1. Auftraggeber
Stadt Lütjenburg, diese vertreten durch BIG-STÄDTEBAU GmbH,
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Lütjenburg für das Gebiet der Sozialen Stadt
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen Deutschland
Zu Hd.: Corina Dietrich
Telefon: 0431 5468 163
Fax: 0431 5468 263
Mail: MjExWCNZXlppZ15YXTVXXlwiV1ZqI1la
2. Art der Leistung
Dienstleistung.
3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Umgestaltung Niederstraße/Platzgestaltung Gildenplatz in Lütjenburg.
Planungsleistung bestehend aus dem Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI 2009 und dem Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen gem. §38 HOAI 2009. Die zu erbringende Leistung ist in die HZ III HOAI (Mindestsatz) eingeordnet.
Wegen der verschiedenen Funktionen, die bei der Erarbeitung der Planungsaufgabe zu berücksichtigen sind, wird der Auftrag vorzugsweise an eine interdisziplinäre Planungsgruppe bestehend aus Ingenieur für Tiefbau- und Verkehrsplaner mit beratendem (freischaffenden) Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner vergeben.
4. Termine
Ankündigung: 01.12.2009
Abgabe Teilnahmeantrag und Unterlagen: 18.01.2010
5. Leistungsbeschreibung - Art und Umfang des Auftragsgegenstandes
Mit der Durchführung der Sanierung beabsichtigt die Stadt Lütjenburg die Neugestaltung des Gildenplatzes und der Niederstraße als wichtiges Impulsprojekt für die Stadtentwicklung. Der zu gestaltende Bereich befindet sich in dem östlich vom Stadtkern gelegenen förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Erweiterte Innenstadt – Gildenplatz/Niederstraße“. Hierzu zählt die Platzfläche inklusive des ZOB-Bereiches entlang der Straße Gildenplatz sowie der westlich angrenzende Straßenraum Niederstraße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 11.000 qm. Das Kostenvolumen ist auf 1,5 Mio. € netto (Anrechenbare Baukosten) begrenzt.
Die Herausforderungen liegen in der sinnvollen und umsetzbaren Verknüpfung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an den Platz und der Schaffung einer lebendigen und attraktiven Verknüpfung mit dem Stadtzentrum durch die Niederstraße. Der ZOB (Zentrale Omnibusbahnhof) soll hinsichtlich seiner Nutzung und städtebaulichen, gestalterischen Qualität deutlich aufgewertet werden. Insgesamt soll ein zeitgemäßer nutzerorientierter Zentraler Omnibusbahnhof entstehen. Die Niederstraße ist als funktionales und bauliches Bindeglied zwischen dem Stadtkern um den Marktplatz und dem Gildenplatz für die unterschiedlichen Nutzergruppen zu entwickeln und gestalten.
Dabei sind die Aussagen und Ergebnisse der in Vorbereitung des Vorhabens durchgeführten Jugendbeteiligung und Bürgerwerkstatt sowie des vorliegenden Verkehrsgutachtens besonders zu beachten.
Ergebnisse der Jugendbeteiligung und Bürgerwerkstatt (Juni/September 2009):
- Aufwertung des Gildenplatzes zu einem attraktiven Ort des Ankommens und Aufenthaltes, - Sicherstellung der bisherigen Nutzungen ZOB, Aufenthalts-/Freiraumfläche und Parken, - niveaugleiche Gestaltung, - Säuberung/Öffnung der Teichanlage und Nutzung durch saisonale Freiraumangebote wie Beachvolleyball, Liegewiese mit Sitzmöglichkeiten, - Gestaltung als angstfreier Raum, - Verbesserung der Wegeverbindungen zum/über den Gildenplatz für Fußgänger/Radfahrer, - Gestalterische und funktionale Verbesserung des Kiosk-Bereiches und der angrenzenden öffentlichen Toiletten, - Verlagerung/Umgestaltung der Recycling-Container.
Neben den Beteiligungsverfahren wurde im Juni 2009 ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten und Empfehlungen für eine verkehrstechnische Gestaltung insbesondere des Bereiches Niederstraße darzustellen. Mit dem Gutachten wurden verschiedene Planfälle geprüft und deren Auswirkungen auf die Gesamtstadtebene dargestellt. In der Auswertung empfiehlt das Gutachten die verkehrliche Regelung der Niederstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich. Durch diese Umgestaltungsmaßnahme wird eine Harmonisierung der Verkehrsverhältnisse erreicht und eine bessere Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen des Straßenraumes (Motorisierter und Nichtmotorisierter Verkehr, Einkaufen, Wohnen und andere urbane Funktionen) hergestellt, dieses ist durch eine angemessene bauliche Gestaltung zu unterstützen. Weiterhin ist zu berücksichtigen:
- der Standort Gildenplatz ist als Zentraler Omnibus-Bahnhof beizubehalten, - die Verkehrsverlagerung der Kfz-Verkehrsströme ist verkehrs- und stadtverträglich abzuwickeln (Mehrbelastungen entstehen in städtebaulich unsensiblen Bereichen, starke Entlastungen dagegen primär in städtebaulich sensiblen Bereichen: Plöner Straße (Schule), Niederstraße (Einkaufsbereich), Gieschenhagen (Altenwohnheim), - die Erreichbarkeit der wichtigen Zielbereiche wie Markt, Parkplatz Gildenplatz oder das innerstädtische Wohnquartier entlang der Niederstraße wird durch die Einrichtung der Niederstraße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich nicht eingeschränkt, - der bestehende Parkplatz ist in seiner Funktion und Größenordnung sicherzustellen, - die zusätzliche Verkehrserzeugung aus der geplanten Ansiedlung eines Einzelhandels am Südlichen Gildenplatz wird mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches verkehrstechnisch und städtebaulich verträglich abgewickelt.
