Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 102-233722
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Keibelstr. 36
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Leif-Holden Dimitriadis – Jurist im Einkauf
Telefon: +49 30901661696
E-Mail: MjE5UlZbWE5iUy1PVloaT1JfWVZbG1FS
Fax: +49 30901661668
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Eisleber Str. 6
Berlin
10789
Deutschland
Kontaktstelle(n): UmbauStadt GbR
E-Mail: MjE2XVFiWV5VWFFlYzBlXVJRZWNkUVRkHlRV
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.umbaustadt.de/kontakt/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Architekten „Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park, Teilprojekt Umbau und Herrichtung Marinehaus“
Planungswettbewerb für Architekten nach RPW 2013. Die Registrierung bei der Architektenkammer ist angefragt, die Nr. folgt.
Das Gesamtprojekt „Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park“ beinhaltet die Neukonzeptionierung und Sanierung des Märkischen Museums sowie den Umbau zur Herrichtung des Marinehauses und ist Teil der Zukunftsstrategie von Paul Spies für das Stadtmuseum Berlin. Es wird aus Mitteln des Bundes, des Landes Berlin und der DKLB-Stiftung finanziert.
Durch die Verbindung des traditionsreichen Märkischen Museums mit dem benachbarten Marinehaus soll ein lebendiges Museums- und Kreativquartier in am Köllnischen Park in Berlin entstehen. Im Marinehaus soll dabei ein Ort entstehen für Menschen, die kreativ und produktiv sind, die die Möglichkeit haben, zu forschen oder sich zu vertiefen und ihre Arbeitsergebnisse vorzustellen, ein Ort der Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Profession und Disziplin. Hier soll Partizipation in unterschiedlichsten Formen und Formaten gelebt werden.
Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Herrichtung des ehemaligen Saalbaus des Marinehauses Am Köllnischen Park 4 in 10179 Berlin. Dieser steht seit mehr als 20 Jahren leer und befindet sich in einem entsprechend schlechten baulichen Zustand. Eine anlagentechnische Infrastruktur ist nicht mehr vorhanden. Das Gebäude soll baulich und anlagentechnisch hergerichtet werden. Neben Produktions- und Präsentationsflächen sollen Flächen für die Vermittlungsarbeit des Stadtmuseums und Veranstaltungsbereiche entstehen, ebenso Gastronomie.
Verbindliche Grundlage für die Planung und Umsetzung des Projektes ist ein von der zukünftigen Nutzerin (Stiftung Stadtmuseum Berlin) erarbeitetes und seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geprüftes Bedarfsprogramm. Das darin enthaltene Raumprogramm mit 4 654 m2 Nutzfläche (NF) ist zu realisieren. Die Gesamtbaukosten werden auf Grundlage des geprüften Bedarfsprogrammes festgelegt.
Es wird nach einem effizienten, flexiblen und kostenbewussten Konzept gesucht, das sich einer dem Bestandsbau und dem angestrebten Werkstattcharakter angemessenen Architektursprache und Konstruktionsweise bedient. Insbesondere ist ein Konzept zum Umgang mit den vorhandenen Einbauten zu entwickeln. Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes dieser Einbauten und der bereits erfolgten umfangreichen Veränderungen innerhalb der Aufteilung der Geschosse ist hier eine grundsätzlich neue Grundriss- und Geschosskonzeption im Inneren denkbar, sofern diese konstruktiv und baurechtlich realisierbar ist.
Die Grundstücksgröße beträgt 1 670 m2. Die BGF des Bestandes beträgt ca. 7 807 m2. Die Baukosten der KG 300-400 werden auf brutto ca. 17,6 Mio. EUR geschätzt.
In einem vorgeschalteten Auswahlverfahren sollen anhand der unter III.1) genannten Kriterien 20 Architekturbüros zur Teilnahme ausgewählt werden.
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den ersten drei Preisträger/innen des Planungswettbewerbs in ein Verhandlungsverfahren nach §§ 78 ff VgV treten. Es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 3 HOAI stufenweise zu beauftragen, sofern die bindenden Vorgaben eingehalten werden.
Die Ausloberin macht die folgenden bindenden Vorgaben (§ 74 Abs. 4 VgV):
— Die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe muss mit dem Wettbewerbsbeitrag realisiert werden können,
— es wird eine Baukostenobergrenze für die Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von 17 600.000,- EUR brutto vereinbart,
— das Bedarfsprogramm ist umzusetzen,
— die nachbarschaftsrechtlichen Regelungen sind zu beachten,
— die Belange des Denkmalschutzes sind mit dem Entwurfskonzept in Einklang zu bringen.
Die Baukostenobergrenze für die KG 300 und 400 i.H.v. 17.600.000,- EUR wird als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung vertraglich festgehalten – siehe Ziffer 14.1 des Vertrages, einzusehen unter www.bim-berlin.de/fuer-dienstleister/einkauf/planungswettbewerbe/.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit durch fristgerechtes und formgerechtes Vorliegen der geforderten Unterlagen. Objektive Kriterien zur Auswahl der Bewerber:
Mindestanforderungen:
— Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Bereich Objektplanung Gebäude (§§ 34 ff. HOAI) mindestens >= 400.000,- EUR betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, können die Umsätze der Bewerber addiert werden.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme je 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden in Abhängigkeit Projektvolumen). Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist zu erklären, dass im Fall einer Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den genannten Vorgaben entspricht, abgeschlossen wird,
— der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 4 in den letzten drei Geschäftsjahren aufweisen. Des Weiteren muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine durchschnittliche Anzahl von 3 Architekten in den letzten 3 Geschäftsjahren aufweisen.
Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist durch mindestens eine Referenzen zu erbringen. Die Referenz muss folgenden Anforderungen genügen:
— Die Baukosten müssen mind. 5.225.000,00 EUR netto in den KG 200-600 betragen,
— Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 (oder vergleichbar Vorplanung bis Objektüberwachung), Die Leistungsphase 8 (oder vergleichbar Objektüberwachung), muss nach dem 01.01.2011 abgenommen oder fertiggestellt sein,
— Es muss sich um ein Sanierungs- oder Umbauprojekt handeln.
Der Bewerber kann seine Eignung auch mit zwei Referenzen nachweisen. Hierfür müssen in beiden Referenzen die vorgenannten Bedingungen erfüllt sein, lediglich die Erbringung der Leistungsphasen kann sich auf die Referenzprojekte aufteilen. Die jeweils letzte wertbare Leistungsphase muss nach dem 1.1.2011 abgenommen oder fertiggestellt sein.
Auswahlkriterien:
Eine bis 2 Referenzen des Bewerbers werden von einem Auswahlgremium bewertet.
Es werden nur solche Referenzen bewertet, die den unter A.II.2) genannten Anforderungen genügen. Bewerber können die Referenz oder ggfs. die Referenzen heranziehen, mit Hilfe derer sie ihre Eignung nachgewiesen haben. Wurde die Eignung mit einer Referenz nachgewiesen, werden die vom Auswahlgremium vergebenen Punkte mit 2 multipliziert. Hat der Bewerber seine Eignung mit Hilfe von 2 Referenzen nachgewiesen, werden diese Referenzen von dem Auswahlgremium bewertet. Die Referenzprojekte sind unter Verwendung der Anlage 4 vorzustellen. Für den Fall, dass Bewerber andere Referenzen, als die unter A. II. 2) angegebenen, von dem Auswahlgremium bewerten lassen möchte, ist mit Hilfe der Anlage 3 darzulegen, dass diese Referenzen den zuvor genannten Mindestanforderungen genügen.
Die Referenzen werden nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:
— Projekt mit denkmalgeschützter Bausubstanz (ja=3 Punkte / nein=0 Punkte),
— Qualität der Eingriffe in den vorhandenen Baubestand und der wesentlichen konstruktiven Änderungen (0-3 Punkte),
— Architektonische und innenräumliche Qualität, insbesondere in Hinblick auf Materialität, kostenbewusstes Bauen, Nachhaltigkeit und Formensprache (0-5 Punkte).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bewertungskriterien der Wettbewerbsarbeiten werden in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
— Entwurfsidee und Gesamtkonzept,
— Wirtschaftlichkeit des Konzeptes,
— Umgang mit historischer Bausubstanz-Beachtung denkmalpflegerischer Belange,
— räumliche und gestalterische Qualität,
— Funktionalität im Hinblick auf die Nutzungsanforderungen,
— Realisierbarkeit.
Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
Es wird eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 140.000 EUR netto bereitgestellt. Diese setzt sich aus Aufwandsentschädigungen (siehe IV.3.2) und Preisgeldern und Anerkennungen zusammen:
1. Preis: 35 000 EUR;
2. Preis: 25.000 EUR;
3. Preis: 11 000 EUR, Anerkennungen insgesamt 9 000 EUR. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Alle Teilnehmenden, die die geforderten Wettbewerbsleistungen erbringen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 000 EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und Anlagen. Der Bewerberbogen, sowie dessen Anlagen stehen unter der https://www.bim-berlin.de/fuer-dienstleister/einkauf/planungswettbewerbe/ zur Verfügung.
Die Anträge auf Teilnahme sind im verschlossenen Umschlag mit deutlichem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) zum betreffenden Wettbewerbsverfahren beim Büro UmbauStadt (siehe Punkt I.3) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Die Teilnehmeranträge sind innerhalb der unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen, es gilt dabei der Zeitpunkt der Zustellung.
Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen führen zum Ausschluss. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht. Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Die Präsentation der Referenzprojekte ist zusätzlich auf einem Datenträger mit der Bewerbung einzureichen. Das Einfordern folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen; eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle Rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber- / Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften.
Im weiteren Verfahren für das Verhandlungsverfahren nach §§ 78 ff. VgV werden folgende Zuschlagskriterien festgelgt:
1. Lösung der Planungsaufgabe (die zwei Unterkriterien (u. a. Platzierung im Wettbewerb) zu diesem Oberkriterium gehen zu 70 % in die Wertung ein);
2. beabsichtigte Vorgehensweise bei der Projektabwicklung (die sieben Unterkriterien zu diesem Oberkriterium gehen zu 18 % in die Wertung ein);
3. Honorarparameter (die 8 Unterkriterien zu diesem Oberkriterium gehen zu 12 % in die Wertung ein).
Die Unterkriterien, deren Wertung und Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese finden sich unter https://www.bim-berlin.de/fuer-dienstleister/einkauf/planungswettbewerbe/.
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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