Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 095-216439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedenstraße 40
München
81671
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: MjE3UVRaUF1dY1xQUldkXVZUXR1laSEdUVBkL1xkVF1SV1RdHVNU
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung gem. §§ 34, 39, 43 HOAI, für den Neubau einer Nord-Süd-Grünverbindungen auf der ehemaligen S-Bahntrasse in München Moosach; Vergabe-Nr.: G60b181118
Objektplanungsleistungen für das Projekt Neubau „Nord-Süd-Grünverbindung“ in München Moosach.
Der Gesamtauftrag inklusive aller Optionen umfasst folgende Leistungen:
1. Objektplanung Freianlagen LPH 1 – 5 gem. § 39 HOAI und
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1 – 5 gem. § 43 HOAI und
3. Objektplanung Gebäude LPH 1 – 5 gem. § 34 HOAI
— --.
Es wird nur die Gesamtleistung zusammen vergeben. Bewerbungen lediglich auf Teilleistungen werden nicht berücksichtigt.
Nord-Süd-Grünverbindung auf der ehemaligen S-Bahntrasse.
80809 München Moosach
Objektplanungsleistungen für das Projekt Neubau „Nord-Süd-Grünverbindung“ in München Moosach. Der Gesamtauftrag inklusive aller Optionen umfasst folgende Leistungen:
1) Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 – 5
(Landschaftsarchitektenleistung).
2) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 – 5
(Bauingenieursleistung).
3) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 – 5
(Architektenleistung).
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Die Stadt München beabsichtigt, die ehemaligen S-Bahn- und Industriegleisanlagen an dem 1988 stillgelegten Olympiabahnhof „Oberwiesenfeld“ in eine öffentliche Grünfläche mit einer wichtigen Verbindungsfunktion für den Rad- und Fußverkehr sowie den übergeordneten Biotopverbund („Nord-Süd-Grünverbindung“) umzugestalten.
Neben den vorgenannten S-Bahn- und Industriegleisflächen zählen die bestehenden allgemeinen Grünflächen entlang der Landshuter Allee ebenfalls zum Projektgebiet, um dort die Wege- und Geländeanschlüsse zwischen Bestand und Neuplanung funktional und gestalterisch sicher stellen zu können.
(Landschaftsarchitektenleistung).
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Im Planungsgebiet liegen mehrere Brückenbauwerke, die neben einer generellen Instandsetzung teilweise für die neue Nutzung ertüchtigt werden müssen.
(Bauingeniersleistung).
— --.
Das denkmalgeschützte Bauwerk des ehemaligen Olympiabahnhofs ist zu sanieren und mit einer robusten Grundausstattung an technischer Infrastruktur zu versehen. Das Gebäude soll den Rahmen für verschiedene, wandelbare Nutzungen bieten.
(Architektenleistung).
— --.
Die Maßnahme umfasst die folgenden Flächen:
Gesamtfläche. ca. 12,6 ha:
Geh- und Radwege ca.1,2 ha.
Biotopverbundachse ca.2,7 ha.
Grünflächen mit Freiraumangeboten ca. 6,7 ha.
Ehemalige Gleisanlagen mit Bahnhofsgebäude ca.0,7 ha.
Einbindung vorhandener Brücken und Schaffung neuer Anschlussverbindungen ca. 1,3 ha.
Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3, beschriebenen Auswahlkriterien, zusammengefasst in der Auswahlmatrix (erhältlich unter der bei I.3) angegebenen Internetadresse), dient zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung:
Objektplanung Freianlagen: LPH 1-2,
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1-2.
Objektplanung Gebäude LPH 1-2.
Zweite Stufe: Beauftragung:
Objektplanung Freianlagen: LPH 3,
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 3.
Objektplanung Gebäude LPH 3.
Dritte Stufe: Beauftragung:
Objektplanung Freianlagen: LPH 4,
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 4.
Objektplanung Gebäude LPH 4.
Vierte Stufe: Beauftragung:
Objektplanung Freianlagen: LPH 5,
Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 5.
