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  • DE-63065 Offenbach am Main
  • 28.02.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-292242)

Gewässerrenaturierung


 
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    Bewerbungsschluss 28.02.2018, 10:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Landschaftsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Offenbach (DE)
    Aufgabe
    Planungsleistungen (LP 1-4) für Renaturierungsmaßnahme an der Bieber (südlicher Abschnitt, Gewässer III. Ordnung, ca. 1800 m).

    Zum Planungsbereich:
    Der etwa 24 ha große Planungsbereich liegt eingebettet zwischen der Wikinger Straße im Norden, der BAB 3 im Süden. Die Oberhofstraße und der Stadtwald stellen die westliche Grenze und die Obermühlstraße, verlängert durch die Wege In den Kirchenhecken und Im Kringen, die östliche Grenze dar.

    Im südlichen Teil verläuft die Bieber auf einer Länge von rund 500 m durch das Naturschutzgebiet (NSG). Hier liegen wertvolle Feuchtwiesen und seltene Waldgesellschaften sowie Biotope aus Sauergrasgewächsen und Niedermoorpflanzen dicht beieinander. Etwa drei Viertel des NSG sind von Wald bedeckt. Die Zustandskartierung des Gewässers im NSG liegt nicht vor. In dem Naturschutzgebiet sind keine baulichen Eingriffe geplant.

    Das Gewässer verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Offenbach am Main“. Er umfasst u.a. ökologisch bedeutsame Bereiche für den Biotop- und Artenschutz sowie den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. Zweck der Unterschutzstellung ist insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bachläufe mit angrenzenden naturnahen Auen und ihren auentypischen Lebensräumen vor allem als natürliche Retentionsflächen, als Lebensraum für Flora und Fauna und zur großräumigen Biotopvernetzung.

    In unmittelbarer Nähe am östlichen Rand liegt die Obermühle (kulturhistorisches Landschaftselement), welche zurzeit als Gaststätte genutzt wird. Der überwiegende Anteil des Planungsbereichs liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

    Gewässerzustand und Umfeldanalyse:
    Rund 30 Prozent der Planungsstrecke weisen vollständig veränderte Gewässerstrukturgüte auf. Die restlichen 70 Prozent werden als stark verändert eingestuft.

    Umsetzungsbeschreibung:
    Durch die Renaturierungsmaßnahme soll der gesetzlich geforderte, gute ökologische und chemische Zustand in absehbarer Zeit erreicht werden. Die Renaturierungsmaßnahme muss sorgfältig geplant und auf den Gewässertyp, die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Gewässerabschnittes und seines Umfeldes abgestimmt werden.

    Das Gewässer soll nach der Renaturierung äußerst gefällearm, geschwungen bis mäandrierend (teils mit Mehrbettgerinnen) hydrologisch überprägt werden. Das Gewässer muss durch gering eingeschnittene und stabile Ufer gekennzeichnet werden und fein- bis grobkörnige mineralische Sohlensubstrate durchgehend aufweisen. Der Feinsedimentanteil soll abschnittsweise dominant vorzufinden sein, aber keine erhebliche Kolmatierung in sand-kiesgeprägten und keine erhebliche Versandung in organischen Abschnitten hervorrufen. Der Grobsedimentanteil kann an Einzelzellen einen Kiesgehalt > 10 Prozent ausmachen.

    Dynamische Anteile am dominierenden Substrat müssen beim Sand und Kies gering bis mäßig ausgeprägt sein. Bei organischen und feinmineralischen Substrat ist eine große bis sehr große lagestabile Ausprägung zu beachten. Es darf keine Sohl- und Tiefenerosion stattfinden. Der Anteil an Totholz im Sohlsubstrat muss zwischen 10 bis 25 Prozent liegen.

    Makrophyten können die Sohle großflächig bedecken. Daneben können u.a. Arten der Sparganium emersum-Gesellschaft (z.B. Igelkolben) vorkommen. Bei starker Beschattung auch makrophytenarme bis -freie Abschnitte zu erwarten. Eine große bis überwiegend sehr große, häufig arten- und wuchsformenreiche Deckung mit Makrophyten soll erreicht werden.

