, die Inbetriebnahme durch den Nutzer für 2021 vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Neubau Optical Imaging Center (OIC).
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-61
Neubau Optical Imaging Center (OIC). Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung TGA-E, Anlagengruppen 4, 5 und 6.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-61.
[ 2A ] Aktualität: Es werden mindestens 2 Referenzen mit allen Angaben (vgl. Formblatt Referenzen) gewertet. Es werden nur Referenzen von Projekten/Bauvorhaben gewertet, die entweder nach dem 1.1.2007 fertig gestellt und an den Nutzer übergeben wurden oder deren Planung nach diesem Datum beendet wurde.
[ 2B ] Qualität der Gestaltung: Mindestens 1 Referenzprojekt muss sich durch eine von einem anerkannten Auditor zuerkannte Zertifizierung qualifizieren.
2A ] Aktualität: Es werden mindestens 2 Referenzen mit allen Angaben (vgl. Formblatt Referenzen) gewertet. Es werden nur Referenzen von Projekten/Bauvorhaben gewertet, die entweder nach dem 1.1.2007 fertig gestellt und an den Nutzer übergeben wurden oder deren Planung nach diesem Datum beendet wurde.
[ 2B ] Größe, Leistungsumfang, Fertigstellung: Mindestens 1 Referenzprojekt mit folgenden Anforderungen:
a) Die Kosten für KG 400 müssen über 3 500 000 EUR netto betragen. Und b) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 (HOAI) bearbeitet worden sein. Und c) Es muss fertig gestellt und an den Nutzer übergeben sein.
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 215-447107
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Optical Imaging Center (OIC).
Auf dem Campusgelände des Max-Delbrück-Centrums für molekulare Medizin soll eine Forschungseinrichtung für die Forschung an und die Entwicklung von hochauflösenden Lichtmikroskopen geschaffen werden.
Das neue Optical Imaging Center wird die Forschungsgruppen „Lichtmikroskopie Core-Facilities“ und die Grundlagenforschung unter einem Dach vereinen.
Das Projekt umfasst im Ersten Bauabschnitt ca. 840 m2 Nutzungsfläche, die Gesamtmaßnahme hat ca. 1 800 m² Nutzungsfläche. Für den Ersten Bauabschnitt stehen 4 100 000 EUR (Netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung, für die Gesamtmaßnahme sind ca. 8 950 000 EUR (Netto) geplant. Eine Finanzierungszusage besteht zum jetzigen Zeitpunkt für den Ersten Bauabschnitt. Bei positiven Bescheid in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird diese insgesamt – ohne Bauabschnitte – realisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2020, die Inbetriebnahme durch den Nutzer für 2021 vorgesehen.
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin.
Die optische Mikroskopie hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen und für die biomedizinische Forschung stehen neue, bahnbrechende Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Durch die Sichtbarmachung z. B. von biomedizinischen Prozessen in bisher ungeahnter Auflösung und Dimension können Fragestellungen in völlig neuer Art und Weise untersucht werden – von der Beobachtung der Migration und Metastase von Tumorzellen, der Sichtbarmachung von Blutgefäßbildung und -obstruktion bis hin zum Verhalten von einzelnen Rezeptoren.
Um seine internationale Spitzenposition unter den biomedizinischen Forschungseinrichtungen langfristig zu sichern, will sich das Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin kontinuierlich weiterentwickeln und erneuern. Mit dem Neubau eines Optical Imaging Center (OIC) wird das MDC sein Portfolio im Bereich der hochentwickelten Mikroskopie auf eine neue Stufe stellen und somit den Ausbau der Forschung mit hochauflösenden Lichtmikroskopen vorantreiben.
Auf dem Campusgelände in Berlin Buch, in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den anderen Forschungsgebäuden des MDC soll eine Mikroskopieeinrichtung geschaffen werden, in der eine Synergie durch die Bündelung von „Core-Facilities Lichtmikroskopie“ und der Grundlagenforschung im Bereich „Mikroskopie- Bildgebung“ unter einem Dach erreicht wird. Bedingt durch die räumliche Nähe zueinander wird zudem der enge Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Entwicklergruppen und den biomedizinischen Experten des MDC gefördert.
Das Projekt hat im 1. Bauabschnitt ca. 840 m² Nutzungsfläche – die Gesamtmaßnahme ca. 1 800 m2 Nutzungsfläche. Für den ersten Bauabschnitt stehen ca. 4 100 000 EUR netto (Kostengruppen 300 und 400) zur Verfügung, für die Gesamtmaßnahme sind insgesamt ca. 8 950 000 EUR netto geplant. Eine Finanzierungszusage besteht zum jetzigen Zeitpunkt für den 1. Bauabschnitt. Bei positiven Bescheid in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wird diese insgesamt – ohne Bauabschnitte – realisiert. Die Fertigstellung ist für Ende 2020, die Inbetriebnahme durch den Nutzer für 2021 geplant.
Die Nutzeinheiten umfassen im ersten Bauabschnitt 5 Mikroskopielabore und 2 Nasslabore mit teils hochinstallierten Technikflächen, sowie Büroflächen für die verschiedenen Forschungsgruppen. Die Gesamtnutzungsfläche beträgt für den 1. Bauabschnitt ca. 840 m², für die Gesamtmaßnahme ca. 1 840 m² mit zusätzlichen 5 Mikroskopie- und 2 Nasslaboren, sowie den zugehörigen Büro- und Technikflächen.
Als hochinstalliertes Laborgebäude erfordert die Bauaufgabe neben der Gebäudeplanung die Integration komplexer Fachplanungsleistungen. Projektbeteiligte sind u. a. Objektplaner, Projektsteuerer, Tragwerksplaner, Laborplaner und weitere Sonderfachleute.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung TGA-E, Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend der Leistungsphasen 1-9 gem. §55 HOAI (2013), Honorarzone IV, für den Neubau des Optical Imaging Center (OIC) am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Nahezu alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach §55 HOAI, sowie zusätzlich besondere Leistungen (siehe Anlage 02, Formblatt Preisblatt). Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung mit Leistungen weiterer Leistungsstufen oder der Gesamtbeauftragung.
Entsprechend der Finanzierungsentscheidung (siehe A – Projektinformation) bezieht sich der zu vergebende Planungsauftrag nur unter Vorbehalt auf die benannte Gesamtmaßnahme. Der Planer wird aufgefordert in den Leistungsphasen I und II zwei Varianten (Variante A: in Bauabschnitten, nur 1. Bauabschnitt / Variante B: Gesamtmaßnahme) zu planen. Auf Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme, wird der Auftraggeber entscheiden welche der beiden Varianten in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterbearbeitet werden soll.
Die Auswahlkriterien sind in der „Bewertungsmatrix zu Eignungskriterien“ in den Vergabeunterlagen zusammengefasst.
Mindestanforderungen:
Beachten Sie die in den Pkt. „III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und ‚III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit‘ benannten Mindestanforderungen die zu erfüllen sind, damit die Eignung zuerkannt werden kann.
Auswahlkriterien:
Kriterium ‚Planung und Ausführung Bauvorhaben vergleichbarer Größe‘.
Zur weiteren Auswahl dienen qualitative Eignungskriterien – bewertet anhand von Referenzprojekten der Bewerber. Jeder Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte benennen und dazu die Angaben in den Referenzformblättern (Anlage zum Teilnahmeantrag) machen.
Es werden nur Referenzen von Projekten/Bauvorhaben gewertet, die entweder nach dem 1.1.2007 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben wurden oder deren Planung nach diesem Datum beendet wurde.
