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  • DE-67657 Kaiserslautern
  • 21.08.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-309541)

Ordnungsmaßnahme O 1.2 – Bodensanierung im 1. BA Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen


 
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    Bewerbungsschluss 21.08.2018, 10:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Gewerbe-, Industriebauten
    Art der Leistung Ausschreibung, Vergabe / Bauleitung, Objektüberwachung / Bodenmechanik, Erd-/ Grundbau / Altlastensanierung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 151.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft Kaiserslautern mbH (PEG), Kaiserslautern (DE)
    Aufgabe
    Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine umgehende Bebauung des Geländes erfordert.
    Leistungsumfang
    Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können. Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich.
    Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
    Adresse des Bauherren DE-67657 Kaiserslautern
    TED Dokumenten-Nr. 318058-2018

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    • Deutschland-Kaiserslautern: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2018/S 139-318058

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)
      Lauterstr. 2
      Kaiserslautern
      67657
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Roman Höffler
      Telefon: +49 631-365-4432
      E-Mail: MjExa1pnXCJXVmo1YFZeaFpnaGFWamlaZ2MjWVo=
      Fax: +49 631-365-1628
      NUTS-Code: DEB32

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.pfaff-quartier.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E68554491
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Stadtentwicklungsgesellschaft
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Ordnungsmaßnahme O 1.2 – Bodensanierung im 1. BA Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine umgehende Bebauung des Geländes erfordert.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71313000
      71319000
      71318000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE
      NUTS-Code: DEB
      NUTS-Code: DEB3
      NUTS-Code: DEB32
      Hauptort der Ausführung:

      Kaiserslautern

      PFAFF-Areal

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können. Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich.

      Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

      Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/01/2019
      Ende: 31/12/2020
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.

      Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV gefordert.

      Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,

      Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:

      — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha

      — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha

      — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Auftrag öffentlicher Auftraggeber

      Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.

      Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:

      — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) einer von der zuständigen Behörde genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha

      — mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha

      Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.

      Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.

      Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.

      Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 21/08/2018
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
      VI.3)Zusätzliche Angaben:
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftstr. 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6311162234
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1hW18vXGZlW2YdU1Q=
      Fax: +49 6132162113

      Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:

      — der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).

      Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

      GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstr. 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131162234
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5iXGAwXWdmXGceVFU=
      Fax: +49 6131162113

      Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20/07/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.07.2018
Zuletzt aktualisiert 23.07.2018
Wettbewerbs-ID 2-309541 Status Kostenpflichtig
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