16.02.2018|Projekt-ID 124166|Meldungsnummer 859555|Wettbewerbe
Wettbewerb
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG 16.02.2018
Publikationsdatum Simap: 16.02.2018
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Holderbank AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kohli + Partner Kommunalplan AG, Gewerbering 12, 5610 Wohlen, Schweiz, URL www.kohli-partner.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Datum: 16.03.2018 Uhrzeit: 16:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften : siehe Programm Präqualifikation auf www.kohli-partner.ch
1.5 Typ des Wettbewerbs
Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Selektives Verfahren
1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
Projektwettbewerb Neubau Einfachturnhalle und Primarschulhaus Holderbank
2.4 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
2.5 Projektbeschrieb
Ausarbeitung eines Vorprojektes ohne Kostenschätzung.
2.6 Realisierungsort
5113 Holderbank AG
2.7 Aufteilung in Lose?
Nein
2.10 Realisierungstermin
Beginn 01.08.2019
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am Projektwettbewerb können sich Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bewerben, welche die Präqualifikationsunterlagen vollständig und termingerecht einreichen und die gestellten Anforderungen erfüllen.
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer
7
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes
31.08.2018
3.14 Sprachen für Teilnahmeanträge
Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation
zu beziehen von folgender Adresse:
Kohli + Partner Kommunalplan AG, Gewerbering 12, 5610 Wohlen, Schweiz, URL www.kohli-partner.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen : Ausschliesslich download unter www.kohli-partner.ch
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
Fachpreisrichter:
Josef G. Zangger, Ruedi Dietiker, Rainer Kaufmann, Alfred Kohli, Philipp Kühne (Ersatz)
Sachpreisrichter:
Herbert Anderegg, Urs Pfründer, Sonja Gygli
Experten:
Werner Schneider (Ersatz Sachpreisrichter), Roger Luginbühl, Ruth Fischer, Barbara Kälin, Rolf Heim
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
Ja
4.3 Gesamtpreissumme
Betr. Gesamtpreissumme und Entschädigungen siehe Programm Präqualifikation Ziff. 1.6
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
Nein
4.5 Anonymität
Nach der Präqualifikation wird der Projektwettbewerb anonym weitergeführt.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge
Beim Projektwettbewerb wird der Auftrag für die Planerleistungen in Aussicht gestellt.
4.10 Offizielles Publikationsorgan
Kantonales Amtsblatt AG, Lenzburger Bezirks-Anzeiger
4.11 Rechtsmittelbelehrung
1. Gegen die Ausschreibung kann innerhalb von 10 Tagen seit Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen.
2. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie das Verwaltungsgsricht entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.