Deutschland-Magdeburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 094-213704
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Maxim-Gorki-Straße 10
Magdeburg
39108
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Reinhardt
Telefon: +49 391-7444058
E-Mail: MjE3YWVYXVZbVFhiY2RdVlRdL1tQVRxbYlAdU1Q=
Fax: +49 391-7444070
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laf-lsa.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für umwelt- und ingenieurtechnische Beratungs- und sonstige Leistungen (2019 – 2023)
— Projektmanagement/Projektcontrolling/Projektsteuerung (Leistungsbereich 1),
— Fach- und umwelttechnische Beraterleistungen (Leistungsbereich 2),
— Fachberatung Grundwasser und Schadstofftransportmodellierung (Leistungsbereich 3),
— Unterstützung der LAF in Vergabeverfahren (Leistungsbereich 4),
— Fachberatung EU-WRRL (Leistungsbereich 5).
DEE0
LB1: Projektmanagement/Projektcontrolling/Projektsteuerung
— Begleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Hemmnissen für Ansiedlungen an Altstandorten,
— Fachl. und gutachterl. Unterstützung der LAF und ggf. der Freigestellten bei altlastentechnisch, bodenschutz-, abfall- und wasserrechtlich relevanten Fragestellungen,
— Koordinierung der Projektbeteiligten,
— Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, deren Umsetzung in Vorgaben zur Maßnahme-Kosten-Termin-Planung sowie die Steuerung entsprechender Vorgaben,
— Prüfung und Bewertung der vom Projektträger vorgelegten Anträge, Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Vergabevorschläge,
— Fachtechn. Unterstützung der LAF und ggf. der Freigestellten bei der Bewertung der von den Maßnahmeträgern erbrachten Leistungen (inkl. Begleitung von Leistungsabnahmen, sachl. und rechner. Prüfung von Rechnungen).
LB2: Fach- und umwelttechn. Beraterleistungen
— Altlastenerkundung (z.B. Histor. Erkundung, Orientierende Untersuchung, Detailerkundung),
— Vorschläge geeigneter Sanierungsverfahren,
— Kosten-Nutzen-Analysen der planerisch vorgelegten Sanierungsvorschläge,
— Planung /Überwachung von Vorzugssanierungsvarianten,
— Optimierung geplanter Sanierungsverfahren,
— Unterstützung bei der Erarbeitung von bodenschutzrechtl. Stellungnahmen als zuständige Bodenschutzbehörde i. R. v. Beteiligungen als Träger öffentl. Belange (TöB-Verfahren) bei div. behördl. Genehmigungsverfahren,
— Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen von Grundstückseigentümern, Anwohnern, Körperschaften des öffentl. Rechts oder Behörden bzgl. Altlastenverdacht und Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen,
— Fachtechn. Unterstützung bei der Verfahrensführung zur Verbindlicherklärung von Sanierungsplänen,
— Unterstützung der LAF bei der Erarbeitung von Sanierungsanordnungen,
— Unterstützung der LAF bei der Freigabe zur Wiederverfüllung von Sanierungsbaugruben nach Feststellung des Erreichens der Sanierungsziele auf Grundlage bodenschutzrechtl. Auflagen,
— sonstige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Abfallrecht, Wasserrecht, Immissionsschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Baugenehmigungsverfahren für Sanierungsvorhaben oder Planfeststellungsverfahren, etc.
LB3: Fachberatung Grundwasser- und Schadstofftransportmodellierung
— Abgleich Modellaufbau mit geol.-hydrogeol. Struktur,
— Plausibilität des numer. Lösungsansatzes,
— Modelldiskretisierung und -parametrisierung,
— Prüfung der Eingangsparameter und der Randbedingungen,
— Modellkalibrierung,
— Sensitivitätsanalysen,
— Erstellung der Vergabeunterlagen,
— Begleitung von Vergabeverfahren mit fachl. Bewertung der Angebote, Vergabevorschlag und Vergabedokumentation.
LB4: Fachberatung Vergabeverfahren
Vorbereitung/Begleitung von Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, v.a. von Beratungs- und Projektsteuerungs- sowie Planer- und Gutachterleistungen mit Bezug zur Altlastensanierung, ggf. auch zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen (VOB/VOL).
LB5: Fachberatung WRRL.
— Unterstützung bei der Prüfung und/oder Darstellung/Interpretation der bei der Umsetzung der WRRL vorgelegten Arbeitsergebnisse mit:
–– Prüfung von Gutachten und Empfehlungen i. R. d. Untersuchung und Bewertung von Gewässer- und Sedimentkontaminationen,
–– Prüfung von Sanierungskonzepten bzw. -planungen (Gewässerrenaturierung/-sanierung),
–– Prüfung von Modellrechnungen zu Schwebstoff- und Sedimentfrachten und –dynamik.
— Fachberatung zu:
–– Überwachung des ökolog. und chem. Zustandes von Fließgewässern,
–– Gewässerklassifizierung,
–– Hydromorphologie / Kartierung Gewässerstruktur.