    Stillwasserpools, Kolk, Tiefrinne, Totholz, Wurzelfläche, Makrophyten müssen die Sohlstruktur unterstreichen. Charakteristisch muss für das Gewässer ein Wechsel von Fließ- und Stillwassersituationen (seenartige Aufweitungen) sowie Beschattung und Lichtstellung mit ausgeprägten Makrophyten- und Röhrichtbeständen sein. Die sehr flache bis mäßig tiefe und große Breitenvarianz sind anzustreben. Nistwände für die Eisvögel sollen der besonderen Struktur beitragen.

    Der potenziell natürliche Windungsgrad von 1,25 bis 1,50 und das Verhältnis der potenziell natürlichen Gerinnebreite zur Breite des Entwicklungskorridors von 1:3 bis 1:5 sowie Breite des Entwicklungskorridors zur typkonformen Gewässerentwicklung von 30 bis 50 m sind anzustreben.

    Im Rahmen der zukünftigen Flächennutzung soll sich eine möglichst große Eigendynamik mit hoher Strukturvielfalt entwickeln. Es sollen auch Möglichkeiten zur spontanen Verlagerung (Schlingen- oder Mäanderbildung) innerhalb eines festgesetzten „Entwicklungskorridors“ geschaffen werden. Überwiegend unverzweigter und teilweise auch anastomosierender Lauftyp ist für die Planung zugrunde zu legen. Umgestaltungsmaßnahmen sollen dabei an das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht sowie Gewässermorphologie angepasst werden.

    Die Schaffung der Habitate (Makro, Meso- und Mikrostrukturen) soll der Verbesserung der lateralen und der longitudinalen Durchgängigkeit (insbesondere für Mikroorganismen) und der Verbesserung der ökologischen Voraussetzungen für Erhalt oder Wiederansiedlung des standortgemäßen Bestandes der im und am betreffenden Gewässerabschnitt kennzeichnenden Tier- und Pflanzenarten beitragen.



    Mehrere bis viele Laufstrukturen (Sturzbaum, Treibholzverklausungen, einzelne Inselbildungen, Laufweitungen und -verengungen, Laufgabelungen) sind anzulegen. Der Strukturaufbau muss über kontrollierte natürliche Sukzession und gezielte Bepflanzung beeinflusst und gefördert werden.

    Nachgepflanzt und entwickelt sollen die Fließgewässerröhrichte mit Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Großem Wasserschwaden (Glyceria maxima), Stillwasserröhrichte in kaum bewegten Bereichen mit Schilf (Phragmites communis) und Aufrechtem Igelkolben (Sparganium erectum) sowie Hochstaudenfluren in etwas trockenen Bereichen, in denen Mädesüß (Filipendula ulmaria), Blutweiderich (Lythrum salicaria) und Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) ein neues Zuhause finden soll.

    Im Bereich der Weichholzaue und Hartholzaue sind Pflanzungen mit gestuftem Saumprofi angedacht. Die Beschattung muss zwischen 25 und 50 Prozent liegen. In sumpfigen Bereich sind Inselpflanzungen aus Moor-Birke (Betula pubescens) erforderlich. Als dominierende Art wird Silber-Weide definiert.

    Im Siedlungsbereich soll der überbaute bzw. verrohrte Abschnitt nach Möglichkeit geöffnet werden. Die natürlichen Überflutungsbereiche (Hochwasser) sollen sichergestellt und erweitert sowie ökologisch wertvolle Bereiche miteinander vernetzt werden (u.a. Naturschutzgebiet „Erlensteg von Bieber“). Das Grundwasser muss durch die Betrachtung der Wechselwirkungen (Interaktionen) zwischen Grund- und Oberflächenwasser geschützt bleiben.

    Bei geplanten Nutzungseinschränkungen und bei der Bemessung des Entwicklungkorridors muss eine Gesamtabwägung aller Interessen vorgenommen werden, damit das Optimum unter der gegebenen Situation erreicht werden kann.

    Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen der Vielfalt, der Naturnähe und der Eigenart der Landschaft dienen sowie Erlebnisräume für Naherholungsuchende schaffen. Durch die Vermittlung des Wissens um ökologische Zusammenhänge im Rahmen der breiten Öffentlichkeitsarbeit soll das Schönheitsempfinden des landschaftsästhetischen Planungserlebnisses gesteigert und eine hohe Akzeptanz für die Entscheidungen herbeigeführt werden. Für die Kinder/Erholungssuchende sind naturraumtypische gestaltungsfähige Räume unersetzlich. Bei der Berücksichtigung der sozialen Funktionen soll an einer störungsarmen/ festgelegten Stelle ein Erlebnisbereich (z.B. Barfußpfad oder Lernort Aue) entstehen.

    Bei Renaturierungsmaßnahmen muss durch die Wasserspiegelberechnung für unterschiedliche Abflüsse, Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen und Materialauswahl sichergestellt werden, dass Hochwasserschäden vermieden werden. Die Schaffung von natürlichen Retentionsräumen wird angestrebt.

    Verschiedene Schutzkategorien (Landschaftsschutzgebiet, gesetzlich geschützte Biotope) und artenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen unter der naturschutzfachlichen Sicht betrachtet und in die Planung integriert werden. Ebenso sind fischereiliche Belange zu berücksichtigen. Zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen muss eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt werden. Bei der Auswahl der Flächen ist es von großer Bedeutung die unterschiedlichen strukturbildenden Vorgänge zu berücksichtigen und die Restriktionen bestmöglich in Einklang zu bringen. Die Flächen sollen primär durch ein einfaches Flurbereinigungsverfahren (Grunderwerb mit Bodenordnung) gesichert werden.

    Es wird davon ausgegangen, dass die prognostizierten Klimaveränderungen vielfältige Auswirkungen auf die physikalischen und chemischen Prozesse sowie biologische Vorgänge im Gewässer haben werden. Die Veränderungen sollen verifiziert und im Planungsprozess berücksichtigt werden (Kilmaanpassungskonzept der Stadt).

    Auf die Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz muss zugearbeitet werden. Abschließend soll ein spezifisches Pflegekonzept erarbeitet werden, in dem auch Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Unterhaltungsbeauftragten definiert werden. Ein Teil der Fläche soll für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen vorgesehen werden.

    Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    Hauptgegenstand:
    71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
    Ergänzende Gegenstände:

    Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Ortsteil Bieber, 63065 Offenbach am Main
    NUTS-Code : DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt

    Zeitraum der Ausführung :
    voraussichtlich vom 01.05.2018 bis 12.12.2018
    Adresse des Bauherren DE-63065 Offenbach am Main

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      HAD-Referenz-Nr.: 1473/522
      Aktenzeichen: VOF 02-2018
      1. Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Stadt offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
      Straße:Berliner Straße 60
      Stadt/Ort:63065 Offenbach am Main
      Land:Deutschland (DE)
      Kontaktstelle(n) :Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
      Zu Hdn. von :Herrn Sergej Justus
      Telefon:+49 69 8065-2025
      Fax:+49 69 8065-2276
      E-Mail:MjIwYVljUVhgTVlgLFtSUlFaTk1PVBpQUQ==
      digitale Adresse(URL):  http://www.offenbach.de
      2. Art der Leistung : Dienstleistung
      3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Gewässerrenaturierung
      4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
      Bewerbungsfrist: 28.02.2018 10:00 Uhr
      6. Leistungsbeschreibung
      Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Planungsleistungen (LP 1-4) für Renaturierungsmaßnahme an der Bieber (südlicher Abschnitt, Gewässer III. Ordnung, ca. 1800 m). 

      Zum Planungsbereich:
      Der etwa 24 ha große Planungsbereich liegt eingebettet zwischen der Wikinger Straße im Norden, der BAB 3 im Süden. Die Oberhofstraße und der Stadtwald stellen die westliche Grenze und die Obermühlstraße, verlängert durch die Wege In den Kirchenhecken und Im Kringen, die östliche Grenze dar. 

