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  • DE-72336 Balingen
  • 07/2018
  • Ergebnis
  • (ID 2-285723)

Neubau eines Jugendhauses in Balingen


 
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    Entscheidung 24.07.2018 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 10 - max. 10
    Gebäudetyp Kultur-, Veranstaltungsgebäude / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / sonstige
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Balingen, Balingen (DE)
    Betreuer Klotz und Partner GmbH, Stuttgart (DE), Freiburg (DE)
    Aufgabe
    Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013 – LPH 3 – 9, Teilleistungen der LPH 2 und besondere Leistungen.
    Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Balingen baut ein neues Jugendhaus. Es ist beabsichtigt, die Balinger Jugendlichen beim Entwurf und der Ausgestaltung des Neubaus maßgeblich zu beteiligen um einen hohen Identifikationsgrad mit dem Gebäude zu erreichen. Zwar hat die Stadtverwaltung bereits ein Raumorganisationsschema mit Raumgrößenangaben entwickelt, dies ist jedoch nicht bindend und kann sich im Verlauf des nachstehend dargestellten Prozesses noch ändern. Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 200 -700 über die nachfolgend beschriebenen Phasen 2 und 3 ist auf 2 000 000 EUR brutto festgelegt.
    Es werden Architekten gesucht, die Erfahrungen mit Schulbau und Bauten für Jugendliche haben und parallel mit anderen beauftragten Architekten bereit sind, im offenen Dialog mit Jugendlichen, städtischen Gremien und der Stadtverwaltung ihren Lösungsansatz gemeinsam mit den Jugendlichen zu optimieren und anzupassen. Dabei ist der o.g. Kostenrahmen nicht außeracht zu lassen. Nach zweimaliger Kommentierung durch die Jugendlichen und Überarbeitung durch die Architekten wird einer der finalen Lösungsvorschläge zur Umsetzung beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass beim geplanten Verfahren sowohl die Planer als auch ihre Ideenskizzen nicht anonym bleiben können.
    Verfahrensablauf:
    Phase 1:
    Mittels des Teilnahmewettbewerbs werden aus allen Bewerbern 10 Architekturbüros für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Auswahl beruht auf der Eignung und den Referenzen der Bewerber und erfolgt durch ein Komitee, bestehend aus Jugendlichen, Stadträten und Mitarbeitern des Amts für Familie Bildung und Vereine, sowie des Stadtplanungsamts und des Hochbauamts. Ein externer Architekt wird dem Komitee vorstehen.
    Phase 2:
    Die 10 ausgewählten Bewerber erarbeiten auf der Basis der zur Verfügung gestellten Grundlagen erste Lösungsansätze für die Bauaufgabe. Dabei werden einfache, maßstäbliche Zeichnungen (Lageplan, Grundrisse, wesentlicher Schnitt, wesentliche Ansichten und Animationen) zur optimalen Erläuterung der Bauidee erwartet. Der Lösungsansatz wird mit 3 000 EUR inkl. Nebenkosten, zzgl. MwSt. vergütet. Das Komitee wählt drei dieser Vorschläge zur weiteren Bearbeitung aus. Die Auswahlkriterien sind: Funktionalität, städtebauliche und architektonische Kreativität, Einhaltung des Kostenrahmens.
    Phase 3:
    Die drei zur weiteren Bearbeitung ausgewählten Lösungsansätze werden den Jugendlichen über „Whatsapp Broadcast" zur Kommentierung zur Verfügung gestellt.
    Die allgemeinen und projektbezogenen Kommentare, Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge usw. der Jugendlichen für die jeweiligen Lösungsansätze werden vom Komitee ausgewertet, gebündelt, konkretisiert und den jeweiligen Architekten individuell mitgeteilt. Alle drei Architekten überarbeiten ihre Ansätze aufgrund dieser Informationen.
    Die Überarbeitungen werden erneut den Jugendlichen zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die Architekten erhalten nochmals die Informationen und Kommentare und überarbeiten letztmalig ihre Ideenskizzen zu einem vorläufigen Endergebnis. Alle Ergebnisse werden dem Gemeinderat und den an der Projektentwicklung beteiligten Jugendlichen in einer Ausstellung präsentiert. In nachfolgenden Verhandlungsgesprächen stellen die drei Architekturbüros in einer fachlichen Präsentation die geforderten Inhalte (u.a. die finalen Lösungsvorschläge und das Honorarangebot) vor.
    Die Darstellung der Lösungsansätze müssen mit maßstäblichen Zeichnungen, z. B. Lageplan im Maßstab 1/500, Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1/200 oder größer, sein. Es ist mindestens eine perspektivische Animation mit größtmöglichem Informationsgehalt des Außenbaukörpers darzustellen. Außerdem ist eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung (über Kubatur- oder Bauteilberechnungen) erforderlich. Weiterhin ist die Teilnahme der Architekturbüros an allen Arbeitssitzungen der Phase 3 zwingend notwendig. Die Vergütung für die Leistungen der Phase 3 beträgt 8 000 EUR inkl. Nebenkosten, zzgl. MwSt.
    Adresse des Bauherren DE-72336 Balingen
    TED Dokumenten-Nr. 485058-2017
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    • Deutschland-Balingen: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2017/S 233-485058

