die Schweiz-Bern: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
2018/S 116-264853
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Reiterstraße 11
Bern
3011
Schweiz
Kontaktstelle(n): Christian Aebi
E-Mail: MjE0VVpkW2VmW1NgIFNXVFsyVGhXIFRXIFVa
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
ZMB ÖV-Erschließung Inselareal
In einer Zweckmäßigkeitsbeurteilung (ZMB) soll die längerfristige ÖV-Erschließung des Inselareals untersucht werden (Zielzustand 2040). Der Auftrag umfasst ein ergebnisoffenes Variantenstudium mit Variantenauswahl, die Beurteilung der betrieblichen und technischen Machbarkeit unter Berücksichtigung des bestehenden Stadtraums, die Bewertung der Varianten, den Variantenvergleich und die Gesamtsynthese.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst sämtliche Fachbereiche, welche zur Bearbeitung der ZMB erforderlich sind (Gesamtprojektleitung, Verkehrsplanung, Ingenieurwesen, Städtebau und Landschaftsarchitektur, Ökonomie / Kosten sowie Spezialthemen wie Verkehrsmodellierung und Umwelt). Siehe auch Pflichtenheft.
Stadt und Agglomeration Bern
In einer Zweckmäßigkeitsbeurteilung (ZMB) soll die längerfristige ÖV-Erschließung des Inselareals untersucht werden (Zielzustand 2040). Der Auftrag umfasst ein ergebnisoffenes Variantenstudium mit Variantenauswahl, die Beurteilung der betrieblichen und technischen Machbarkeit unter Berücksichtigung des bestehenden Stadtraums, die Bewertung der Varianten, den Variantenvergleich und die Gesamtsynthese.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst sämtliche Fachbereiche, welche zur Bearbeitung der ZMB erforderlich sind (Gesamtprojektleitung, Verkehrsplanung, Ingenieurwesen, Städtebau und Landschaftsarchitektur, Ökonomie / Kosten sowie Spezialthemen wie Verkehrsmodellierung und Umwelt). Siehe auch Pflichtenheft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine
Geschäftsbedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Verhandlungen: Sind gemäß Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) des Kantons Bern nicht zulässig. D. h. über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Verfahrensgrundsätze: Insbesondere diejenigen gemäß Selbstdeklarationsblatt in den Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige Angaben:
4.5.1) Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4.5.2) Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich;
4.5.5) Kontur Projektmanagement AG ist nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt;
4.5.6) Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden;
4.5.7) Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehältlich der Verfügbarkeit genügender Voranschlags- und Projektkredite;
4.5.8) Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden;
4.5.9) Das Honorar wird auf Basis des vom Anbieter angebotenen gewichteten durchschnittlichen Honoraransatzes gemäß Formular Aufwandschätzung sowie der Stundenschätzung der Bauherrschaft berechnet. Die Bauherrschaft gibt die Arbeiten quartalsweise auf der Grundlage des jeweils vom Auftragnehmer geschätzten Stundenaufwands frei.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Reiterstraße 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Vollständiges Dossier in Papierform unterzeichnet (zweifach) und elektronisch auf CD/DVD oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“. Bei Widersprüchen geht die unterzeichnete Papierform der elektronischen Form der Unterlagen vor. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Bei Abgabe am Empfangsschalter des Amts für öffentlichen Verkehr (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (siehe Website AÖV) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Amts für öffentlichen Verkehr eingereicht werden. Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragen sind in deutscher Sprache bis zum 4.7.2018 unter www.simap.ch im „Forum“ der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie …
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz