1.
Das Wachgebäude der BWL 2 soll umfassend unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes umgebaut werden. Das vorhandene Wohngebäude soll abgerissen werden. Neuordnung der Gebäude auf dem Grundstück. Die Nutzung ist weitestgehend feuerwehrspezifisch. Entstehende Baulücken werden jedoch mit zusätzlichen Wohneinheiten geschlossen. Räume der Feuer- und Rettungswache sind vorwiegend in den unteren Geschossen horizontal zu platzieren.
2.
Ein Raumprogramm liegt vor und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
3.
Das Gesamtvolumen der Baumaßnahme beträgt ca. 25 000 000 EUR brutto.
4.
Stufenweise Beauftragung der PS-Leistung.
Dabei soll die PS mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben – in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht – beauftragt werden. Grundsätzlich unterstützt er die Projektleitung im Rahmen einer beratenden Tätigkeit, er wird die Interessen des Bauherrn nach außen Vertreten und qualifizierte Vorschläge zur Entscheidungsfindung unterbreiten und zur Überwachung und Koordination der anderen am Baubeteiligten beauftragt sein. Die Leistungsbilder richten sich u.a. nach den Leistungsbildern des § 31 Abs. 1 HOAI 1976 und ergänzend anhand der durch DVP und AHO entwickelten Leistungsbilder der Projektsteuerung.
Nach Abschluss des VgV-Verfahrens soll Stufe 1 beauftragt werden.
Stufe 1: Begleitung der Objektplanung Gebäude und Freianlagen gem. §§ 34,39 HOAI LPH 1-4, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI LPH. 1-4, Fachplanung TGA alle erforderlichen Anlagengruppen (1-6, 8) gem. § 55 HOAI LPH 1-3/4, Beratungsleistung Bauphysik Wärmeschutz/Energie-Bilanzierung/Bauakustik (Schallschutz) gem. Anlage 1 § 3 HOAI Nr. 1.2 LPH 1-4 durch den Projektsteuerer.
Stufe 2: Begleitung der o. g. Leistungsbilder entsprechend durch die PS, wobei die Leistung des Architekten bis zur Beauftragung des GU bzw. bis zum Beginn der Einzelgewerkvergabe gesteuert werden soll. Insbesondere: Begleitung der HOAI-LPH 5 bis LP 7 sowie HOAI-LPH 5 (wie vor) und 6 für die Tragwerkspl. u. HOAI-LPH 5-7 für Beratungsleistungen der Bauphysik mit dem Ziel einer GU-Vergabe soweit umsetzbar, andernfalls Begleitung der Einzelgewerkvergabe durch die Projektsteuerung.
Stufe 3: für o. g. Leistungsbilder entsprechend. Begleitung der HOAI-LPH 8-9 für Objektplanung, Geb. u. Fachplanung TGA.
Begleitung der Bauausführung durch das/die bauausführenden Unternehmen durch die PS bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aller am Bau fachlich Beteiligter.
Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise.
Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht.
Im Rahmen der Stufen 2 und 3 ist die Beauftragung abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme sowie die Entscheidung, dass die Baumaßnahme wie vorgesehen verwirklicht werden soll.
Die Stufe 3 beinhaltet auch die Steuerung der Leistungen aller am Baubeteiligten die durch den Architekten in der Lp 9 der HOAI ohne Teilabnahme nach der Steuerung der Leistungen iSd LP 8 ausgeführt werden.
5.
Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren (früher VOF-Verfahren) durchgeführt:
1. Stufe – Teilnehmerwettbewerb
2. Stufe – Verhandlungsverfahren zur Findung des für den Bauherrn wirtschaftlichen Angebots, wobei der Preis allein nicht ausschlaggebendes Vergabekriterium sein wird.