Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt§ berechtigt sind; ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind. Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist. Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Vergabeverfahren:
Die Ausloberin wird nach dem Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen nach dem VgV führen. Die Ausloberin wird dabei die Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 schrittweise vornehmen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung) gemäß der geltenden Honorarordnung vergeben. Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Unterlagen eingefordert:
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
2. Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG - NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Zusätzliche Angaben:
Voraussichtliche Terminkette:
Tag der Absendung: 26.1.2018.
Abgabe Bewerbungsunterlagen bis: 27.2.2018.
Benachrichtigung Auswahl: 20.3.2018.
Versand der Unterlagen: 26.3.2018.
Kolloquium: 17.4.2018.
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 15.6.2018.
Preisgericht: 12.7.2018.