      Im südlichen Teil verläuft die Bieber auf einer Länge von rund 500 m durch das Naturschutzgebiet (NSG). Hier liegen wertvolle Feuchtwiesen und seltene Waldgesellschaften sowie Biotope aus Sauergrasgewächsen und Niedermoorpflanzen dicht beieinander. Etwa drei Viertel des NSG sind von Wald bedeckt. Die Zustandskartierung des Gewässers im NSG liegt nicht vor. In dem Naturschutzgebiet sind keine baulichen Eingriffe geplant. 

      Das Gewässer verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Offenbach am Main“. Er umfasst u.a. ökologisch bedeutsame Bereiche für den Biotop- und Artenschutz sowie den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. Zweck der Unterschutzstellung ist insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bachläufe mit angrenzenden naturnahen Auen und ihren auentypischen Lebensräumen vor allem als natürliche Retentionsflächen, als Lebensraum für Flora und Fauna und zur großräumigen Biotopvernetzung. 

      In unmittelbarer Nähe am östlichen Rand liegt die Obermühle (kulturhistorisches Landschaftselement), welche zurzeit als Gaststätte genutzt wird. Der überwiegende Anteil des Planungsbereichs liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. 

      Gewässerzustand und Umfeldanalyse:
      Rund 30 Prozent der Planungsstrecke weisen vollständig veränderte Gewässerstrukturgüte auf. Die restlichen 70 Prozent werden als stark verändert eingestuft. 

      Umsetzungsbeschreibung:
      Durch die Renaturierungsmaßnahme soll der gesetzlich geforderte, gute ökologische und chemische Zustand in absehbarer Zeit erreicht werden. Die Renaturierungsmaßnahme muss sorgfältig geplant und auf den Gewässertyp, die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Gewässerabschnittes und seines Umfeldes abgestimmt werden. 

      Das Gewässer soll nach der Renaturierung äußerst gefällearm, geschwungen bis mäandrierend (teils mit Mehrbettgerinnen) hydrologisch überprägt werden. Das Gewässer muss durch gering eingeschnittene und stabile Ufer gekennzeichnet werden und fein- bis grobkörnige mineralische Sohlensubstrate durchgehend aufweisen. Der Feinsedimentanteil soll abschnittsweise dominant vorzufinden sein, aber keine erhebliche Kolmatierung in sand-kiesgeprägten und keine erhebliche Versandung in organischen Abschnitten hervorrufen. Der Grobsedimentanteil kann an Einzelzellen einen Kiesgehalt > 10 Prozent ausmachen. 

      Dynamische Anteile am dominierenden Substrat müssen beim Sand und Kies gering bis mäßig ausgeprägt sein. Bei organischen und feinmineralischen Substrat ist eine große bis sehr große lagestabile Ausprägung zu beachten. Es darf keine Sohl- und Tiefenerosion stattfinden. Der Anteil an Totholz im Sohlsubstrat muss zwischen 10 bis 25 Prozent liegen.

      Makrophyten können die Sohle großflächig bedecken. Daneben können u.a. Arten der Sparganium emersum-Gesellschaft (z.B. Igelkolben) vorkommen. Bei starker Beschattung auch makrophytenarme bis -freie Abschnitte zu erwarten. Eine große bis überwiegend sehr große, häufig arten- und wuchsformenreiche Deckung mit Makrophyten soll erreicht werden. 

      Stillwasserpools, Kolk, Tiefrinne, Totholz, Wurzelfläche, Makrophyten müssen die Sohlstruktur unterstreichen. Charakteristisch muss für das Gewässer ein Wechsel von Fließ- und Stillwassersituationen (seenartige Aufweitungen) sowie Beschattung und Lichtstellung mit ausgeprägten Makrophyten- und Röhrichtbeständen sein. Die sehr flache bis mäßig tiefe und große Breitenvarianz sind anzustreben. Nistwände für die Eisvögel sollen der besonderen Struktur beitragen. 

      Der potenziell natürliche Windungsgrad von 1,25 bis 1,50 und das Verhältnis der potenziell natürlichen Gerinnebreite zur Breite des Entwicklungskorridors von 1:3 bis 1:5 sowie Breite des Entwicklungskorridors zur typkonformen Gewässerentwicklung von 30 bis 50 m sind anzustreben.

      Im Rahmen der zukünftigen Flächennutzung soll sich eine möglichst große Eigendynamik mit hoher Strukturvielfalt entwickeln. Es sollen auch Möglichkeiten zur spontanen Verlagerung (Schlingen- oder Mäanderbildung) innerhalb eines festgesetzten „Entwicklungskorridors“ geschaffen werden. Überwiegend unverzweigter und teilweise auch anastomosierender Lauftyp ist für die Planung zugrunde zu legen. Umgestaltungsmaßnahmen sollen dabei an das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht sowie Gewässermorphologie angepasst werden. 

      Die Schaffung der Habitate (Makro, Meso- und Mikrostrukturen) soll der Verbesserung der lateralen und der longitudinalen Durchgängigkeit (insbesondere für Mikroorganismen) und der Verbesserung der ökologischen Voraussetzungen für Erhalt oder Wiederansiedlung des standortgemäßen Bestandes der im und am betreffenden Gewässerabschnitt kennzeichnenden Tier- und Pflanzenarten beitragen. 



      Mehrere bis viele Laufstrukturen (Sturzbaum, Treibholzverklausungen, einzelne Inselbildungen, Laufweitungen und -verengungen, Laufgabelungen) sind anzulegen. Der Strukturaufbau muss über kontrollierte natürliche Sukzession und gezielte Bepflanzung beeinflusst und gefördert werden. 

      Nachgepflanzt und entwickelt sollen die Fließgewässerröhrichte mit Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Großem Wasserschwaden (Glyceria maxima), Stillwasserröhrichte in kaum bewegten Bereichen mit Schilf (Phragmites communis) und Aufrechtem Igelkolben (Sparganium erectum) sowie Hochstaudenfluren in etwas trockenen Bereichen, in denen Mädesüß (Filipendula ulmaria), Blutweiderich (Lythrum salicaria) und Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) ein neues Zuhause finden soll.

      Im Bereich der Weichholzaue und Hartholzaue sind Pflanzungen mit gestuftem Saumprofi angedacht. Die Beschattung muss zwischen 25 und 50 Prozent liegen. In sumpfigen Bereich sind Inselpflanzungen aus Moor-Birke (Betula pubescens) erforderlich. Als dominierende Art wird Silber-Weide definiert.

      Im Siedlungsbereich soll der überbaute bzw. verrohrte Abschnitt nach Möglichkeit geöffnet werden. Die natürlichen Überflutungsbereiche (Hochwasser) sollen sichergestellt und erweitert sowie ökologisch wertvolle Bereiche miteinander vernetzt werden (u.a. Naturschutzgebiet „Erlensteg von Bieber“). Das Grundwasser muss durch die Betrachtung der Wechselwirkungen (Interaktionen) zwischen Grund- und Oberflächenwasser geschützt bleiben. 

      Bei geplanten Nutzungseinschränkungen und bei der Bemessung des Entwicklungkorridors muss eine Gesamtabwägung aller Interessen vorgenommen werden, damit das Optimum unter der gegebenen Situation erreicht werden kann. 

      Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen der Vielfalt, der Naturnähe und der Eigenart der Landschaft dienen sowie Erlebnisräume für Naherholungsuchende schaffen. Durch die Vermittlung des Wissens um ökologische Zusammenhänge im Rahmen der breiten Öffentlichkeitsarbeit soll das Schönheitsempfinden des landschaftsästhetischen Planungserlebnisses gesteigert und eine hohe Akzeptanz für die Entscheidungen herbeigeführt werden. Für die Kinder/Erholungssuchende sind naturraumtypische gestaltungsfähige Räume unersetzlich. Bei der Berücksichtigung der sozialen Funktionen soll an einer störungsarmen/ festgelegten Stelle ein Erlebnisbereich (z.B. Barfußpfad oder Lernort Aue) entstehen. 

      Bei Renaturierungsmaßnahmen muss durch die Wasserspiegelberechnung für unterschiedliche Abflüsse, Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen und Materialauswahl sichergestellt werden, dass Hochwasserschäden vermieden werden. Die Schaffung von natürlichen Retentionsräumen wird angestrebt. 