Mit der Planung soll die Alltagstauglichkeit des Gildenplatzes und der Niederstraße verbessert und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Außengastronomische Nutzungen, Spielmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, den Gildenplatz als weiteren Veranstaltungsort zu verbessern, sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.
Es gilt, mit der Umgestaltung des Gildenplatzes und der Aufwertung der Niederstraße einen funktionsfähigen Zusammenhang zu schaffen, der sowohl positive Impulse in die unmittelbare Nachbarschaft als auch in die angrenzenden Stadtbereiche aussendet. Für die Verbesserung und Aufwertung der Freiraumqualitäten und Verkehrsfunktionen ist das genannte Kostenvolumen hinsichtlich der gestalterischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Umsetzung der Planung ist für 2010 bis 2012 vorgesehen.
6. Wertungsmerkmale
Die Vergabe der Planungsleistung ist an die Vorgehensweise nach VOF angelehnt.
Die geforderten Unterlagen sind für jedes einzelne Mitglied (bei Planergemeinschaften) vorzulegen, wobei jedes Mitglied für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Bei Nicht-Vorlage erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Bestätigung, dass kein Ausschlussgrund nach §11 VOF vorliegt, - Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein entsprechendes Berufs- oder Handelsregister, - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung nach §12 (1) a VOF, - Fachliche Eignung nach § 13 Abs. 2 Punkte a) bis f) VOF.
Der Bewerber hat einen besonderen Nachweis seiner freiraumplanerischen, verkehrsanlagenbaulichen und städtebaulichen Planungsqualität vorzulegen. Hierzu ist ein Verzeichnis ausgeführter oder in Bau befindlicher Maßnahmen der letzten 3 bis 6 Jahre einzureichen, die verantwortlichen Mitarbeiter für das Projekt sind zu benennen und mit beruflichem Werdegang sowie deren Referenzobjekten darzustellen. Die Ansprechpartner bei den Referenzobjekten sind zu benennen. Es ist zu versichern, dass eine persönliche Verfügbarkeit der verantwortlichen Mitarbeiter und eine dem Projekt angemessene Präsenz gegeben ist.
Folgende Auswahlkriterien werden zugrunde gelegt:
- Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, bezogen auf die Gestaltung kleinstädtischer Räume im historischen Bestand (30%), - Inhaltliche Qualität der Referenzprojekte (30%), - Erfahrung bei der Gestaltung und Integration von Verkehrsanlagen in hochwertig gestaltete Platzanlagen (20%), - Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten (20%).
In der Verhandlungsphase werden die ausgewählten Planungsbüros/-gemeinschaften gebeten, ein Angebot für die beschriebene Planungsleistung abzugeben und sich mit Ihren Projekten und dem für die Projektleitung „Umgestaltung Gildenplatz und Niederstraße“ vorgesehenen Projektleiter vorzustellen. Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt:
- Vorstellung und Präsentation des Projektteams, - Qualifikation und Berufserfahrung der Projektbearbeiter, - Organisation/Projektmanagement (insbesondere Erfahrungen in Zeit- und Kostenmanagement bei vergleichbaren Projekte, - Strategischer Ansatz „Umgestaltung Gildenplatz und Niederstraße“, - Wirtschaftlichkeit des Honorares.
Die Referenzunterlagen sollen zehn Seiten DIN A4 nicht überschreiten, Pläne sind maximal im Format DIN A3 vorzulegen. Mit den Unterlagen sind die verantwortlichen Mitarbeiter für das Projekt Umgestaltung Niederstraße/ Platzgestaltung Gildenplatz in Lütjenburg zu benennen.
7. Sonstige Angaben
Es ist beabsichtigt, die Leistungen zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3 an ein Planungsbüro/-gemeinschaft zu den v. g. Leistungsbildern Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung zu beauftragen. Eine Weiterbeauftragung wird nicht ausgeschlossen. Ab Leistungsphase 4 soll der Freianlagenplaner vom Verkehrsanlagenplaner nach Erfordernis beratend auf Basis einer Pauschalvergütung in die Weiterführung der Planung und deren Ausführung eingebunden bleiben.
8. Abgabe
Die Abgabe per Mail ist ausgeschlossen, nicht rechtzeitig abgegebene Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag bzw. Interessenbekundung sowie die geforderten Angaben/Unterlagen gemäß Punkt 6 sind formlos einzureichen bei:
BIG-STÄDTEBAU GmbH
als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Lütjenburg für das Gebiet der Sozialen Stadt
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen
Der Umschlag ist sichtbar mit Namen, Anschrift und der Angabe „Teilnahme am Verhandlungsverfahren - Soziale Stadt Lütjenburg, Umgestaltung des Gildenplatzes und der Niederstraße“ zu versehen.
9. Auswahl und weiteres Verfahren
Im Falle einer hinreichenden Anzahl an geeigneten Planungsbüros/-gemeinschaften werden drei bis fünf Interessenten anhand der genannten Kriterien s. Punkt 6 ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes gebeten. Die Aufforderung zum Gespräch erfolgt nach Eingang des Honorarangebotes. Die Bewerber werden schriftlich über das Ergebnis informiert. Es ist vorgesehen, die Verhandlungsgespräche in der 5. bis 7. KW 2010 zu führen, die Auswahl des Planungsbüro bzw. der Planungsgemeinschaft und deren Beauftragung sind für die 9. bis 11. KW terminiert.