— Abflussverhalten, klassische Einzugsgebiete, Bilanzräume, Niederschlag-Abfluss Beziehung,
— Unterstützung bei der:
–– Identifikation von Altlastenstandorten als Ursache von Gewässerbelastungen,
–– Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren,
–– Vorbereitung und Initiierung von Genehmigungsverfahren bei WRRL-Maßnahmen,
–– Aufstellung/Fortschreibung von Maßnahmeprogrammen,
–– Begründung und Ableitung abgesenkter Umweltziele.
Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Wie unter „II.2.7) Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung" angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärungen zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
1.1 Erklärungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
1.2 Allgemeine Erklärungen zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft;
1.3 Erklärungen zur Gesellschaftsform des Bieters/der Bieter;
1.4 Erklärungen zur Unternehmensorganisation;
1.5 Erklärungen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
2. Erklärungen und Nachweise entsprechend §§ 123, 124 GWB;
2.1 Erklärungen entsprechend § 123 GWB;
2.2 Erklärungen entsprechend § 124 GWB.
Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.
Im Falle von Bietergemeinschaften gelten für die Erklärungen gem. vorstehenden Ziffern 1-2: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfall mit einer Mindestdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personenschäden, von jeweils 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden;
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und/oder Nachweise gem. vorstehenden Ziffern 1-2 durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Erklärungen entsprechend § 46 VgV;
1.1 Erklärung entsprechend § 46 VgV;
1.2 Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Beschäftigtenzahl);
1.3 Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (Geräte- und technische Ausstattung);
1.4 Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Maßnahmen zur Qualitätssicherung);
1.5 Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV (Referenzangaben/ Angaben zur Qualifikation des Projektteams).
Mindestanforderungen zu den Leistungsbereichen 1 – 4:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie einen Bezug zur Altlastenbearbeitung (Ausnahme: Leistungsbereich 4 – Vergabeverfahren) haben und mindestens 1 für die Projektbearbeitung vorgesehenes Teammitglied, welches als Hauptbearbeiter agieren soll, an der Bearbeitung maßgeblich beteiligt war. Es werden nur Projektcontrolling-/Projektmanagement-/Projektsteuerungs- bzw. fach gutachterliche Beratungsleistungen mit mindestens einem Jahr Laufzeit oder gutachterliche Leistungen mit mindestens einem halben Jahr Laufzeit gewertet (Ausnahme: Leistungsbereich 4 – Vergabeverfahren).
Abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden. Laufende Projekte werden nur gewertet, wenn sie seit mindestens einem halben Jahr bearbeitet werden.
Für den Leistungsbereich 1 (Projektcontrolling/Projektmanagement/Projektsteuerung) sind einschlägige Erfahrungen hinsichtlich des fach- und finanztechnischen Controllings bzw. Erfahrungen in Projektmanagement/Projektsteuerung jeweils von Maßnahmen mit Altlastenbezug zwingende Voraussetzung. Insoweit werden die Bieter, die im Leistungsbereich 1 die mit „*“ (siehe Formblatt 4, Tab. 4.2) gekennzeichneten Erfahrungsbereiche nicht erfüllen, als ungeeignet für den Leistungsbereich 1 betrachtet.
Referenzprojekte zu Leistungsbereich 4 (Vergabeverfahren) werden nur gewertet, wenn diese explizit selbst durchgeführt/begleitet wurden. Zuarbeiten bzw. fachtechnische Prüfung von Vergabeunterlagen Dritter, Angebotsauswertungen Dritter, etc. z. B. im Rahmen von Controlling- und/oder Steuerungsleistungen werden hier nicht anerkannt.
Mindestanforderungen zum Leistungsbereich 5:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie einen Bezug zur Fachberatung im Zusammenhang mit altlastenrelevanten Sachverhalten bei der Umsetzung der WRRL haben und für die Projektbearbeitung vorgesehene Teammitglieder an der Bearbeitung beteiligt waren. Abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden. Laufende Projekte werden nur gewertet, wenn sie seit mindestens einem Jahr bearbeitet werden.
Gemäß Landesvergabegesetz – LVG LSA – vom 19.11.2012 (GVBI. LSA S. 536), geändert durch Gesetz vom 30.7.2013 (GVBl. LSA S. 402) Erklärungen zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Tarif treue und Entgeltgleichheit), zu § 12 Abs. 1 und 2 LVG LSA (Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnorm), zu § 13 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Nachunternehmereinsatz), zu § 17 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Kontrolle) sowie zu § 18 LVG LSA (Verpflichtungserklärung Vertragsstrafe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vom Bieter ist mit dem Angebot eine Erklärung zu Vertragsverhältnissen einzureichen, die projektbezogene Interessenkollisionen betreffen können.
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle
06112
Deutschland
Telefon: +49 345-514140
E-Mail: MjE3X15iY2JjVFtbVC9bZWZQHWJQUldiVF0cUF1XUFtjHVNU
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle
06112
Deutschland
Telefon: +49 345-514140
E-Mail: MjE4Xl1hYmFiU1paUy5aZGVPHGFPUVZhU1wbT1xWT1piHFJT
Fax: +49 345-5141444
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