Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der u.g. qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, im Falle gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.
Bewerbergemeinschaften füllen den Bewerbungsbogen gemeinsam aus und legen die geforderten Anlagen bei. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Bewerbungsunterlagen vollständig (Formular + Referenzblätter - analog/digital);
c) Richtigkeit d.Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Bewerbung in deutscher Sprache;
e) Teilnahmehindernisse gem. § 123 Abs. 1–4 u. § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
f) Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
g) Spätestens im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die in Abschnitt VI dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise erbracht. Der Ausrichter behält sich vor, weitere Nachweise abzufragen.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt d. Anforderungen an die fachliche Qualifikation (III 2.1)
b) Der Bewerber ist verantwortlich für Planung und Überwachung von zwei Referenzen (A + B), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
B1) Beide Referenzprojekte entsprechen mind. der Honorarzone III (§ 49 HOAI);
B2) Für beide Referenzprojekte wurde mind. LP 2 (§ 39 HOAI) erbracht;
B3) Bei Referenz A handelt es sich um eine Freiraumplanung im innerstädtischen Bereich bzw. in einem Quartier mit innerstädtischen Funktionen (Geschäftsstraße, Fußgängerzone, zentrale, städtische Plätze etc.) und mit historischem Kontext (Nachbarschaft v. Baudenkmalen, geschützten Ensembles etc.);
B4) Referenz B kann frei gewählt werden;
B4) Die Referenzen müssen fertiggestellt sein, die Fertigstellung darf nicht vor dem 31.12.2008 liegen;
B5) Die Referenzen sind mit Lageplan und Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen (A4 quer, max.2 pro Referenz);
c) Ausnahmeregelung Bürogründer/Junge Büros.
Bürogründer/Junge Büros (Bürogründung 2012 u. später) können sich mit bis zu 2 Referenzen bewerben, die in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis bearbeitet wurden (Fremdprojekt/e). Die verantwortliche Position ist nachzuweisen. Das/die Fremdprojekte müssen die o.g. Anforderungen an das Referenzprojekt A erfüllen. Werden die o.g. Anforderungen lediglich durch die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers dient. Für dieses Projekt gibt es keine Anforderungen. Hierbei kann es sich auch um einen Wettbewerbsbeitrag handeln.
III.1.10.2 Auswahlkriterien:
Der Ausrichter entscheidet anhand der gestalterischen Qualität der Referenzen auf Grundlage der Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Bewerbungen durch ein Auswahlgremium (bestehend aus jew. einem Vertreter des Ausrichters, der Stadt Frankfurt/M. und 2 unabhängiger Berater). Referenzen mit zur Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren Planungsanforderungen sind von Vorteil. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag =0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender =50 P, ein guter= 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied d. Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme (auch der externen Berater) zählt gleichwertig, der Ausrichter wird sich das Votum des Auswahlgremiums zu Eigen machen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert, der sich aus den vergebenen Punkten je Mitglieder des Auswahlgremiums ergibt. Es erfolgt keine schriftliche Begründung der jeweiligen Punktevergabe.