Deutschland-Darmstadt: Architekturentwurf
2018/S 140-321543
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Jägertorstraße 207
Darmstadt
64289
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
Telefon: +49 61518811535
E-Mail: MjEwcFdsaTZiV1pXWl8kWls=
Fax: +49 61518812484
NUTS-Code: DE716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW – 'Neubau und denkmalgerechte Sanierung der Carlo-Mierendorff-Schule in Griesheim'
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterhält als Schulträger 81 kreiseigene Schulen mit insgesamt rund 475 Schulgebäuden. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat bereits im Jahr 2008 ein umfangreiches Schulbauinvestitions- und Schulmodernisierungsprogramm beschlossen, das seither jährlich angepasst wird. Im Rahmen dieses Programmes plant der Landkreis Darmstadt-Dieburg den Neubau der Carlo-Mierendorff-Schule als inklusive Ganztagsschule in Griesheim. Grundlage der Planung von Sanierungs- und Baumaßnahmen sind die 2013 beschlossenen Schulbauleitlinien (SBLL) des Landkreises, aufgestellt durch das Da-Di Werk Gebäudemanagement.
Die Carlo-Mierendorff-Schule (CMS) ist eine drei- bis vierzügige Grundschule mit Vorklassen, in der ca. 280 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden; im Zuge des Neubaus bleibt die Zügigkeit erhalten. Die Schule besteht derzeit aus 6 ein- bis zweigeschossigen Bauteilen, welche ein denkmalgeschützes Gebäudeensemble bilden. Ergänzt wird das Gebäudeensemble durch die kreiseigene Sporthalle, welche die CMS mit einer weiteren Schule gemeinsam nutzt.
Da sich im Bestand keine zeitgemäße Struktur analog der SBLL umsetzen lässt, wurde gemeinsam mit dem Denkmalamt über einen Neubau mit Teilerhalt und somit einer denkmalgerechten Sanierung entschieden.
Das neu entwickelte Raumprogramm ist entsprechend in einem Neubau und dem festgelegten Teilerhalt umzusetzen. Die Gesamt-BGF teilt sich in 5 500 m2 Neubau und 850 m2 denkmalgerechte Sanierung auf.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 3 900 m2 NF bei einer Bausumme von ca. 10,5 Mio. EUR netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 1,2 Mio. EUR netto kalkuliert.
Der Neubau soll auf der Freifläche der bestehenden Schule umgesetzt werden. Nach Umsetzung des Bauvorhabens wird der Bestand, bis auf den sanierten Teil, zurückgebaut.
Die Schule soll entsprechend den Anforderungen durch die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung als inklusive Ganztagsschule organisiert werden.
Räumlich wird dem pädagogischen Konzept entsprochen, indem die verschiedenen Funktionsbereiche zu drei zentralen Nutzungseinheiten (Unterrichtsbereich, Gemeinschaftsbereich und Verwaltungsbereich) zusammengefasst werden, die sich wiederum in kleinere, überschaubarere Einheiten, die Cluster, gliedern.
Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI;
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI.
Jeweils die LPH 2-9.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Es wird eine separate Beauftragung der Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen angestrebt. Die Zuschlagsentscheidung ergeht gleichwohl ausschließlich an das Planungsteam aus dem Wettbewerb. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchführen. Der vergebene Preis nach RPW 2013 wird dabei mit 50 % berücksichtigt; weitere Zuschlagskriterien sind Projektteam/Projektorganisation mit 15 %, Projektanalyse/Herangehensweise mit 30 % sowie das Honorar mit 5 %. Eine Konkretisierung der Zuschlagskriterien erfolgt nach Vorlage des Wettbewerbsergebnisses. Das Preisgericht wird an der Vergabekommissionbeteiligt.
