Deutschland-Braunschweig: Technische Analysen oder Beratung
2018/S 116-263970
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bohlweg 30
Braunschweig
38100
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Zentrale Vergabestelle Tiefbau und Stadtgrün
Telefon: +49 5314703437
E-Mail: MjE3MFZdWFRiaVpQHT1eZlBaXmZiWlAvUWFQZF1iUldmVFhWHVNU
Fax: +49 5314702920
NUTS-Code: DE911
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfungsleistung Mineralik und Kunststoff zur Sicherung und Rekultivierung der Deponie Watenbüttel, 3. Bauabschnitt
Im Rahmen der Maßnahme „Sicherung und Rekultivierung der Deponie Watenbüttel, Schüttfelder I, II und IIa“ Herstellung der Oberflächenabdeckung, 3. Bauabschnitt, sind Leistungen der Fremdprüfung aller mineralischen und kunststofftechnischen Komponenten während der Bauausführung durchzuführen.
Fremdüberwachung Mineralik und Kunststoff gemäß Anforderung der Deponieverordnung (DepV), der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und der Standards zur Qualitätsüberwachung (SQÜ) für folgende Leistungen:
— Umlagerung von ca. 100 000 m3 Abfall,
— Herstellung von ca. 30 000 m2 temporärer Oberflächenabdichtung (KDB) im Anlehnungsbereich,
— Herstellung von ca. 50 000 m2 temporärer Oberflächenabdichtung (KDB) im Bereich Schüttfeld III,
— Herstellung von ca. 75 000 m2 endgültiger Oberflächenabdichtung (Rekultivierungsschicht, KDE, KDB, DKS.
Gasdrän- und Ausgleichsschicht).
— Herstellung von ca. 1 000 m Abfallbefeuchtungsrigolen,
— Herstellung von ca. 2 200 m Entwässerungsgräben,
— Herstellung von ca. 2 500 m Deponiewegen,
— Optimierung der Sickerwasser- und Gasfassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es wird eine Eigenerklärung des Unternehmens sowie ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft auf Formular.
Des Auftraggebers zu folgenden Tatbeständen verlangt:
1. Erklärung nach § 122 GWB (Eignung);
2. Erklärung nach § 123 Absatz 1 GWB (Gesetzestreue);
3. Erklärung nach § 123 Absatz 4 und § 124 GWB (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, und Sozialversicherung, Vergabeverfahren);
4. Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister;
5. Eigenerklärung zur Eignung;
6. Falls zutreffend: Erklärungen gemäß VHB-Formblätter 234 (Bietergemeinschaft), 235 (Verzeichnis anderer Unternehmen), 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
1. Nachweis (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice) oder Vorlage einer Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Im Auftragsfall mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmen Bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und/oder Nachweise gem. vorstehenden Ziffern 1-3 durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131152943
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZjbSRkX1taW2hpV1leaVtkJFpb
Fax: +49 4131151336
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rücgen (§ 160, Abs. 3, Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der.
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3 160, Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB).
Bohlweg 30
Braunschweig
38100
Deutschland