Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe).
Eignungskriterien.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum – Verhandlungsverfahren eingeladen. Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss,
— Mindestens Erklärung über die genutzte Datenaustauschformat für CAD, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen.
Verhandlungsverfahren.
Die Zuschlagkriterien sind im Bewerbungsformblatt dargestellt.
Auftragsumfang
Die Beauftragung umfasst Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2013 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35). Es werden stufenweise mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Geplante Zeitschiene:
Mo 22.1.2018 Bewerbungsende, 16.00 Uhr
Fr 2.3.2018 Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer und Start der Bearbeitungszeit.
Fr 9.3.2018 Abgabe der verbindlichen Teilnahmeerklärung und Schlusstermin für Rückfragen zum Kolloquium.
Do 15.1.2018 Kolloquium mit Ortsbegehung.
Mo 15.5.2018 Abgabe der Wettbewerbspläne.
Mo 14.5.2018 Abgabe der Modell.
Di 12.6.2018 Preisgericht.
Auskünfte erteilt auf schriftliche Anfrage per E-Mail oder Brief das betreuende Büro.
SCHIRMER I ARCHITEKTEN + STADTPLANER
Huttenstraße 4, 97072 Würzburg
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