Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen allein oder in Arbeitsgemeinschaft. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Architekt/innen können in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftarchitekten/innen und/oder mit Stadtplaner/innen teilnehmen.
Um sich im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber ihre fachliche Eignung sowie als Auswahlkriterium ein Referenzprojekt nachweisen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein. Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt.
Der Wettbewerb ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. 4 Teilnehmer wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 6 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Fachliche Eignung.
Jede Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner bzw. Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Auswahlkriterium.
Als Auswahlkriterium ist ein Referenzprojekt darzustellen. Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
— Einordnung mindestens in Honorarzone III für Freianlagen nach § 39 HOAI,
— Realisierung nach dem 1.1.2011 (mindestens LP 8 ist abgeschlossen),
— Der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z.B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Die Referenzkriterien werden bewusst niederschwellig gestaltet, um die Teilnahme von jungen und kleinen Architekturbüros am Wettbewerb zu fördern.
Bewerbungsunterlagen.
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
— das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformblatt,
— Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt),
— die Nachweise zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde oder des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument entsprechend Abschnitt „Fachliche Eignung“),
— sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung beim Referenzprojekt in einem Fremdbüro.