Jedes vollständig im Formblatt beschriebene Referenzprojekt wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien bewertet:
30 % Kriterium ‚Gebäudetypologie‘; 10 % Kriterium ‚Komplexität‘ (Honorarzone); 15 % Kriterium ‚Leistungsumfang‘ (erbrachte Leistungsphase 2-8); 10 % Kriterium ‚Fertigstellung (fertiggestellt und an Nutzer übergeben); 15 % Kriterium ‚Projektgröße Kosten‘ (KGr. 400); 5 %; Kriterium ‚Öffentlicher Bauherr‘; 15 %; Kriterium ‚Projektqualität‘ (Zertifizierung) Im Anschluss wird für die Festlegung der Rangfolge der Bewerber je Unterkriterium der Mittelwert aus den Einzelbewertungen aller Referenzprojekte gebildet! Die einzelnen Mittelwerte werden dann gewichtet und addiert.
Für die Höchstbewertung sind realisierte und bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossene Bauvorhaben als Laborgebäude (oder hochinstalliertes Gebäude) mit Herstellungskosten (KGr. 400 nach DIN 276, netto) von je mindestens 3 500 000 EUR zu benennen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2-8 entsprechend dem zu vergebenden Auftrag nach § 55 HOAI in der Honorarzone III erbracht wurden, der Bauherr ein öffentlicher Auftraggeber ist und die Projekte für ihre Qualität gemäß BNB Neubau Laborgebäude in der Kategorie ‘Silber“ zertifiziert wurden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Eine Garantie für die Beauftragung wird nur für die Phasen 1 und 2 erteilt. Entsprechend der Finanzierungsentscheidung bezieht sich der zu vergebende Planungsauftrag nur unter Vorbehalt auf die benannte Gesamtmaßnahme. Der Planer wird aufgefordert in den Leistungsphasen 1 und 2 zwei Varianten (Variante A: in Bauabschnitten, nur 1. Bauabschnitt / Variante B: Gesamtmaßnahme) zu planen. Auf Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme, wird der Auftraggeber entscheiden, welche der beiden Varianten in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterbearbeitet werden soll.
Zuschlagskriterien:
Die Erläuterung zur Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien ist nur in den Verfahrensbedingungen enthalten.
Ende der zusätzlichen Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt am Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/WTO-/ GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE) nachzuweisen.
[ a ] Eigenerklärung (siehe Teilnahmeantrag) zur Berufshaftpflichtversicherung mit den unten benannten Mindeststandards.
[ b ] Erklärung über den Unternehmensumsatz für die entsprechende Dienstleistung, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, mit den unten benannten Mindeststandards.
[ c ] Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zur Eignungsleihe“). Die Personen/Unternehmen legen mit Eigenerklärungen dar, dass für die Person/Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter keine vergaberechtlichen Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB bestehen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
[ a ] Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
[ b ] Ein mittlerer Jahresumsatz im Bereich der Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung TGA-E (Elektro, IT, Anlagentechnik) gem. §§ 53 bis 56 HOAI von mindestens 141 000 EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
[ 1 ] Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste) Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Referenzformblätter zu verwenden und fortlaufend zu nummerieren. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Referenzformblatt abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsleistungen vergleichbar sein. Es sind daher für die Referenzobjekte die Gebäudetypologie, Komplexität, Projektgröße und erbrachter Leistungsumfang zu benennen. Zertifizierungen nach DGNB, BNB, LEED, BREEAM etc. können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
[ 2 ] Erklärung über die Anzahl (jährliches Mittel) der vom Bewerber Beschäftigten (inkl. Bewerber/ Inhaber selbst) in den letzten 3 Jahren, bezogen auf Planungsleistungen gemäß §§ 53 bis 56 HOAI ohne kaufmännisches Personal; mit Beachtung der Mindeststandards (siehe unten) von mindestens 5 durchgängig Beschäftigten im genannten Bereich und Zeitraum.