Objektplanung Gebäude LPH 5.
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Optionen: Die genannte Leistungsphasen der Objektplanung werden einzeln oder zusammengefasst oder nach Leistungsphasen, Leistungsbildern und/oder Objekten getrennt beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die in Nr. II.2.7 genannten Termine zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf den Gesamtauftrag und sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG.
3.) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
4.) Nachweise der Qualifikation des Bewerbers (Büro)
— für die Landschaftsarchitektenleistung:als (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur / Landespflege oder vergleichbare Qualifikationen,
— für die Bauingenieursleistung als (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung.
Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikationen.
— für die Architektenleistung als (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder vergleichbare Qualifikationen.
Es werden nur Bewerbungen von Planungsteams zugelassen, bei denen der Landschaftsarchitekt entweder als federführendes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, oder als Einzelbewerber (mit Bauingenieuren und Architekten als Unterauftragsnehmer), auftritt.
Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 75 Abs. 3 VgV.
5.) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
1.) Erklärung über den gemittelten Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Geschäftsfeld Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI (Landschaftsarchitektenleistung) (Wichtung 5 %)
2.) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
3.) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
4.) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1.) Für die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI (Landschaftsarchitektenleistung):
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2007 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— --,
— Honorarzone gemäß § 40 HOAI,
— Leistungsphasen gemäß § 39 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht:
LPh. 2, 3, 4, 5.
— Gesamtbaukosten (DIN 276 – KGr. 500) brutto in EUR,
— Besondere, projektspezifische Kriterien aus Referenzen 1 - 3: (Einbindung schützenswerter Baumbestand; Planung einer Parkanlage mit differenzierten Nutzungsangeboten; Innerstädtische Lage des Parkes (Nutzungsschnittstellen zu bebauten Nachbargrundstücken); Einbindung denkmalgeschützter Bausubstanz; Einbindung ökologisch wertvoller Bestandsflächen; Integration Ingenieursbauwerk (Brücke) in die Planung),
— --.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
— --.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3, 5 im Referenzzeitraum 2007 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und im Wesentlichen abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Die besonderen projektspezifischen Kriterien werden dabei als vollumfänglich erfüllt betrachtet, sobald sie bei mindestens einem gewerteten Referenzprojekt nachgewiesen werden können.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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2.) Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Bauingenieursleistung):
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung der Bewerbung ist die Vorlage von einer Referenz des Büros aus dem Zeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, über die selbstständige und vollständige Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3, 5 gem. § 43 HOAI zur Instandsetzung einer Stahlbeton- oder Spannbetonbrücke.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und im Wesentlichen abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Bewerbung nicht gewertet werden. Dies führt zum Ausschluss.
3.) Für die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI (Architektenleistung):
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung der Bewerbung ist die Vorlage von einer Referenz des Büros aus dem Zeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, über die selbstständige und vollständige Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3, 5 gem. § 34 HOAI zur Gestaltung eines Ingenieurbauwerkes.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und im Wesentlichen abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Bewerbung nicht gewertet werden. Dies führt zum Ausschluss.
— --.
4.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
— --.
5.) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren in dem Geschäftsfeld Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI (Landschaftsarchitektenleistung) (Wichtung 5 %)
Wenn nicht alle unter III.1.3 Nrn. 2.) und 3.) genannten Mindestbedingungen erfüllt sind, führt dies zum Ausschluss der gesamten Bewerbung.
Für die Landschaftsarchitektenleistung: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
Für die Architektenleistung: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an MTNfYmhea2txal5gZXJrZGJrK3N3LytfXnI9anJia2BlYmsrYWI= bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
2) Informationspflicht des Bewerbers
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an MjEyVllfVWJiaGFVV1xpYltZYiJqbiYiVlVpNGFpWWJXXFliIlhZ mitzuteilen, sofern.
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
3) Abgabe der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei.
Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München.
Einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
4) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen!
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1 genannte Stelle.
siehe VI.4.1)
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