Deutschland-Nordhorn: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 103-236013
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Bahnhofstraße 24
Nordhorn
48529
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
E-Mail: MTJxYWZtbmtjd2NwLF9wYWZncmNpcmNsPnIrbWxqZ2xjLGJj
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjE5YFBVXF1aUmZSXxtOX1BVVmFSWGFSWy1hGlxbWVZbUhtRUg==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MTFyYmdub2xkeGRxLWBxYmdoc2Rqc2RtP3Msbm1raG1kLWNk
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Döppersweg in Nordhorn
Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Döppersweg in Nordhorn.
Die Nutzfläche der projektierten KiTa beträgt ca. 1 150 m2, hinzu kommen Außen- und Freiflächen von ca. 1 200 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Wettbewerbsteilnehmer: 12 Architekturbüros (4 gesetzte und 8 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 8 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalische, per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei Schopmeyer Architekten BDA bis zum 6.7.2018 und muss bis zum 6.7.2018, 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
1) Preis 8 000,00 EUR;
2) Preis 5 000,00 EUR;
3) Preis 3 000,00 EUR.
Für Anerkennungen 4 000,00 EUR.
Summe: 20 000,00 EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
— 29. KW 2018 – Versand der Auslobungsunterlagen,
— 31. KW 2018 – Kolloquium,
— 35. KW 2018 – Abgabe Pläne,
— 36. KW 2018 – Abgabe Modelle,
— 39. KW 2018 – Preisgerichtssitzung.
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehendenVerbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder dieeinschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenndiese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
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