Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Alleinstellungsmerkmal / überregionale Strahlkraft,
Idee und architektonische Qualität,
Erlebnisqualität, Wissensvermittlung,
Einfügen in die denkmalgeschützte Umgebung,
Generationen übergreifende Aufenthaltsqualität,
Visuelle Verbindungen, Sichtachsen, Himmelsrichtungen,
Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation, Wind- und Regenschutz),
Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Betriebs- und Folgekosten),
Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie).