Deutschland-Schleswig: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 101-231530
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Werkstrasse 1
Schleswig
24837
Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke
Telefon: +49 4621801426
E-Mail: MTlJZmNdJT9YZWpcZTdqWl9jXGpuYF5caSRqa1hba25caWJcJVtc
Fax: +49 4621801436
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswiger-stadtwerke.de
Schlossgarten 6
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anneliese Knieper
Telefon: +49 4312000279605
E-Mail: MThZZmZdZGFda10mY2ZhXWhdajhcal1rZyZbZ2U=
Fax: +49 4312000279630
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dreso.com
Schloßgarten 6
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Sommer GmbH
Telefon: +49 4312000279605
E-Mail: MjE4T1xcU1pXU2FTHFlcV1NeU2AuUmBTYV0cUV1b
Fax: +49 4312000279605
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Kulturhauses auf der Freiheit in Schleswig um einen Theatersaal für das Landestheater SH, Objektplanung
Direkt am Ostseefjord Schlei in Schleswig soll ein Ort für Kultur -und Unterhaltung maßgeblich erweitert werden. Auf dem ehemaligen Kasernengelände ‚Auf der Freiheit‘ entstand im Jahre 2013 das private Varieté ‚HEIMAT-Raum für Unterhaltung‘. Dieser Gebäudekomplex mit bisher 2 Bühnen, soll um einen Theatersaal (Vier-Sparten Theater) und logistisch ergänzenden Elementen erweitert werden. Der neue Anbau wird dann zukünftig auch als Spielstätte für die Produktionen der Schleswig-Holsteinischen Landestheaters und Sinfonieorchester GmbH dienen.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 1-8 gem. §34 HOAI erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 15 Teilnehmer nach RPW (12 erfahrene Büros, 3 junge Büros),
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW,
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3-5 Teilnehmer der 1. Preisgruppe).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt voraussichtlich Januar 2019.
Nach derzeitigem Kenntnisstand startet der Leistungszeitraum 1.2019 und endet 7.2021.
Für das gesamte Objekt (einschliesslich anteiliger Sanierung des Bestandes) stehen 9,5 Mio EUR Brutto zur Verfügung.
Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der finanziellen Wirtschaftlichkeit der Planung.
Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formale Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
Rechtliche Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach.
§ 125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach.
§125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
Anforderungen an „Junge Büros“.
Von „Jungen Büros“ sind folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
Nachweis für alle Büroinhaber und Geschäftsführer, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2015 erfolgte. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis von allen Geschäftsführern und Büroinhabern erbracht werden.
— Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Ausschlusskriterien (gilt für junge und erfahrene Büros).
I Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte).
II.a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR) oder Nachweis des Versicherungsgebers, dass die Deckungssumme auftragsbezogen abgesichert werden kann.
Auswahlkriterien (gilt nur für erfahrene Büros).
II.b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 45 Abs. 4 VgV: (Wichtung 10 %).
Mindestpunktzahl ab 500 000,00 EUR.
Höchstpunktzahl ab 1 Mio EUR.
III Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 15 %):
Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten,
Höchstpunktzahl ab 10 Beschäftigten.
— Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV. Die maximale Punktzahl entspricht 3 verschiedenen Referenzen, gem. §46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV. (Wichtung 75 %).
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht.
— Mindesthonorarzone III oder höher.
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 21.2.2008 (10 Jahre).
Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre.
Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahre.
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
— Angabe zur Höhe der Herstellungskosten KRG 300+400 nach DIN 276 gem. §33 HOAI.
Mindestpunktzahl ab 2,5 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 7 Mio. EUR netto.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue u. Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentl. Aufträge findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind zu beachten (§18 Abs.1TTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Stufe 2: Der Planungswettbewerb nach RPW wird gemäß folgender Kriterien bewertet:
— Wirtschaftlichkeit,
— Städtebauliche Einfügung und Landschaftsplanerische Integration,
— Architektur,
— Funktionalität,
— Umweltverträglichkeit.
Zur Stufe 3: Ins Verhandlungsverfahren nach GWB/VgV werden alle Preisträger der 1. Preisgruppe zugelassen. Das Siegerbüro wird unter den Preisträgern anhand folgender Zuschlagskriterien ausgewählt:
— Planungswettbewerb (50 %),
— Bieterpräsentation (Projektabwicklung, Projektteam, Wirtschaftlichkeit) (35 %),
— Honorarangebot (15 %).
