Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei bis maximal fünf festgelegt.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach folgenden Kriterien:
1) Leistungsfähigkeit des Unternehmens – Zählung realisierter Projekte Wichtung 50 %
Addition der Anzahl der unter III.2.3 [10] angegebenen und gültigen Referenzprojekte des Bauunternehmens. Es wird die Anzahl der Projekte gezählt.
Maximal können 50 Punkte vergeben werden. Die Wertung berechnet sich nach folgender.
Formel:
Erreichte Anzahl Projekte des Bewerbers/Höchste Anzahl Projekte, die im Wettbewerb aller Bewerber angegeben wurden x 50 Punkte.
2) Leistungsfähigkeit der Planer Wichtung 50 %
(2.1) Bewertung Anzahl Referenzen – Zählung realisierter Projekte Wichtung: 20 %
Addition der Anzahl der unter III.2.3 [11.1 bis 11.2] angegebenen und gültigen Referenzprojekte des Planungsteams(Architekten, TGA). Es wird die Summe aller Referenzen gebildet und linear gewertet.
Maximal können 20 Punkte vergeben werden. Die Wertung berechnet sich nach folgender Formel:
Erreichte Anzahl Projekte des Bewerbers/Höchste Anzahl Projekte, die im Wettbewerb aller Bewerber angegeben wurden x 20 Punkte.
(2.2) Bewertung Referenzen Planung Außenanlage Wichtung: 30 %
Die von den Bewerbern benannten Referenzprojekte [11.3] werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung bewertet. Grundlage hierfür ist vor allem die schriftliche Projektbeschreibung. Eine Nachforderung bei fehlenden, lückenhaften oder sonst wie unzureichenden Projektbeschreibungen findet nicht statt. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, hat der Bieter die drei besten Referenzen für die Wertung zu kennzeichnen. Findet keine Kennzeichnung statt, wählt die Vergabestelle die drei am besten geeigneten Referenzen aus und legt diese der Auswahlentscheidung zu Grunde.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird nach folgendem System bewertet:
10 Punkte: Die Referenz betrifft ein vollumfänglich vergleichbares Projekt,
7 Punkte: Die Referenz betrifft ein überwiegend vergleichbares Projekt,
5 Punkte: Die Referenz betrifft ein teilweise vergleichbares Projekt,
3 Punkte: Die Referenz betrifft ein nur wenig vergleichbares Projekt,
0 Punkte: Eine Vergleichbarkeit zum Projekt ist nicht gegeben.
Mit den durch Summierung der erreichten Punkte ermittelten (maximal) fünf Bewerbern mit den höchsten Gesamtpunktzahlen wird dann in die Angebotsphase eingetreten. Ist eine Auswahl zwischen Bewerbern mit gleicher Punktzahl notwendig, entscheidet das Los, worauf in den Vergabeunterlagen hingewiesen wird.