Bei der Wettbewerbsbearbeitung ist die Zusammenarbeit zwischen Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend vorgeschrieben. Die Einbindung von Tragwerksplanern und Planern für Technische Anlagen als Fachberater wird dringend empfohlen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die Berufsbezeichnung „Architekt bzw. Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ führen dürfen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist zu benennen. Jedes teilnehmende Büro darf nur als Verfasser einer Wettbewerbsarbeit teilnehmen.
Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für die Generalplanung durchführen.
Für die Auswahl der Teilnehmer im Verhandlungsverfahren, hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Diese sind in der Anlage „Mindestanforderungen Eignungskriterien“ auf dem unter Punkt I.3) genannten Zugang abrufbar.
Die Erbringung der Eignungsnachweise hat erst auf Verlangen des Auslobers im Zuge des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Wettbewerbes zu erfolgen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV hingewiesen.
Nach Aufforderung sind die Erstangebote innerhalb einer Mindestfrist von 10 Kalendertagen einzureichen.
Die Gesamtplanung besteht aus:
— Objektplanung § 33 ff. HOAI (Architekt, Bauvorlagenberechtigung nach § 64 ThürBO erforderlich),
— Freianlagen § 38 ff. HOAI (Architekt Freianlagen),
— Ingenieurbauwerke § 41 ff. HOAI (Erschließung im Grundstück),
— Tragwerksplanung § 49 ff. HOAI,
— Technische Ausrüstung § 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Die Auslobungsunterlagen mit weiteren Unterlagen sowie das Protokoll der Rückfragen sind unter dem unter Punkt I.3) Kommunikation der Bekanntmachung genannten Zugang abrufbar. Die Bereitstellung in Papier oder per Fax oder per E-Mail erfolgt nicht.