Deutschland-Schweich: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
2018/S 094-213634
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
DEB25
Brückenstr. 26
Schweich
54338
Deutschland
Kontaktstelle(n): Guido Eberhard
Telefon: +49 6502 / 407-120
E-Mail: MjE2VVJVYlhRYlQeVzBjU1hnVVlTWB5UVQ==
Fax: +49 6502 / 93090-120
NUTS-Code: DEB25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schweich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Rathauses Schweich und Umbau Bestandsgebäude Rathaus Schweich
Die Verbandsgemeinde Schweich beabsichtigt die „Erweiterung Rathaus Schweich und den Umbau Bestandsgebäude“. Für diese Maßnahme sollen folgende Fachplanungsleistungen vergeben werden:
Los 1: Fachplanungsleistungen, Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI Leistungsphasen 1-9 und für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI Leistungsphasen 1 – 6, sowie Leistungen zum vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz.
Erweiterung des Rathauses Schweich und Umbau Bestandsgebäude Rathaus Schweich
Schweich
Gegenstand ist der Umbau und die Erweiterung des Rathauses Schweich.
Es soll ein energieoptimierter Umbau und Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Schweich umgesetzt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, insbesondere so zu planen, dass die Kostenvorgaben eingehalten werden können.
Los 1: die Fachplanungsleistungen nach § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. § 55 HOAI – Technische Ausrüstung nebst ergänzender Besonderer Leistungen, sowie die Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
Siehe beigefügte Wertungsmatrix zu Anforderungen Anlage 13
Los 1: Die Beauftragung mit den Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung erfolgt jeweils in folgenden Stufen: Zunächst werden jeweils die Leistungsstufen 1-4 § 55 HOAI beauftragt. Dies gilt auch für die begleitende Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung. Die Leistungsphasen 5-9 nach § 55 Abs. 1 HOAI kann der Auftraggeber – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Bei Bietergemeinschaften gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Erweiterung des Rathauses Schweich und Umbau Bestandsgebäude Rathaus Schweich
Schweich
Gegenstand ist der Umbau und die Erweiterung des Rathauses Schweich.
Es soll ein energieoptimierter Umbau und Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Schweich umgesetzt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, insbesondere so zu planen, dass die Kostenvorgaben eingehalten werden können.
Los 2: Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI sowie die Leistungen vorbeugender und organisatorischer Brandschutz.
Siehe beigefügte Wertungsmatrix zu Anforderungen Anlage 13.
Vorstehende Regelungen gelten bezüglich der stufenweise Beauftragung auch für das Los 2 Tragwerksplanung, sowie vorbeugender und organisatorischer Brandschutz wobei in der 1. Stufe die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI beauftragt werden.
Die 2. Stufe umfasst die Leistungsphasen 5 und 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI, nebst vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz.
Bei Bietergemeinschaften gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Sie sind ausnahmslos vorzulegen. Angebote, denen nicht alle Unterlagen beigefügt sind, werden als nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen (Anlage 11).
2) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8)
4) Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich.
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Leistungen der technischen Ausrüstung bzw. Tragwerksplanung.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Mindestanforderungen:
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen
Los 1: 500 000,00 EUR Technische Ausrüstung KG 400
Los 2: 250 000,00 EUR Tragwerksplanung KG 300.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Die Angaben sind bei Mehrfachbewerbung für jedes Los zu erbringen.
Pro Los sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen abzugeben.
1) Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen:
Referenzen zu Leistungen
Los 1: Leistungsbild Technische Ausrüstung LPH 1 – 9 § 55 HOAI sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Los 2: Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI sowie vorbeugender und organisatorischer Brandschutz beim Bau von Verwaltungsgebäuden bzw. entsprechenden Gebäuden mit Publikumsverkehr (Anlage 7);
insbesondere Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb.
Vergleichbar sind Referenzen betreffend die Technische Ausrüstung bei Verwaltungsgebäuden oder damit vergleichbaren Gebäuden mit einem Bauvolumen (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mindestens 2,0 Mio. EUR netto in dem jeweiligen Los nach § 53 Abs. 2 HOAI (Technische Ausrüstung) und von 1,5 Mio. EUR (Tragwerk) § 51 HOAI (vgl. Ziff. III. 1.3).
Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts zu erbringenden Leistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 1-9 nach § 55 Abs. 1 HOAI bzw. § 51 HOAI Leistungsphasen 1-6 umfassen und sollten nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist für jedes Los der Erbringungszeitpunkt sowie die Angaben über die Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Auftraggebern.
2) Nachweis der fachlichen Eignung durch Angabe des Projektleiters, des Projektteams und der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
4) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
5) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen verfügt.
6) Angaben zu eventuellen Unteraufträgen.
7) Angaben zur Organisationsstruktur, zu personellen und technischen Ausstattung des Büros (projektunabhängig).
8) Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts verfügen. Beim Nachweis sind Referenzobjekte der letzten 10 Jahre zu benennen.
Los 1: Erfahrung in der Planung techischer Gebäudeausrüstung und Wärmeschutz sowie Energiebilanzierung (Anlage 12)
Los 2: Erfahrung in der Sanierungsplanung und Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz (Bauen im Bestand) in vergleichbarer Größenordnung (Anlage 12).
9) Nachweis darüber, wie während der Bauphase die kontinuierliche Bauleitungspräsens gewährleistet werden kann. Soweit nicht anders gefordert, genügt zum Nachweis die Vorlage von Eigenerklärungen.
Die Darstellung der Eignung ist im Umfang auf 2 Seiten DIN A3 zu beschränken. Form und Inhalt sind jedem Bewerber selbst überlassen.
Mit dem Teilnahmeantrag nebst erforderlicher Anlagen ist ebenfalls die Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder (beratender) Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein Architekt oder entsprechender (beratender) Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
1) Die Beauftraung erfolgt jeweils pro Los.
2) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013, Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) heruntergeladen werden.
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
d) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstr. 26, 54338 Schweich e) Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift Achtung! Nicht Öffnen! Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Objektplanung: Neubau und Erweiterung Rathaus Schweich zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
f) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an MTVgXWBtY1xtXyliO25eY3JgZF5jKV9g zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle gestellt werden, nicht zu beantworten.
2) Bewerbergemeinschaften
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeischaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakulativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Bei Bewerbergemeischaften ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge (§ 36 VgV) a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 1 sowie die Erklärung Antikorruption gemäß Anlage 8 als auch die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue gemäß Anlage 5 und Anlage 6 vorzulegen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung unaufgefordert entsprechend der Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 3 vorzulegen.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5bZWRaZRxgWl4cUlM=
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragstellen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stiftstraße 9
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Fax: +49 6131162113