Eine Bewerbung ist nur mit dem von Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann ab dem 15.11.2017 von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.bsmf.de/wettbewerbeportalheruntergeladen werden.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen separaten Bewerbungsbogen auszufüllen. Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft).
Die formalen Mindestkriterien der Bewerbung sind:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
— Vollständige Bewerbungsunterlagen;
— Bewerbung in deutscher Sprache;
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit;
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen);
— Auskunft zum § 123 GWB (siehe Bewerbungsbogen) sowie (soweit erforderlich) ein aktueller Handelsregisterauszug.
Die fachlichen Mindestkriterien der Bewerbung sind:
— Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
— Nachweis eines realisierten Objektes (nur Hochbau und Erweiterung) der letzten 10 Jahre (einschl. 2007) im Bereich der III nach § 49 HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber (mindestens die LP 2-5 nach § 34 HOAI). Grafischer Nachweis für das geforderte Referenzobjekt auf max. 1 Seite DIN A3, einseitig bedruckt.
— Nachweis eines energieeffizienten und nachhaltigen Projekts: Gebäude, die durch ihr energetisches Konzept, ihre Materialität und/oder ein Zusammenspiel aus beidem eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Nutzung erwarten lassen mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, Leistungsumfang (mindestens die LP 2-5 nach § 34 HOAI).
Grafischer Nachweis für das geforderte Referenzprojekt auf maximal 1 Seite DIN A3, einseitig bedruckt.
— Sollten die Bewerber die geforderten Referenzprojekte verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Auswahl der Bewerber:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus dem Auslober sowie zwei unabhängigen Architekten. Das Gremium wird die Teilnehmer des Wettbewerbs aus dem Kreis der Bewerber, welche die formalen und fachlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllen, bestimmen. Dabei werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen. Zwei Büros werden seitens des Auslobers gesetzt. Qualifizieren sich mehr als 18 Bewerber (zuzüglich 3 Nachrücker), wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die ausgewählt bzw. gelost worden sind, erhalten bis zum 3.1.2018 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.