Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Innenarchitekt zu führen. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten zulässig. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Innenarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Geforderte Nachweise
— ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen)
— Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug, vorzulegen als GmbH bzw. PartGmbB,
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt) bzw. Bauvorlageberechtigung, jeweils „nicht älter als 6 Monate“ bzw. gültig für das Jahr 2018
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu § 123 und § 124 GWB und der Nachweise zur Berufszulassung, Bewerbungen nur für Teilleistungen, Mehrfachbewerbungen sowie Nichtvorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Nachweis der beruflichen Befähigung
Es ist mindestens ein Referenzprojekt aus folgenden Bereichen vorzulegen:
— Referenzobjekte bevorzugt von öffentlichen Bauvorhaben (Anbau/Umbauten/Neubauten von Schul-/Verwaltungsbauten)
— Referenzobjekte von Bauen im Bestand
— Einstufung in Honorarzone III oder höher
Qualifizieren sich mehr als 16 Bewerber (16+4 gesetzte Büros), entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros. Bewerber, die bis zum genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme nicht mehr berechtigt. Für diese Fälle werden Nachrücker bestimmt.