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Große Kreisstadt Balingen
      Neue Str. 31
      Balingen
      72336
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
      Telefon: +49 7433170-299
      E-Mail: MjE5U19WUlFSXxthVVJiX1JfLU9OWVZbVFJbG1FS
      Fax: +49 7433170-159
      NUTS-Code: DE147

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.balingen.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Klotz und Partner GmbH
      Leuschnerstr. 3
      Stuttgart
      70174
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Frau Hesslinger
      Telefon: +49 71118744-20
      E-Mail: MTJmY3FxamdsZWNwPmlqbXJ4c2xibl9wcmxjcCxiYw==
      Fax: +49 71118744-33
      NUTS-Code: DE116

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.klotzundpartner.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Große Kreisstadt Balingen
      Neue Str. 31
      Balingen
      72336
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
      Telefon: +49 7433170-299
      E-Mail: MTFlcWhkY2RxLXNnZHRxZHE/YWBraG1mZG0tY2Q=
      Fax: +49 7433170-159
      NUTS-Code: DE147

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.balingen.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Neubau eines Jugendhauses in Balingen.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013 – LPH 3 – 9, Teilleistungen der LPH 2 und besondere Leistungen.

      Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71240000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE147
      Hauptort der Ausführung:

       

      Balingen

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Stadt Balingen baut ein neues Jugendhaus. Es ist beabsichtigt, die Balinger Jugendlichen beim Entwurf und der Ausgestaltung des Neubaus maßgeblich zu beteiligen um einen hohen Identifikationsgrad mit dem Gebäude zu erreichen. Zwar hat die Stadtverwaltung bereits ein Raumorganisationsschema mit Raumgrößenangaben entwickelt, dies ist jedoch nicht bindend und kann sich im Verlauf des nachstehend dargestellten Prozesses noch ändern. Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 200 -700 über die nachfolgend beschriebenen Phasen 2 und 3 ist auf 2 000 000 EUR brutto festgelegt.

      Es werden Architekten gesucht, die Erfahrungen mit Schulbau und Bauten für Jugendliche haben und parallel mit anderen beauftragten Architekten bereit sind, im offenen Dialog mit Jugendlichen, städtischen Gremien und der Stadtverwaltung ihren Lösungsansatz gemeinsam mit den Jugendlichen zu optimieren und anzupassen. Dabei ist der o.g. Kostenrahmen nicht außeracht zu lassen. Nach zweimaliger Kommentierung durch die Jugendlichen und Überarbeitung durch die Architekten wird einer der finalen Lösungsvorschläge zur Umsetzung beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass beim geplanten Verfahren sowohl die Planer als auch ihre Ideenskizzen nicht anonym bleiben können.

      Verfahrensablauf:

      Phase 1:

      Mittels des Teilnahmewettbewerbs werden aus allen Bewerbern 10 Architekturbüros für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Auswahl beruht auf der Eignung und den Referenzen der Bewerber und erfolgt durch ein Komitee, bestehend aus Jugendlichen, Stadträten und Mitarbeitern des Amts für Familie Bildung und Vereine, sowie des Stadtplanungsamts und des Hochbauamts. Ein externer Architekt wird dem Komitee vorstehen.

      Phase 2:

      Die 10 ausgewählten Bewerber erarbeiten auf der Basis der zur Verfügung gestellten Grundlagen erste Lösungsansätze für die Bauaufgabe. Dabei werden einfache, maßstäbliche Zeichnungen (Lageplan, Grundrisse, wesentlicher Schnitt, wesentliche Ansichten und Animationen) zur optimalen Erläuterung der Bauidee erwartet. Der Lösungsansatz wird mit 3 000 EUR inkl. Nebenkosten, zzgl. MwSt. vergütet. Das Komitee wählt drei dieser Vorschläge zur weiteren Bearbeitung aus. Die Auswahlkriterien sind: Funktionalität, städtebauliche und architektonische Kreativität, Einhaltung des Kostenrahmens.

      Phase 3:

      Die drei zur weiteren Bearbeitung ausgewählten Lösungsansätze werden den Jugendlichen über „Whatsapp Broadcast" zur Kommentierung zur Verfügung gestellt.

      Die allgemeinen und projektbezogenen Kommentare, Ergänzungen, Verbesserungsvorschläge usw. der Jugendlichen für die jeweiligen Lösungsansätze werden vom Komitee ausgewertet, gebündelt, konkretisiert und den jeweiligen Architekten individuell mitgeteilt. Alle drei Architekten überarbeiten ihre Ansätze aufgrund dieser Informationen.

