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  • DE-58256 Enneptetal
  • 02.07.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-304029)

Stadtbetriebe Ennepetal – „Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Bauhofes sowie eines Verwaltungsgebäudes“


 
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    Bewerbungsschluss 02.07.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 4
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten / Staatliche und kommunale Bauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung / Generalplanerleistung / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz / Brandschutz / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadtbetriebe Ennepetal AöR, Ennepetal (DE)
    Betreuer PD Berater der öffentlichen Hand GmbH, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Ennepetal, der Eigenbetrieb der Stadt, Infrastrukturbetriebe Ennepetal, sowie die Stadtbetriebe Ennepetal AöR beabsichtigen, die derzeitige Unterbringung und die Funktionen der Stadtbetriebe Ennepetal AöR neu zu ordnen. Derzeit ist die Gesellschaft auf 2 voneinander getrennten Standorten in der Hembecker Talstraße untergebracht. Der Standort des Bauhofs in der Hembecker Talstraße 5 ist wegen der vorhandenen Arbeitsbedingungen und beengten Platzverhältnissen prioritär zu betrachten. Der Standort der Verwaltung in der Hembecker Talstraße 41-45 ist angemietet, einige Mitarbeiter sind aufgrund der Gebäudestrukturen in einer Großraumbürosituation untergebracht. Ein städtisches Grundstück in einem Industriegebiet wird gem. Beschlussfassung des Verwaltungsrates SBE neuer Standort für die Stadtbetriebe Ennepetal AöR. Die Planungsleistungen sollen an einen Generalplaner übergeben werden. Die Bauleistungen sollen als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben werden.
    Leistungsumfang
    Die Verwaltung und der Bauhof der Stadtbetriebe Ennepetal sind derzeit an zwei räumlich getrennten Standorten im Ortsteil Ennepetal Büttenberg untergebracht. Bei dem Verwaltungsstandort handelt es sich um ein angemietetes Objekt mit unterschiedlichen, teilweise ungünstigen Nutzungsbedingungen. Der Bauhof befindet sich auf einem städtischen Grundstück, ist jedoch in einem schlechten baulichen Zustand. Zudem ist die nutzbare Fläche für den reibungslosen Betrieb des Bauhofes zu klein.
    Deshalb ist vorgesehen, am Gewerbestandort Lanfert eine städtische Fläche für die künftige Nutzung eines neuen Standortes zu beplanen. Wie den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist, sollen hierzu zunächst verschiedene Varianten der Nutzung geprüft werden. Hierbei geht es in erster Linie um Überlegungen, inwieweit eine gemeinsame Unterbringung der Verwaltung und des Bauhofes aus wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten sinnvoll und durchführbar ist. Weiterhin sollen Vergleiche von unterschiedlichen energetischen Standards durchgeführt werden.
    Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Lanfert“. Die Fläche von ca. 14 000 m2 ist gemäß den Vorgaben des B-Planes nur z. T. nutzbar. Die vorhandene Topografie stellt an die Belange einer Bebauung mit den entsprechenden Einrichtungen eines Bauhofes und eines Verwaltungsgebäudes ebenfalls hohe Ansprüche. Die räumliche Größenordnung der für den Betrieb der Einrichtung erforderlichen Anlagen wurde bereits im Vorfeld ermittelt und liegt als Raumprogramm den Ausschreibungsunterlagen bei. Gestalterische Vorgaben wurden bisher nicht definiert. Es sollen jedoch die Merkmale einer durch Funktionalität und Zweckmäßigkeit geprägten baulichen Anlage im Vordergrund stehen.
    Zur Definition der durch den Generalplaner zu erbringenden Leistungen ist den Unterlagen ein Vertragsmuster des Generalplanungsvertrages inkl. erläuternder Anlagen beigefügt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Erwerbs-, Eigentümer- und Bauherrenkonstellation für den neuen Standort festgelegt. Dieser Vertrag beschreibt die Grundzüge der Planungsrahmenbedingungen und der einzuhaltenden Verfahrensschritte.
    Die Planung wird 2 Bauabschnitte 1. Bau des Bauhofes und 2. Unterbringung der Verwaltung, ggf. als Erweiterungsbaumaßnahme in einem zweiten Bauabschnitt auf dem gleichen Baugrundstück beinhalten. In der Phase der Vorplanung wird ermittelt, welche Unterbringung für die Verwaltung am wirtschaftlichsten ist, zu diesem Zweck ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung analog den Regeln der RBBau vom Generalplaner durchzuführen. Weiterhin sind für beide Bauabschnitte in der Phase der Vorplanung zwei energetische Standards durch den Generalplaner zu prüfen, d. h. es sind die jeweiligen Bau- und Betriebskosten zu ermitteln. Neben der Einhaltung der EnEV-Vorgaben ist ein höherer energetischer Standard, z. B. Passivhausstandard zu kalkulieren und die Mehrkosten zu ermitteln. Die Entscheidung darüber, welcher Standard zu realisieren ist, trifft das Aufsichtsgremium des Bauherren.
    Der Umfang der Baumaßnahme und der Umfang der anrechenbaren Baukosten für den Generalplaner sind abhängig von den zuvor beschriebenen Grundsatzentscheidungen, die das Aufsichtsgremium des Bauherren trifft.
    Die Stadtbetriebe Ennepetal AöR stellen dem Generalplaner Unterlagen aus den Voruntersuchungen und Untersuchungen zu der Ermittlung der Grundlagen zur Verfügung. Eine Haftung dafür wird nicht übernommen, der Generalplaner ist frei, eigene Untersuchungen und Planungen vorzunehmen.
    Adresse des Bauherren DE-58256 Enneptetal
    TED Dokumenten-Nr. 237711-2018