Nach den Richtlinien der RPW 2013 wird das Preisgeld für die Teilnahme am Wettbewerb ermittelt (Vorplanungshonorar verteilt auf die verschiedenen Preisträger). Die Höhe der Preise werden wie folgt verteilt: Aufwandsentschädigung je Büro 2,5 TEUR, zusätzlich 1.Preis: 10 TEUR, 2.Preis 7 TEUR, 3.Preis: 5 TEUR. Die Bewertung der Stufe 2 nimmt das nach den Richtlinien der RPW 2013 gewählte Preisgericht vor und für die Stufe 3 die Bewertungskommission. Es wird beabsichtigt, den Erstplatzierten aus der Stufe 3 (Verhandlungsverfahren) mit der weiteren Planung zu beauftragen. Eine Beauftragung wird in Stufen erfolgen. Auf die Weiterbeauftragung besteht kein rechtlicher Anspruch.
Der Wettbewerb ist mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein abgestimmt.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen in der Stufe 1 (Präqualifikation) wird nicht vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden alle Bewerberanfragen, die bis einschließlich 14.6.2018 eingehen, beantwortet. Die anonymisierten Bieter Fragen können im Ordner „Fragen“ unter Abschnitt I.3) genanntem Link hochgeladen werden. Für alle registrierten Bewerber gehen die Antworten dazu per Mail zurück. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich bis zum Ende des Teilnahmewettbewerbes stetig über die Bewerber Fragen- und Antworten zu informieren.
Voraussichtlicher Versand der Auslobung: Anfang Aug. 2018.
I FEHLENDE UNTERLAGEN:
Es wird darauf hingewiesen, dass der AG sich vorbehält, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bietern nachzufordern. Der Bieter kann jedoch darauf nicht vertrauen.
II BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist ein Teilnahmeantrag zu verwenden. Nach erfolgter Registrierung unter https://pkm.conclude.com/theater-schleswig sind die Bewerbungsunterlagen zum Download verfügbar. Für den Einsatz von "PKM" benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktivierten Cookies u. Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up/Downloaden über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
III BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG:
Von § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 wird insofern abgewichen, als für den Fall, dass das Projekt umgesetzt wird,
Einer der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Bei der Auswahl wird die Empfehlung des Preisgerichts dadurch berücksichtigt, dass das Ergebnis des Planungswettbewerbs mit 50 % gewichtet wird:
— Planungswettbewerb (50 %),
— Bieterpräsentation (Projektabwicklung, Projektteam, Wirtschaftlichkeit) (35 %),
— Honorarangebot (15 %).
Es ist beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern der Preisgruppe 1 ein Verhandlungsverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird – anhand der auf der PKM Bieterplattform (siehe Punkt I.3)) zur Verfügung stehenden Zuschlagskriterien – ein Preisträger ausgewählt, dem im Wege einer stufenweisen Beauftragung die weiteren Planungsleistungen bis mindestens einschl. der Leistungsphase 3 i.S.v. § 33 HOAI übertragen werden, sofern und soweit die Aufgabe realisiert wird. Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH behält sich vor, die Bauleistungen und die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5 gesamthaft zu vergeben. Sofern keine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung (LPH 5) erfolgt, wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ausgewählten Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrollen.
IV BEWERBERGEMEINSCHAFT:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
V AUSWAHL DER ERFAHRENEN BÜROS:
Die Auftraggeberin wählt unter den Bewerbern, welche die unter IIb und III stehenden Kriterien erfüllen, 12 Bewerber aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der vorgenannten Auswahlkriterien. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl erzielen, erfolgt die Auswahl per Losziehung.
VI AUSWAHL DER „JUNGEN BÜROS“.
Die Auswahl von 3 Teilnehmern, welche die unter I und IIa stehenden Kriterien erfüllen, erfolgt per Losziehung.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24171
Deutschland
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVsXmJeImFWY1loXSNZWg==
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Kiel
Deutschland
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/MWV_node.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15. Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt.
Und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Kiel
Deutschland