Die Kindertagesstätte Kleine Strolche in der Friedrichstraße 42 in 16515 Oranienburg (OT Sachsenhausen) ist eine Kita mit integrierter Krippe und separatem Hort auf dem Schulgrundstück Friedrichstraße 44 a. Die Kita umfasst derzeit 59 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis einschließlich Grundschulalter. Auf Grundlage des Berichtes „Soziale Infrastruktur“ der Stadt Oranienburg, Stand 20. April 2017, sollen die bestehenden Kapazitäten durch einen Erweiterungsbau sowie den Umbau des Altbaus auf 125 Betreuungsplätze erweitert werden. Ziel ist es, zum Schuljahresbeginn 2020 die gesamte Kita Kleine Strolche in Betrieb zu nehmen. Für die Zeit der Baumaßnahme ist es beabsichtigt, die Kita freizuziehen.
Für dieses Bauvorhaben liegt ein Vorbescheid des Landkreises Oberhavel, Fachbereich Bauordnung und Kataster, vom 12.9.2017, Aktenzeichen 521010-03648/217/schw, gemäß § 75 BbgBO vor. Dieser ist Grundlage für die ausgeschriebenen Planungsleistungen.
Es werden Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI an einen Generalplaner für die Leistungsbilder Objektplanungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Verkehrsanlagen, die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung und besondere Leistungen für Brandschutz und Bauphysik vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Das Kitagrundstück umfasst ca. 4 303 m2. Für die geplanten Baumaßnahmen werden die beiden Flurstücke 41/1 (2.189 m2) und 43/1 (2.114 m2) der Flur 1 zu einem vereinigt.
Auf dem Grundstück der Kita können ca. 5 Stellplätze nachgewiesen werden und zwei auf dem nicht weit entfernten städtischen Schulgrundstück Friedrichstraße 44a. Insgesamt sind 9 Stellplätze erforderlich.
Die Erhöhung der Betreuungsplätze, die den Erweiterungsbau erforderlich macht, dient als Anlass, auch den Altbau umzubauen und zu sanieren. Der umgebaute und sanierte Altbau und der neue Gebäudeteil sollen eine zusammenhängende moderne Funktionseinheit bilden. Es wäre wünschenswert, dass der zur Straße traufständige Altbau den Charakter der Siedlung als „Straßendorf“ (29.5.1753 Gründung des Straßendorfes Sachsenhausen durch König Friedrich II von Preußen) weiterhin erkennen lässt.
Die vorhandenen Freispielflächen müssen unter Beachtung der Flächenvorgaben für die Betriebserlaubnis entsprechend erweitert werden. Die Unterbringung von Außenspielgeräten und Gartengeräten ist mit vorzusehen.
Laut aktueller Aussage des Landkreises Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, sind die Flurstücke (Flur 1, 41/1 und 43/1) des zu bebauenden Grundstückes „im Altlastenkataster nicht als festgestellte Altlast bzw. als Altlastenverdachtsfläche registriert“.
Eine Bescheinigung für die Kampfmittelfreiheit für das gesamte Grundstück liegt vor.