[ 3 ] Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (Pkt. 1.3 im Teilnahmeantrag). Die Nachunternehmen erklären Ihre Eignung mit der „Eigenerklärung Nachunternehmen“ (siehe Anlage 4 zum Teilnahmeantrag). Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist mit der „Eigenerklärung Nachunternehmen“ abzugeben.
[ 4 ] Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zur Eignungsleihe“). Die Personen/Unternehmen legen mit Eigenerklärungen dar, dass für die Person/Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter keine vergaberechtlichen Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB bestehen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
[ 1 ] Durchgängig mindestens 5 Beschäftigte im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung TGA-E (Elektro, IT, Anlagentechnik) für Gebäude gem. §§ 53 – 56 HOAI in den Jahren 2014-2016.
[ 2A ] Aktualität: Es werden mindestens 2 Referenzen mit allen Angaben (vgl. Formblatt Referenzen) gewertet. Es werden nur Referenzen von Projekten/Bauvorhaben gewertet, die entweder nach dem 1.1.2007 fertig gestellt und an den Nutzer übergeben wurden oder deren Planung nach diesem Datum beendet wurde.
[ 2B ] Qualität der Gestaltung: Mindestens 1 Referenzprojekt muss sich durch eine von einem anerkannten Auditor zuerkannte Zertifizierung qualifizieren.
[ 2C ] Größe, Leistungsumfang, Fertigstellung: Mindestens 1 Referenzprojekt mit folgenden Anforderungen:
a) Die Kosten für KG 400 müssen über 3 500 000 EUR netto betragen.
Und b) Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
Und c) Es muss fertig gestellt und an den Nutzer übergeben sein.
[ 2D ] Gebäudetypologie: Es ist mindestens ein Projekt als Neubau eines Laborgebäudes oder eines anderen technisch hochinstallierten Gebäudes nachzuweisen. Die weiteren Referenzprojekte sind frei wählbar und werden entsprechend der Gebäudetypologie bewertet.
[ 2E ] Art des Auftraggebers: Es ist mindestens ein Projekt eines öffentlichen Bauherrn nachzuweisen.
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (durch Erklärung im Teilnahmeantrag oder EEE) oder Äquivalent.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[ a ] Mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) einzureichen:
— der ausgefüllte und unterschriebene „Teilnahmeantrag“;
— Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (siehe Teilnahmeantrag Abs. 2.1 oder EEE);
— Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
— Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art Teilleistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen;
— Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art für die Eignungsprüfung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
[ b ] 1. Es wird empfohlen, sich für die automatische Zusendung weiterer Informationen (z. B. Bieteranfragen, – informationen) bei Subreport zu registrieren.
2. Die Verdingungsunterlagen können einfach und ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELVIS, www.subreport.de heruntergeladen werden, unter folgender Nummer: E48324578 Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Unter folgendem Link: https://www.subreport.de/E48324578 können die Verdingungsunterlagen vorab eingesehen werden und vollständig heruntergeladen werden.
Kontaktaufnahme ausschließlich über die Vergabeplattform und dem Menüpunkt „Nachrichten“.
4. Angebote können schriftlich, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur und elektronisch mit qualifizierter Signatur abgegeben werden.
5. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache, vom Bieter zu unterzeichnen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Angebotsunterlagen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist (beim Auftraggeber eingehend), darauf über die Vergabeplattform (Menüpunkt „Nachrichten“) hinzuweisen.
[ c ] Formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge und/oder Eigenerklärungen (EEE) führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
[ d ] Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
[ e ] Bewerbungen sind, falls in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen [ f ] Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen;
[ g ] eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
[ h ] Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und bestätigen die Richtigkeit aller im Teilnahmeantrag gemachten Angaben.
Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Internet-Adresse:www.bundeskartellamt.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB Abs. 3 Nr. 1.- 4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
[ 1. ] der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
[ 2. ] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
[ 3. ] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [ 4. ] mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Internet-Adresse:www.bundeskartellamt.de
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Ausschreibung veröffentlicht | 09.11.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 15.02.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 15.02.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-283325 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 222 |
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