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Enneptetal: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 104-237711

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadtbetriebe Ennepetal – „Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Bauhofs sowie eines Verwaltungsgebäudes“
      Stadtbetriebe Ennepetal (SBE AöR), Hembecker Talstraße 41-45
      Enneptetal
      58256
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): PD – Berater der öffentlichen Hand
      E-Mail: MTNTYm9kXl9iKkJra2JtYnFeaT1tYSpkK2Fi
      NUTS-Code: DEA56

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ennepetal.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.pd-g.de/Ennepetal
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      PD – Berater der öffentlichen Hand
      Friedrichstraße 149
      Berlin
      10117
      Deutschland
      E-Mail: MTZQX2xhW1xfJz9oaF9qX25bZjpqXidhKF5f
      NUTS-Code: DE300

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.pd-g.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Stadtbetriebe Ennepetal – „Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Bauhofes sowie eines Verwaltungsgebäudes“

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Stadt Ennepetal, der Eigenbetrieb der Stadt, Infrastrukturbetriebe Ennepetal, sowie die Stadtbetriebe Ennepetal AöR beabsichtigen, die derzeitige Unterbringung und die Funktionen der Stadtbetriebe Ennepetal AöR neu zu ordnen. Derzeit ist die Gesellschaft auf 2 voneinander getrennten Standorten in der Hembecker Talstraße untergebracht. Der Standort des Bauhofs in der Hembecker Talstraße 5 ist wegen der vorhandenen Arbeitsbedingungen und beengten Platzverhältnissen prioritär zu betrachten. Der Standort der Verwaltung in der Hembecker Talstraße 41-45 ist angemietet, einige Mitarbeiter sind aufgrund der Gebäudestrukturen in einer Großraumbürosituation untergebracht. Ein städtisches Grundstück in einem Industriegebiet wird gem. Beschlussfassung des Verwaltungsrates SBE neuer Standort für die Stadtbetriebe Ennepetal AöR. Die Planungsleistungen sollen an einen Generalplaner übergeben werden. Die Bauleistungen sollen als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben werden.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA56
      Hauptort der Ausführung:

      Ennepetal

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Verwaltung und der Bauhof der Stadtbetriebe Ennepetal sind derzeit an zwei räumlich getrennten Standorten im Ortsteil Ennepetal Büttenberg untergebracht. Bei dem Verwaltungsstandort handelt es sich um ein angemietetes Objekt mit unterschiedlichen, teilweise ungünstigen Nutzungsbedingungen. Der Bauhof befindet sich auf einem städtischen Grundstück, ist jedoch in einem schlechten baulichen Zustand. Zudem ist die nutzbare Fläche für den reibungslosen Betrieb des Bauhofes zu klein.

