Deutschland-Bitburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 083-188109
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rathausplatz 3-4
Bitburg
54634
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bitburg
Telefon: +49 65616001-346
E-Mail: MTRpXXVhbmFvKm48b3BdYHApXmVwXnFuYypgYQ==
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitburg.de/
Bahnhofstraße 23
Ingelheim
55218
Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcus Hille
Telefon: +49 613240349
E-Mail: MTFobWZka2dkaGw/Z2hra2RgcWJnaHNkanNkbS1jZA==
Fax: +49 613241804
NUTS-Code: DEB3J
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hillearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Flankierende Plätze“ Bitburg
Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Neugestaltung der flankierenden Plätze „Am Markt“ sowie „Grüner See“ sowie als Ideenteil der verbindende Gehweg- und Stellplatzbereich auf der innenstadtnahen Seite. Aufgabe ist es, die beiden Plätze neu zu gestalten und bei einem reduzierten Angebot von Stellplätzen Flächen für öffentliche Nutzungen und Grünflächen zu schaffen. Beide Areale liegen am Randbereich der Innenstadt von Bitburg. Die Fläche des Platzes „Grüner See“ beträgt ca. 2 800 qm. Die Fläche des Platzes „Am Markt“ beträgt ca. 2 575 qm, eine angrenzende Grünfläche wurde bereits neu gestaltet. Die Fläche des verbindenden Ideenteils beträgt ca. 250 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten bewertet:
— Städtebauliche Qualität,
— Freiraumplanerische Qualität,
— Erfüllung der Anforderungen,
— Gestalterische und räumliche Qualität,
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 000 EUR Netto zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise.
1) 10 000 EUR;
2) 6 500 EUR;
3) 4 500 EUR;
4) 3 000 EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 6 000 EUR vorgesehen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausbezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV an den Wettbewerbsgewinner vergeben, ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten, sofern nachfolgende Eignungskriterien nachgewiesen werden können:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden;
2) Namentliche Benennung von mindestens einem technischen Mitarbeiter je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation;
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung;
4) Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Mengenermittlung mit Angabe von Kostenkennworten gefordert. Die Plausibilisierung der Herstellungskosten erfolgt auf Grundlage von Kostenkennworten des BKI durch die Vorprüfung. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Sollte der Nachweis der Eignungskriterien vom 1. Preisträger nicht erbracht werden können, so wird die Ausloberin mit allen übrigen Preisträgern verhandeln, die die o. g. Kriterien ausnahmslos erfüllen.
Bewerbergemeinschaften treten bei den Verhandlungsgesprächen als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Stadtplaner/Architekt) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 45 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 25 %;
3) Wirtschaftlichkeit des Angebots 15 %;
4) Projektorganisation 10 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Teilnehmer beauftragt. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-9, Zone IV
Für den Ideenteil wird kein Auftragsversprechen gegeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHBqbj5rdXRqdSxwam4sYmM=
Internet-Adresse:https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWljZzdkbm1jbiVpY2clW1w=
Internet-Adresse:https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/