Deutschland-Unterschleißheim: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 145-332718
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rathausplatz 1
Unterschleißheim
85716
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: MTdabmxsXGFrXmJbbmdgOW5sYSdbWnJea2cnXV4=
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://unterschleissheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Michael-Ende-Grundschule in Unterschleißheim
Die Stadt Unterschleißheim plant den
— Neubau einer 5-zügigen Grundschule,
— den Neubau einer 2-fach Sporthalle sowie die dazugehörigen Freianlagen, inklusive der Sport- und Pausenflächen sowie der sicheren Erschließung für alle Verkehrsteilnehmer,
— den Neubau von 6 geförderten Wohnungen sowie die dazugehörigen Stellplätze und Freibereiche.
Die bestehende Michael-Ende-Grundschule ist stark sanierungsbedürftig und entspricht weder räumlich noch funktional den Anforderungen an eine moderne Grundschule. Zudem überschreiten die stetig steigenden Schülerzahlen die Kapazitäten des bestehenden Gebäudes. In direkter Nachbarschaft zum bestehenden Schulbau soll daher ein neues Schulgebäude mit den dazugehörigen Frei- und Sportanlagen entstehen.
Geplant ist eine 5-zügige Grundschule für 500 Schüler, die ein kindgerechtes, zeitgemäßes Lernen, auch unter den Gesichtspunkten von Inklusion und Ganztagsbetreuung, gewährleistet.
Im Vorfeld wurde daher durch eine Gremium der Stadt Unterschleißheim mit der Schulberaterin Frau Lehner und der Schulleitung ein Konzept mit 4-5 „Lernclustern“ erarbeitet, das dieser Auslobung beigelegt ist (vgl. „Schulkonzept für die Grundschulen und Mittelschule in Trägerschaft der Stadt Unterschleißheim“).
Das bisherige Schulgebäude muss während der Bauphase weiter als Schule nutzbar sein. Nach Inbetriebnahme des neuen Schulbaus soll über die weitere Nutzung des Gebäudes entschieden werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) für Gebäude liegen bei ca. 25,0 Mio. EUR und Freianlagen bei ca. 0,5 Mio. EUR.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach §14 Abs.4 Nr.8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum,
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
—— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitglieder im Falle der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1) dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ und als „Landschaftsarchitekt“ vorliegt und die erklären
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und die
3) mindestens ein Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und
4) mindestens ein Referenzprojekt über eine Freianlage benennen können.
Unter denjenigen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber nach folgenden Auswahlkriterien:
Angabe von maximal einem Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und
Angabe von maximal einem Referenzprojekt über eine Freianlage.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurden.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlagen) sind jeweils folgende Angabe zu machen:
—— Name des Referenzprojekts
—— Names des Auftraggebers (mit Kontaktdaten)
—— Zeitpunkt der Fertigstellung (Monat/Jahr)
—— Honorarzone
—— Brutto-Grundfläche des Gebäudes / Fläche der Freianlage in m2
—— Eigener Leistungsanteil an der Planung in %
—— Eigener Leistungsanteil an der Vergabe in %
—— Eigener Leistungsanteil an der Bauüberwachhung in %
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 8 weiteren Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Referenz Neubau Gebäude, berücksichtigt werden:
—— die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone IV und höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
—— die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF >= 2 500 m2 = 5,0 Punkte, BGF >= 2 000 m2 = 4,0 Punkte, BGF < 2 000 m2 = 0 Punkte),
—— der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 3,5 Punkte, Vergabe = 0,5 Punkte, Bauüberwachung = 1,0 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert).
Referenz Freianlagen, berücksichtigt werden:
—— die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone III und höher = 5,0 Punkte, HZ II = 3,0 Punkte, unter HZ II = 0 Punkte),
—— die Vergleichbarkeit der Fläche (A >= 2 500 m2 = 5,0 Punkte, A >= 2 000 m2 = 3,0 Punkte, A < 2.000 m2 = 0 Punkte),
—— der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 3,5 Punkte, Vergabe = 0,5 Punkte, Bauüberwachung = 1,0 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert).
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Qualität
— Gestaltqualität der Freiflächen
— Gestaltqualität der Baukörper
— Qualität der externen Erschließung für Fußgänger, Radfahrer, Busse und PKW
— Funktionalität
— Umsetzung des Schulkonzepts
— Innenräumliche Qualität
— Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit
Die Höhe der Preisgelder muss noch abschließend ermittelt werden. Derzeit wird (unverbindlich) von Summen in folgender Größenordnung ausgegangen:
1) Preis 45 000 EUR
2) Preis 35 000 EUR
3) Preis 20 000 EUR
Die Wettbewerbssumme gesamt beträgt netto 203 000 EUR.
Als Bearbeitungshonorar stehen insgesamt 101.000,00 € netto zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.1 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden auf der unter Ziffer I.3 der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen derVergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzebewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektveranwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1 Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu tragen. Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Zum Nachweis der Eignung der Auftragsdurchführung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Personenschäden 3,0 Mio EUR und sonstige Schäden 3,0 Mio. EUR ) und für das Leistungsbild Freianlagen (Personenschäden 3,0 Mio EUR und sonstige Schäden 3,0 Mio. EUR ) im Auftragsfall zusichert.
Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Die Stadt Unterschleißheim schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9
— Freianlagen § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWpsXFtZWHBcaWU3aVxeZlklWVhwXGllJVtc
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).