      Deshalb ist vorgesehen, am Gewerbestandort Lanfert eine städtische Fläche für die künftige Nutzung eines neuen Standortes zu beplanen. Wie den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist, sollen hierzu zunächst verschiedene Varianten der Nutzung geprüft werden. Hierbei geht es in erster Linie um Überlegungen, inwieweit eine gemeinsame Unterbringung der Verwaltung und des Bauhofes aus wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekten sinnvoll und durchführbar ist. Weiterhin sollen Vergleiche von unterschiedlichen energetischen Standards durchgeführt werden.

      Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Lanfert“. Die Fläche von ca. 14 000 m2 ist gemäß den Vorgaben des B-Planes nur z. T. nutzbar. Die vorhandene Topografie stellt an die Belange einer Bebauung mit den entsprechenden Einrichtungen eines Bauhofes und eines Verwaltungsgebäudes ebenfalls hohe Ansprüche. Die räumliche Größenordnung der für den Betrieb der Einrichtung erforderlichen Anlagen wurde bereits im Vorfeld ermittelt und liegt als Raumprogramm den Ausschreibungsunterlagen bei. Gestalterische Vorgaben wurden bisher nicht definiert. Es sollen jedoch die Merkmale einer durch Funktionalität und Zweckmäßigkeit geprägten baulichen Anlage im Vordergrund stehen.

      Zur Definition der durch den Generalplaner zu erbringenden Leistungen ist den Unterlagen ein Vertragsmuster des Generalplanungsvertrages inkl. erläuternder Anlagen beigefügt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Erwerbs-, Eigentümer- und Bauherrenkonstellation für den neuen Standort festgelegt. Dieser Vertrag beschreibt die Grundzüge der Planungsrahmenbedingungen und der einzuhaltenden Verfahrensschritte.

      Die Planung wird 2 Bauabschnitte 1. Bau des Bauhofes und 2. Unterbringung der Verwaltung, ggf. als Erweiterungsbaumaßnahme in einem zweiten Bauabschnitt auf dem gleichen Baugrundstück beinhalten. In der Phase der Vorplanung wird ermittelt, welche Unterbringung für die Verwaltung am wirtschaftlichsten ist, zu diesem Zweck ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung analog den Regeln der RBBau vom Generalplaner durchzuführen. Weiterhin sind für beide Bauabschnitte in der Phase der Vorplanung zwei energetische Standards durch den Generalplaner zu prüfen, d. h. es sind die jeweiligen Bau- und Betriebskosten zu ermitteln. Neben der Einhaltung der EnEV-Vorgaben ist ein höherer energetischer Standard, z. B. Passivhausstandard zu kalkulieren und die Mehrkosten zu ermitteln. Die Entscheidung darüber, welcher Standard zu realisieren ist, trifft das Aufsichtsgremium des Bauherren.

      Der Umfang der Baumaßnahme und der Umfang der anrechenbaren Baukosten für den Generalplaner sind abhängig von den zuvor beschriebenen Grundsatzentscheidungen, die das Aufsichtsgremium des Bauherren trifft.

