Stadt Langenhagen, Am Marktplatz 1, Stadt Langenhagen Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle, Langenhagen 30853, Deutschland
Betr.:
CPV:
71220000
Architekturentwurf
Anstatt:
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten wird vorgeschrieben. Architekten und Landschaftsarchitekten müssen sich in Form einer Bietergemeinschaft bewerben, es sei denn, ein Landschaftsarchitekt ist Partner oder Mitarbeiter des sich bewerbenden Architekten.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
16.1.2018 (11.00)
muss es heißen:
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten wird vorgeschrieben. Architekten und Landschaftsarchitekten können sich in Form einer Bietergemeinschaft bewerben, es sei denn, ein Landschaftsarchitekt ist Partner oder Mitarbeiter des sich bewerbenden Architekten. Alternativ besteht die Möglichkeit sich mit dem Freianlagenplaner als Nachunternehmer zu bewerben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist beizufügen.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
23.1.2018 (10.00)