Der Auftraggeber behält sich dabei die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Büros (Architekten, Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Die Auswahl der max. 21 Büros erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren. Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen sind externe Architekten beteiligt. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros. Zur Teilnahme an der Losung genügen die Vollständigkeit der Bewerbung sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach. Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) oder eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform nach § 126b BGB bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (www.subreport.de) einzureichen.
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354;
3) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer);
4) ggf. ein Berufs- und Handelsregister; (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft);
5) Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt;
7) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer),
6) Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr.4 VgV. Bei Bewerbergemeinschaften wird jeweils der Gesamtumsatz und der Umsatz für entsprechende Leistungen in Summe gewertet. Mindestanforderung an den durchschnittlichen Jahresumsatz im Mittel der letzten 3 Jahre für entsprechende Leistung im Bereich der Objektplanung Gebäude von 500 000 EUR netto und im Bereich Freianlagenplanung 100 000 EUR netto;
7) Darstellung nach § 46 VgV von jeweils mind. einer wertbaren Referenz aus dem Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung mit Kurzbeschreibung der Referenzen gem. der abgefragten Angaben im Bewerbungsformular;
Gewertet werden realisierte oder in der Realisierung befindliche, eigenverantwortlich erbrachte Neubau- und Sanierungsreferenzen der letzten 8 Jahre (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2010) mit Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI und Leistungen der Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff HOAI.
Geforderte Mindestkriterien:
— jeweils mindestens 80 % der HOAI Grundleistungen gem. § 34 ff. bzw. § 39 ff. HOAI müssen bis zum Stichtag der Bekanntmachung erbracht sein,
— die Baukosten (KG 300+400) der jeweiligen Referenzen der Objektplanung müssen mindestens 2,5 Mio. EUR netto betragen; für Referenzen der Kategorie Denkmalschutz müssen die Baukosten 0,5 Mio. EUR betragen. Für Referenzen der Freianlagenplanung müssen die Kosten für die Außenanlagen (KG 500) mindestens 0,3 Mio. EUR betragen.
(nähere Beschreibung siehe Anlage ‚Einzelbewertungsmatrix – Eignungskriterien‘).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt führen. (Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Städtebau / Freiraum (Einbindung und Gestaltung),
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Qualität der Erschließungskonzeption,
— Architektur- und Gestaltungsqualität,
— Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten,
— Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren.
Es werden Preise und Anerkennungen in Höhe von 105.000,- €
Ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1) Preis: 42 000 EUR,
2) Preis: 26 000 EUR,
3) Preis: 16.000 EUR.
Für Anerkennungen 21 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekten und Landschaftsarchitekten in bindender Zusammenarbeit), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Rückfragen
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 3.8.2018, 12.00 über die Vergabeplattform ELViS oder per Mail an MTZ0W3BtOmZbXlteYyheXw== zu richten.
VI.3.3) Bewerbungsvordrucke
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin eingegangen sind und auf Grundlage der vorgegebenen Formblätter erstellt wurden. Bewerbungen können ausschließlich digital über die unter I.3 genannten Kontaktstelle eingereicht werden.
VI.3.4) voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: 17.9.2018
Kolloquium: 2.10.2018
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 13.11.2018
Preisgericht: 19.12.2018
HINWEIS:
Bei elektronischer Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Textform entsprechend §126b BGB vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die natürliche vertretungsberechtigte Person, die den Teilnahmeantrag abgibt, zu nennen ist und die Erklärung des Teilnahmeantrags abzuschließen ist.
Es ist deshalb im Teilnahmeantrag oben an der vorgegebenen Stelle die natürliche vertretungsberechtigte Person zu benennen und im Unterschriftsfeld sind Ort, Datum und erneut die natürliche vertretungsberechtigte Person einzutragen.
Zulässig ist auch, im Teilnahmeantrag oben die natürliche vertretungsberechtigte Person zu nennen, zum Abschluss im Unterschriftsfeld mit Ort- und Datums-angabe zu unterschreiben und den Teilnahmeantrag als Scan des unterschriebenen Originals einzureichen.
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
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Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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