      Verschiedene Schutzkategorien (Landschaftsschutzgebiet, gesetzlich geschützte Biotope) und artenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen unter der naturschutzfachlichen Sicht betrachtet und in die Planung integriert werden. Ebenso sind fischereiliche Belange zu berücksichtigen. Zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen muss eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt werden. Bei der Auswahl der Flächen ist es von großer Bedeutung die unterschiedlichen strukturbildenden Vorgänge zu berücksichtigen und die Restriktionen bestmöglich in Einklang zu bringen. Die Flächen sollen primär durch ein einfaches Flurbereinigungsverfahren (Grunderwerb mit Bodenordnung) gesichert werden.

      Es wird davon ausgegangen, dass die prognostizierten Klimaveränderungen vielfältige Auswirkungen auf die physikalischen und chemischen Prozesse sowie biologische Vorgänge im Gewässer haben werden. Die Veränderungen sollen verifiziert und im Planungsprozess berücksichtigt werden (Kilmaanpassungskonzept der Stadt). 

      Auf die Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz muss zugearbeitet werden. Abschließend soll ein spezifisches Pflegekonzept erarbeitet werden, in dem auch Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Unterhaltungsbeauftragten definiert werden. Ein Teil der Fläche soll für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Rahmen der städtebaulichen Maßnahmen vorgesehen werden.
      Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      Hauptgegenstand:
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      Ergänzende Gegenstände:
      Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Ortsteil Bieber, 63065 Offenbach am Main
      NUTS-Code : DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
      Zeitraum der Ausführung :
      voraussichtlich vom 01.05.2018 bis 12.12.2018
      7. Bewerbungsbedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      Anstelle der Eignungsnachweise ist die Nummer anzugeben, unter der sie in der Liste für die Präqualifikation eingetragen sind.
      Mit der Interessenbekundung sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
      - Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; 
      - Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt sowie Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
      - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
      - Mindestens drei Referenzen aus den letzten sieben Kalenderjahr, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Angabe von ausgeführten Leistungart, Leistungsphasen (gem. HOAI), Kurzbeschreibung des Projektes einschließlich evtl. besonderen technischen und leistungspezifischen Anforderungen, Projektkosten, Auftragssumme, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Projekt- und Leistungszeitraum und Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Referenz ist mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar wenn es sich um eine Renaturierung handelt über eine Länge von min. 500m und die Größe des Planungsraums min. 1ha betrug
      - Angabe zu Erfahrungen mit Sohlabdichtung, Hochwassserschutzmaßnahmen; Wasserspiegelberechnungen und Ausgleichsmaßnahmen
      - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354
      In die Wertung der Interessenbekundung fließen die Vollständigkeit der Eignungsnachweise und die mit der vorgesehenen Leistung, anhand Inhalt und Umfang, vergleichbaren Referenzen ein.
      8. Zuschlagskriterien
      Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)

      Kriterium Gewichtung
      1 Preis
      2 Gesamtprogramm mit Meilensteinen

      9. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      Anzahl gesetzte Bieter 0
      10. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
      11. Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1.
      12. Sonstige Angaben: Zur Abgabe Ihrer Interessenbekundung reichen Sie die Unterlagen, schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Interessenbekundung Aktenzeichen VOF 02-2018, HAD Nr. 1473/522“, bei der/dem unter Ziffer 1 der HAD Bekanntmachung genannten Kontaktstelle ein.

      Verweist der Interessent zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen, muss er diese mit Name und Anschrift benennen. Der Interessent muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s) in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Interessent gegenüber diesem/dieser verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.

      Wenn beabsichtigt ist, dass Teile der Leistung von Nachunternehmen ausgeführt werden sollen, muss der Nachunternehmer denselben Eignungsanforderungen entsprechen wie der Bieter für den Leistungsteil.

      Zur Abgabe der Eigenerklärung wird empfohlen, das mit dieser Bekanntmachung per Download bereit gestellte Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ und "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)" zu verwenden. Darüber hinaus werden keine Formblätter vorgegeben und/oder bereit gestellt.

      Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Teilnahme ist unverbindlich. Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 12.02.2018

       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.02.2018
Zuletzt aktualisiert 12.02.2018
Wettbewerbs-ID 2-292242 Status Kostenpflichtig
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