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  • DE-63150 Heusenstamm
  • 18.05.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-300171)

Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen (Verkehrsanlagen-Planung einschließlich Bauüberwachung)


 
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    Bewerbungsschluss 18.05.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 7
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Heusenstamm, Heusenstamm (DE)
    Aufgabe
    Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet: Planungsleistungen

    Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt im Zeitraum 2020 bis 2022 ca. 22 Bushaltestellen so auszubauen, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Die zugehörigen Herstellungskosten betragen ca. 1.800.000 €. Daraus ergeben sich nach HOAI Honorarkosten der Objektplanung einschließlich Bauüberwachung von ca. 210.000 € netto.

    1. Allgemeines
    Die Stadt Heusenstamm betreibt in ihrem Stadtgebiet 53 Bushaltestellen, von denen 29 Haltestellen bereits barrierefrei ausgebaut sind bzw. bis Ende 2018 barrierefrei ausgebaut sein werden. Von den verbleibenden 24 Haltestellen sollen bis Ende 2022 ca. 22 Haltestellen barrierefrei gemäß dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut werden. Die angegebenen Anzahlen beziehen sich auf einzelne Haltestellenpositionen.

    2. Kurzbeschreibung
    An den bestehenden Bushaltestellen soll der Ausbau ausschließlich am Fahrbahnrand bzw. als Buskap erfolgen. Hierzu sind Sonderborde mit einer Höhe von 22 cm vorzusehen. In Abhängigkeit von den örtlichen Randbedingungen kann es notwendig sein, die Haltestellen abweichend von der Bestandsposition zu errichten. In einem Fall handelt es sich um einen Haltestellenneubau.

    Der Ausbau der Bushaltestellen umfasst auch die gesamte Haltestellenausstattung, d.h. Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten, Informationstafel, Haltestellenschild. Der Haltestellenausbau orientiert sich an den Vorgaben des Verkehrsunternehmens, der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach. Musterausbaupläne sind als Anlage 1 dieser Bekanntmachung beigefügt.

    2.2. Finanzielle Förderung
    Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fördermittel des Landes Hessen nach GVFG zu beantragen. Die Planungsleistungen sind allerdings nicht förderfähig. Der Umbau zur Barrierefreiheit wird somit unabhängig von einer Förderung stattfinden. Die Anforderungen an die Antragsverfahren und die Förderrichtlinien sind gleichwohl zu beachten.

    2.3. Projektzeitplan
    Der grobe Projektablauf ist als Rahmenterminplan in der Anlage 2 dargestellt.
    Die Bauausführung soll in 3 Bauphasen erfolgen, verteilt auf drei Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Planungsleistungen sind so zu terminieren, dass Finanzierungsanträge für die Bauphase 1 bis Ende Februar 2019, für die Bauphasen 2 und 3 bis Ende Februar 2020 gestellt werden können.

    3. Umfang der Ingenieurleistungen
    Die Ausschreibung umfasst folgende Ingenieurleistungen:
    - Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4
    - örtliche Bauüberwachung
    - Koordination der Leistungen von Fachgutachtern
    - Projektkoordination
    - Erstellung eines Verwendungsnachweises im Rahmen des Finanzierungsverfahrens

    Gutachten und Sonderuntersuchungen (z.B. Bodengutachten, Entwurfsvermessung) werden separat vergeben.

    Die Planungsaufgabe umfasst das volle Leistungsbild gemäß § 47 HOAI. Reduktionen bei den Leistungsphasen 1 und 2 sind auf Grund von Vorgaben der Stadt Heusenstamm und der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach möglich. Für die Realisierungsphase der Ingenieurbauwerke ist die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung anzubieten.

    Innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 5 sind auch folgende planerische Leistungen zu erbringen:
    - Stromanschluss für die Buswartehäuschen aus dem Straßenbeleuchtungsnetz
    - Planung der bauzeitlichen Verkehrsführung, ggf. Umleitungskonzept in Abstimmung mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach und dem Ordnungsamt der Stadt Heusenstamm
    - Erstellung aller für den Finanzierungsantrag beim Land Hessen erforderlichen Unterlagen

    Im Rahmen der Planung sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die sich auf Lage und Gestaltung der Bushaltestelle auswirken.

    Für den Umfang der Schlussdokumentation gelten die in Anlage 3 beschriebenen Anforderungen.

    Gemäß der Berechnung in Anlage 4 wird die Planungsaufgabe in die Honorarzone III, unterer Satz eingeordnet.

    Grundlagen für die Planung sind insbesondere der "Leitfaden Barrierefreiheit an den Bushaltestellen im Kreis Offenbach" sowie der "Leitfaden unbehinderte Mobilität" des Landes Hessen, die als Anlagen 5 und 6 beigefügt sind.

    4. Vergabe der Ingenieurleistungen
    Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in allen Planungsbereichen stufenweise, d.h. geliedert nach Leistungsphasen 1-4 und 5-9 mit örtlicher Bauüberwachung.
    Erfolgt nach Abschluss der Leistungsphase 4 keine weitere Beauftragung, so kann der Auftragnehmer hieraus keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.
    Die Angaben zu dem für das Projekt vorgesehenen Personal werden im Falle einer Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

    Für die Vergabe der Planungsleistungen wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, an das sich eine freihändige Vergabe anschließt.
    Adresse des Bauherren DE-63150 Heusenstamm

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 1928/147
      Aktenzeichen: 773.0801:0005
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Stadt Heusenstamm
      Straße:Im Herrngarten 1
      Stadt/Ort:63150 Heusenstamm
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Herrn Volker Hake
      Telefon:+49 6104/607-1320
      Fax:+49 6104/607-1279
      E-Mail:MjEyamNgX1lmIlxVX1k0XFlpZ1liZ2hVYWEiWFk=
      digitale Adresse(URL): http://www.heusenstamm.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen (Verkehrsanlagen-Planung einschließlich Bauüberwachung)
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 18.05.2018 12:00 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet: Planungsleistungen

      Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt im Zeitraum 2020 bis 2022 ca. 22 Bushaltestellen so auszubauen, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Die zugehörigen Herstellungskosten betragen ca. 1.800.000 €. Daraus ergeben sich nach HOAI Honorarkosten der Objektplanung einschließlich Bauüberwachung von ca. 210.000 € netto.

      1. Allgemeines
      Die Stadt Heusenstamm betreibt in ihrem Stadtgebiet 53 Bushaltestellen, von denen 29 Haltestellen bereits barrierefrei ausgebaut sind bzw. bis Ende 2018 barrierefrei ausgebaut sein werden. Von den verbleibenden 24 Haltestellen sollen bis Ende 2022 ca. 22 Haltestellen barrierefrei gemäß dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut werden. Die angegebenen Anzahlen beziehen sich auf einzelne Haltestellenpositionen.

      2. Kurzbeschreibung
      An den bestehenden Bushaltestellen soll der Ausbau ausschließlich am Fahrbahnrand bzw. als Buskap erfolgen. Hierzu sind Sonderborde mit einer Höhe von 22 cm vorzusehen. In Abhängigkeit von den örtlichen Randbedingungen kann es notwendig sein, die Haltestellen abweichend von der Bestandsposition zu errichten. In einem Fall handelt es sich um einen Haltestellenneubau.

      Der Ausbau der Bushaltestellen umfasst auch die gesamte Haltestellenausstattung, d.h. Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten, Informationstafel, Haltestellenschild. Der Haltestellenausbau orientiert sich an den Vorgaben des Verkehrsunternehmens, der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach. Musterausbaupläne sind als Anlage 1 dieser Bekanntmachung beigefügt.

      2.2. Finanzielle Förderung
      Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fördermittel des Landes Hessen nach GVFG zu beantragen. Die Planungsleistungen sind allerdings nicht förderfähig. Der Umbau zur Barrierefreiheit wird somit unabhängig von einer Förderung stattfinden. Die Anforderungen an die Antragsverfahren und die Förderrichtlinien sind gleichwohl zu beachten.

      2.3. Projektzeitplan
      Der grobe Projektablauf ist als Rahmenterminplan in der Anlage 2 dargestellt.
      Die Bauausführung soll in 3 Bauphasen erfolgen, verteilt auf drei Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Planungsleistungen sind so zu terminieren, dass Finanzierungsanträge für die Bauphase 1 bis Ende Februar 2019, für die Bauphasen 2 und 3 bis Ende Februar 2020 gestellt werden können.

      3. Umfang der Ingenieurleistungen
      Die Ausschreibung umfasst folgende Ingenieurleistungen:
      - Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4
      - örtliche Bauüberwachung
      - Koordination der Leistungen von Fachgutachtern
      - Projektkoordination
      - Erstellung eines Verwendungsnachweises im Rahmen des Finanzierungsverfahrens

      Gutachten und Sonderuntersuchungen (z.B. Bodengutachten, Entwurfsvermessung) werden separat vergeben.