      Die Überarbeitungen werden erneut den Jugendlichen zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die Architekten erhalten nochmals die Informationen und Kommentare und überarbeiten letztmalig ihre Ideenskizzen zu einem vorläufigen Endergebnis. Alle Ergebnisse werden dem Gemeinderat und den an der Projektentwicklung beteiligten Jugendlichen in einer Ausstellung präsentiert. In nachfolgenden Verhandlungsgesprächen stellen die drei Architekturbüros in einer fachlichen Präsentation die geforderten Inhalte (u.a. die finalen Lösungsvorschläge und das Honorarangebot) vor.

      Die Darstellung der Lösungsansätze müssen mit maßstäblichen Zeichnungen, z. B. Lageplan im Maßstab 1/500, Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1/200 oder größer, sein. Es ist mindestens eine perspektivische Animation mit größtmöglichem Informationsgehalt des Außenbaukörpers darzustellen. Außerdem ist eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung (über Kubatur- oder Bauteilberechnungen) erforderlich. Weiterhin ist die Teilnahme der Architekturbüros an allen Arbeitssitzungen der Phase 3 zwingend notwendig. Die Vergütung für die Leistungen der Phase 3 beträgt 8 000 EUR inkl. Nebenkosten, zzgl. MwSt.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 90
      Preis - Gewichtung: 10
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/07/2018
      Ende: 31/12/2019
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 10
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnhamen:

      1) Fachliche Eignung Unternehmen – Mitarbeiteranzahl: 15 Punkte,

      2) Fachliche Eignung Unternehmen – Referenzen Gebäudeplanung: 130 Punkte

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Vergabeverfahrens:

      Unmittelbar nach der Beauftragung ist mit der Vervollständigung der Leistungsphase 2 und den Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 HOAI zu beginnen. Nach dem Baubeschluss des Gemeinderats ist die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 geplant. Das neue Jugendhaus soll Ende 2019 in Betrieb gehen.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien-, Ausbildungsnachweise (Diplomurkunde oder vergleichbare Dokumente) oder die Eintragung in die Architektenkammer mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft. (Ausschlusskriterium)

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden;

      C) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);

      D) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);

      E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).

      Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre;

      G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzobjekte mit vergleichbaren Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, beauftragte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013, § 35 sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu G) Die Referenzprojekte 1 + 2 werden nur gewertet, wenn das Projekt nach dem 31.12.2012 (ohne LPH 9) in Betrieb genommen wurde. Es müssen mindestens 60 Leistungspunkte (= Prozentsätze) innerhalb der Lph 3 – 9 nach HOAI 2013 erbracht worden sein.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO Baden-Württemberg

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      H) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldn. Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium);

      I) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium);

      J) Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der unter der im Punkt I.3) – Kommunikation genannten Stelle heruntergeladen werden kann. Dieser ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die Excel-Datei ist auf einem geeigneten Datenträger und mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Liegen die Bewerbungsunterlagen zur Abgabefrist nicht in dieser Form vor, führt dies zum unmittelbaren Ausschluss der Bewerbung.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 04/01/2018
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 05/02/2018
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 12 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!

      Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:

      http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen

      auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.

      Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.

      Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation im Verhandlungsgespräch wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Gemäß § 76 Abs. 2 werden die Leistungen in der Phase 2 mit netto 3 000 EUR und der Phase 3 mit netto 8 000 EUR vergütet.

      Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation (MTFnZHJya2htZmRxP2prbnN5dG1jb2Bxc21kcS1jZA==) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.

      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.

      Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.

      Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.

      Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

      Voraussichtliche terminliche Meilensteine:

      Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme am weiteren Verfahren an maximal 10 ausgewählte Bewerber: KW6 2018

      Einreichungsfrist 1. Lösungsvorschlag von 10 Bietern: KW9 2018

      Einreichungsfrist 2. Lösungsvorschlag von ausgewählten 3 Bietern: KW14 2018

      Einreichungsfrist finaler Lösungsvorschlag von ausgewählten 3 Bietern: KW18 2018

      Verhandlungsgespräche mit 3 Bietern: KW20 2018

      Vergabe im Gemeinderat: Juli 2018

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Karl-Friedrich-Strasse 17
      Karlsruhe
      76133
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-4049
      E-Mail: MjIwQlFeU01OUVdNWVlRXixeXFcaTmNYGlBR

      Internet-Adresse:http://www.rp-karlsruhe.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.

      Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

      1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

      2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

      3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

      Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

      Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/12/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 05.12.2017
Ergebnis veröffentlicht 10.08.2018
Zuletzt aktualisiert 13.08.2018
Wettbewerbs-ID 2-285723 Status Kostenpflichtig
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