Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 111-253174
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Zimmerstr. 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: MjIwYlFeU01OUSxQUVNRXxpQUQ==
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1 HH Norderelbbrücke Realisierungswettbew. LP2, OP/TP LP 3
Realisierungswettbewerb Objektplanung Ing. Bw und Tragwerksplanung Lph 2;
Ingenieurleistungen Objektplanung Ing. Bauwerke Lph 3 u. 6;
Tragwerksplanung Lph 3;
Bes. Leistungen (BIM, bauzeitl. Verkehrsführung, Architektonische Beratung).
Hamburg
Mittels des vorliegenden Realisierungswettbewerbs gemäß RPW sollen folgende Planungsleistungen vergeben werden.
Für die Durchführung der LP 2 im Zuge des Wettbewerbs werden die Bieter entsprechend der RPW entschädigt (näheres siehe Wettbewerbsunterlage).
Folgende Planungsleistungen sollen während des Realisierungswettbewerbs bzw. nach dessen Abschluss und Beauftragung erbracht werden:
— Realisierungswettbewerb Objektplanung Ing. Bw und Tragwerksplanung Lph 2,
— Ingenieurleistungen Objektplanung Ing. Bauwerke Lph 3 u. 6,
— Tragwerksplanung Lph 3,
— Bes. Leistungen (BIM, bauzeitl. Verkehrsführung, Architektonische Beratung).
Gegenstand der Planung ist der Rückbau und Ersatzneubau der Norderelbebrücke der A 1.
Bestandsbauwerk Baujahr 1963.
Konstruktion: Seilverspannte Mittelträgerbrücke über 5 Felder.
Brückenfläche: 12 502 m2.
Gründung: Stahlbetonrammpfähle / Senkkästen /Senkbrunnen.
Für das bestehende Bauwerk ist ein Ersatzneubau zu planen.
Der Ersatzneubau muß den 8-streifigen Ausbau der BAB A1 berücksichtigen und unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen.
Aufgrund der in unmittelbarer Nähe befindlichen Autobahndreiecke Norderelbe (derzeit HH-Süd) und Hamburg-Südost sind pro Richtungsfahrbahn, zusätzlich zu den 4 Fahrstreifen und dem Standstreifen, 2 weitere Verflechtungsstreifen zu über-führen. Die Fahrbahnbreiten betragen damit ca. 26 m je Überbau. Auf der Südseite des Bauwerks ist zusätzlich ein 4 m breiter Geh- und Radweg zu überführen.
Damit ergeben sich ungewöhnlich große Bauwerksbreiten, so dass neben dem Längstrag-system auch dem Quertragsystem zunehmende Bedeutung zukommt. Hier werden technisch innovative Lösungen erwartet.
Unmittelbar südlich des bestehenden Bauwerks grenzen das FFH-Gebiet Hamburger Unterelbe sowie das Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe an. Nördlich befinden sich das EU- Vogelschutzgebiet Holzhafen und das Naturschutzgebiet Holzhafen. Eingriffe sind hier sowohl im Bau- als auch im Endzustand zu vermeiden.
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV) [nur Mindeststandard],
— Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.].
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [70 v.H.].
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
— Mitarbeiter 1 (Objektplanung Ingenieurbauwerke) 20 v.H,
— Mitarbeiter 2 (Tragwerksplanung) 20 v.H,
— Mitarbeiter 3 (Architektonische Gestaltung) 20 v.H,
— Mitarbeiter 4 Tragwerksplanung Rückbau 10 v.H,
— Mitarbeiter 5 (BIM Manager) nur Mindeststandard.
Mit folgender Unterwichtung:
— Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v.H,
— Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: entfällt;
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [30 v.H.].
Persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Mitarbeiter 1 (Projektleiter).
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen:
Mit folgender Unterwichtung:
— Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H,
— Referenzen: 80 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard];
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: -entfällt-;
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: -entfällt-.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (45 Abs. 2 VgV). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,00 Mio. EUR für Personen und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert;
§ 46 (3) 1 VgV): entfällt;
§ 46 (3) 6 VgV): Persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert;
§ 46 (3) 9 VgV): entfällt;
§ 46 (3) 3 VgV): entfällt;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen);
Zu § 46 (3) 6 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen);
Zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem gelben Vordruck und dem Namen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und der Anschrift zu bezeichnen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene bzw. signierte, sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Aufgrund der gestalterischen Bedeutung, der technischen Besonderheiten und der besonderen Umweltaspekte soll für die neue Brücke ein Realisierungswettbewerb für die Objektplanung Ing. Bw und Tragwerksplanung Lph 2 als nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 in Verbindung mit der VgV durchgeführt werden. Mit dieser Art des Wettbewerbs soll für die gestellte Aufgabe durch vergleichende Bewertung alternativer Vorschläge eine optimierte Lösung gefunden werden, die den unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.
Der nichtoffene Wettbewerb nach öffentlicher Teilnahmeaufforderung bietet die bestmöglichen Voraussetzungen eine überschaubare Anzahl von geeigneten Bewerbern auszuwählen und Aufwand und Nutzen zu optimieren. Neben der optimalen Lösungsfindung für die konkrete Aufgabenstellung soll auch beispielgebend die Qualität des Planens und Bauens gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Baukultur geleistet werden.
Der Auslober beabsichtigt, den Preisträger des Realisierungswettbewerbs für die Objektplanung Ing. Bw und Tragwerksplanung Lph 2 mit der weiteren Bearbeitung des Bauwerksentwurfes der Norderelbbrücke zu beauftragen.
Der Folgeauftrag umfasst:
— die Leistungsphasen 3 und 6 (teilweise) der Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— die Leistungsphasen 3 der Tragwerksplanung sowie,
— Besondere Leistungen.
Die Ermittlung des Honorars erfolgt nach HOAI. Für die Durchführung der LP 2 im Zuge des Wettbewerbs werden die Bieter entsprechend der RPW entschädigt (näheres siehe Wettbewerbsunterlage). Das Honorar ist durch die Teilnehmer des Wettbewerbes bei Abgabe der Wettbewerbsarbeit mit anzubieten (siehe Anlage Vertragsentwurf). Es ist vorgesehen, den Wettbewerbssieger – nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen gemäß GWB – mit seinem Angebot zu beauftragen.
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).