      Die Stadtbetriebe Ennepetal AöR stellen dem Generalplaner Unterlagen aus den Voruntersuchungen und Untersuchungen zu der Ermittlung der Grundlagen zur Verfügung. Eine Haftung dafür wird nicht übernommen, der Generalplaner ist frei, eigene Untersuchungen und Planungen vorzunehmen.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams / Gewichtung: 5 %
      Qualitätskriterium - Name: Persönliche Vorstellung der Projektleitung und stellv. Leitung des GP, der (Teil-)Projektleitungen für die Leistungsbilder „Objektplanung“ und „Technische Ausrüstung“ / Gewichtung: 10 %
      Qualitätskriterium - Name: Vorschläge zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung des Projektes / Gewichtung: 20 %
      Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept Maßnahme unter Berücksichtigung des B-Plans, der Grundstückstopographie (Lage Baukörper auf dem Grundstück, Zuwegungen (mögl. von Durchfahrtshallen) BE, Risiken, Sicherungsmaßn.) / Gewichtung: 20 %
      Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Ermittlung, Aufbereitung und Klärung von Schnittstellen sowie der erforderlichen Informations- und Entscheidungsprozesse zwischen Baustelle, Planung, AG und Behörden und deren Einhaltung / Gewichtung: 10 %
      Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse einer vergleichbaren WU) / Gewichtung: 5 %
      Qualitätskriterium - Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z. B. in Bezug auf Kosten (inkl. Prognosen), Terminen (inkl. Prognosen), Qualitäten und Quantitäten / Gewichtung: 15 %
      Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Gewährleistung der örtlichen Präsenz bzw. örtl. Nähe; Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase / Gewichtung: 15 %
      Kostenkriterium - Name: Leistung geteilt durch Preis vgl. II.2.14 / Gewichtung: Leistung / Preis
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 05/10/2018
      Ende: 30/04/2021
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 02 „Bewertungsmatrix“ benannt sowie dem Kapitel III.1.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

      Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

      Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und getrennt zwischen den Leistungsbereichen „Neubau Bauhof“ und „Neubau Verwaltungsgebäude“.

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1000) / (Gesamtpauschalhonorar/1000) = Wertungskennzahl.

      Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 01 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.

      Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers/-Geschäftsführers.

      Nachweis Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/-Geschäftsführers: Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Nachweis Berufshaftpflicht § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2016.

      Deckungssummen: 3,0 Mio. EUR (Personenschäden), 3,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig.

      Nachweis Gesamtumsatz für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ i. H. v. 10 0000 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2016).

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2016), MS Office-Software ab 2007, CAD-Software (2007 dwg - 2013 dwg), GEAB-Standard 1990, Erstellung der Leistungsverzeichnisse unter Verwendung des Standardleistungsbuches Bau (StLB-Bau).

      Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar).

      Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).

      Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2016).

      — Nachweis zu vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2016) liegt vor.

      Der Nachweis einer vergleichbaren Leistung ist jeweils für die Leistungsbilder „Objektplanung Gebäude (Neubau Bauhof & Neubau Verwaltungsgebäude)“, „Fachplanung Tragwerksplanung (Neubau Verwaltungsgebäude)“, „Fachplanung TA (Neubau Bauhof & Neubau Verwaltungsgebäude)“, „Fachplanung Brandschutz (Neubau Verwaltungsgebäude)“, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“ erforderlich. Für alle Leistungsbilder gilt: Es werden auch vergleichbare Leistungen gewertet, die länger als 3 Jahre zurückliegen.

      Generalplanungsleistung – mindestens 1 Referenz:

      — Eine vergleichbare Leistung für ein Bauprojekt gem. Objektliste Anlage 10.2 HOAI „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“. Die Generalplanungsleistungen müssen pro eingereichter Referenz mindestens die nachfolgenden Leistungsbilder enthalten:

      — Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI,

      — Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI,

      — Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Objektplanung Gebäude“ – Neubau Verwaltungsgebäude,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Objektplanung Gebäude“ – Neubau Bauhof,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ – Neubau Verwaltungsgebäude,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ – Neubau Bauhof,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Tragwerksplanung“ – Verwaltungsgebäude,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Brandschutz“ – Verwaltungsgebäude,

      — Eine vergleichbare Leistung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“,

      — Eine vergleichbare Leistung für die Verwendung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Architekten/Ingenieure. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt. Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 02/07/2018
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 13/07/2018
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge (ausschließlich) schriftlich an MTNTYm9kXl9iKkJra2JtYnFeaT1tYSpkK2Fi gestellt werden. Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bewerber über diese Plattform. Die Bewerber sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bewerberfragen zu informieren. Die Beantwortung erfolgt fortlaufend, entsprechend dem Eingang der Bewerberfragen. Letztmalig werden Bewerberfragen – sofern erforderlich – 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge beantwortet.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Westfalen
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48147
      Deutschland
      Fax: +49 2514112165
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

      1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/06/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.06.2018
Zuletzt aktualisiert 03.09.2018
Wettbewerbs-ID 2-304029 Status Kostenpflichtig
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