      Die Planungsaufgabe umfasst das volle Leistungsbild gemäß § 47 HOAI. Reduktionen bei den Leistungsphasen 1 und 2 sind auf Grund von Vorgaben der Stadt Heusenstamm und der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach möglich. Für die Realisierungsphase der Ingenieurbauwerke ist die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung anzubieten.

      Innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 5 sind auch folgende planerische Leistungen zu erbringen:
      - Stromanschluss für die Buswartehäuschen aus dem Straßenbeleuchtungsnetz
      - Planung der bauzeitlichen Verkehrsführung, ggf. Umleitungskonzept in Abstimmung mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach und dem Ordnungsamt der Stadt Heusenstamm
      - Erstellung aller für den Finanzierungsantrag beim Land Hessen erforderlichen Unterlagen

      Im Rahmen der Planung sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die sich auf Lage und Gestaltung der Bushaltestelle auswirken.

      Für den Umfang der Schlussdokumentation gelten die in Anlage 3 beschriebenen Anforderungen.

      Gemäß der Berechnung in Anlage 4 wird die Planungsaufgabe in die Honorarzone III, unterer Satz eingeordnet.

      Grundlagen für die Planung sind insbesondere der "Leitfaden Barrierefreiheit an den Bushaltestellen im Kreis Offenbach" sowie der "Leitfaden unbehinderte Mobilität" des Landes Hessen, die als Anlagen 5 und 6 beigefügt sind.

      4. Vergabe der Ingenieurleistungen
      Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in allen Planungsbereichen stufenweise, d.h. geliedert nach Leistungsphasen 1-4 und 5-9 mit örtlicher Bauüberwachung.
      Erfolgt nach Abschluss der Leistungsphase 4 keine weitere Beauftragung, so kann der Auftragnehmer hieraus keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.
      Die Angaben zu dem für das Projekt vorgesehenen Personal werden im Falle einer Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

      Für die Vergabe der Planungsleistungen wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, an das sich eine freihändige Vergabe anschließt.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      Ergänzende Gegenstände:
      71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Stadtgebiet, 63150 Heusenstamm
      NUTS-Code : DE7 HESSEN; DE71C Offenbach, Landkreis
           
          Zeitraum der Ausführung :
          Planungsbeginn: 2018 (Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) bis spätestens 28.02.2019
      Baubeginn: 2019
      Bauzeitende: 2022
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      8.   Zuschlagskriterien
      Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
        Kriterium Gewichtung
      1 Honorar / Preis 30
      2 Fachkompetenz / auftragsbezogene persönliche Qualifikation des Projektteams 30
      3 Zügigkeit der Planung / Dauer der Umsetzung der Aufgabenstellung 20
      4 Methodik der Herangehensweise / Konzept zur Umsetzung der Aufgabenstellung 20
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 7
      Anzahl gesetzte Bieter 0
      10.   Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Stadt Heusenstamm
      Straße:Im Herrngarten 1
      Stadt/Ort:63150 Heusenstamm
      Land:Deutschland (DE)
      Kontaktstelle(n) :Bauamt
      Zu Hdn. von :Frau Nadine Semm
      Telefon:+49 6104/607-1303
      Fax:+49 6104/607-1279
      E-Mail:MjExY1ZZXmNaI2haYmI1XVpqaFpjaGlWYmIjWVo=
      digitale Adresse(URL): http://www.heusenstamm.de
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:HAD - Hessische Ausschreibungsdatenbank
      digitale Adresse(URL): http://www.had.de
      12.   Sonstige Angaben: Die im Rahmen der Eignungsprüfung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) sind in einem Dokument aufgeführt, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Dieses Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: schriftlich an die oben genannten Kontaktstellen (Adressaufkleber steht zum Download bereit).

      Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 29.05.2018

      Bindefrist des Angebotes: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.09.2018.

      Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht.

      Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen vor.

      Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote, ohne Verhandlungen mit den Bewerbern durchzuführen.

      Die Bewertung / Auswahlentscheidung trifft ein Gremium, das aus 3 Personen besteht.

      Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.

      Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung melden, werden gebeten, sich (freiwillig) beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben); auch um ihnen im Falle etwaiger Bieterfragen die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
      Darüber hinaus wird eine schrftliche Vertrautlichkeitserklärung der Bewerber erbeten, dass sie die Informationen und Unterlagen aus dem Vergabeverfahren nur für ihre hiesige Bewerbung verwenden werden.

      Vergabenummer / Aktenzeichen: 773.0801:0005
      HAD-Referenz-Nummer: 1928/147
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 23.04.2018
       
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.04.2018
Zuletzt aktualisiert 24.04.2018
Wettbewerbs-ID 2-300171 Status Kostenpflichtig
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