Deutschland-Münster: Haustechnik
2018/S 153-351331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Klemensstraße 10
Münster
48143
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zimmer 666-668
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVosX2BNUGAZWWFRWl9gUV4aUFE=
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Neubau Feuer- und Rettungswache III in Münster-Hiltrup
Die Stadt Münster beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (Feuer- und Rettungswache III) im Ortsteil Hiltrup. Die Wache soll für eine Unterbringung von ca. 116 Bediensteten ausgelegt sein und in zwei Bauabschnitten errichtet werden. In einem ersten Bauabschnitt (Feuer- und Rettungswache) sollen zunächst der Bereich „Brandschutz und Technische Hilfeleistung“ sowie der Rettungsdienst realisiert werden. In einem später zu realisierenden zweiten Bauabschnitt (Logistiklager) folgt der Bereich „Zentrale Sondermaterial- und Sondergeräteeinsatzvorhaltung“ der Katastrophenschutzvorsorge.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für o. g. Maßnahme mit Ausnahme der Anlagengruppe 7 (Leitstellentechnik, Küchentechnik, Tankanlagen).
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme. Die TGA-Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Aufzugsanlage und Gebäudeautomation) für beide Bauabschnitte. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11). Die Anlagengruppe 7 (Leitstellentechnik, Tankanlagen und Küchentechnik) ist nicht Auftragsgegenstand; dem Auftragnehmer wird aber die Schnittstellenkoordination mit der Anlagengruppe 7 übertragen.
Die geplante Feuer- und Rettungswache III ist für eine Unterbringung von insgesamt 116 Bediensteten (davon 10 % weiblich) der Berufsfeuerwehr auszulegen, und zwar 100 Bedienstete im 24-h-Schichtdienst (verteilt auf 20 Funktionsplätze), 16 Bedienstete im 8,2-h-Tagesdienst (verteilt auf 10 Funktionsplätze) und einen Arbeitsplatz (Wachleiter).
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die Feuer- und Rettungswache mit den Gebäudeabschnitten „Brandschutz/Technische Hilfeleistung“ (gem. DIN 14092 Fahrzeughalle für Brandschutz- und Hilfeleistungsfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Schulungsräume und Büroräume) und „Rettungsdienst“ (gem. DIN-E 13049 Fahrzeughalle für Rettungsdienstfahrzeuge, Sozialräume, Einsatzspindräume, Desinfektions- und Medizinprodukteräume, Schulungs- und Büroräume). Die Ansprüche an einen funktionalen Ablauf einer Feuer- und Rettungswache im 24-h-Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr müssen in Funktionalität und Materialauswahl berücksichtigt werden.
In dem zweiten Bauabschnitt ist auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache III ein Logistiklager mit einer Grundfläche von 1 000 m2 zu planen. Es soll das witterungsgeschützte Lagern von Materialien für den Katastrophenschutz (z. B. Feldbetten, Ölbindemittel, Bau- und Schalholz, Sandsäcke, Dekontaminationsanlagen, mobile Tankanlagen etc.) sowie Geräten und Fahrzeugen der Einsatzreserve ermöglichen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 7 Jahren (Gewicht 44 %), Unterkriterien:
1.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, vgl. Abschn. III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 10 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Gegenstand der Planung war ein zu Zwecken des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder für vergleichbare Einsatzzwecke genutztes Gebäude (Gewicht 10 %);
1.3) zusätzl. zu 1.2 Gegenstand der Planung war eine Feuer- und/oder Rettungswache (Gewicht 18 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 6 %).
2) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 7 Jahren (Gewicht 44 %), Unterkriterien:
2.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, vgl. Abschn. III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 10 %);
2.2) zusätzl. zu 2.1 Gegenstand der Planung war ein zu Zwecken des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder für vergleichbare Einsatzzwecke genutztes Gebäude (Gewicht 10 %);
2.3) zusätzl. zu 2.2 Gegenstand der Planung war eine Feuer- und/oder Rettungswache (Gewicht 18 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 6 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 12 %) mit den Unterkriterien:
3.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3.2) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3.3) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 4 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 (für beide Bauabschnitte gemeinsam) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine separate Beauftragung für beide Bauabschnitte, und zwar jeweils zunächst mit den LPhen 4 und 5 (Beauftragungsstufe A2 bzw. B2) und sodann mit den LPhen 6 bis 9 Beauftragungsstufe A3 bzw. B3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschn. III.2.1.) entweder der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) oder der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) mit mindestens 2 vollen Jahren Berufserfahrung.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 7 Jahre) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung bei einem Gebäude (mindestens) zu den Anlagengruppen 1 bis 3 (jeweils Honorarzone II oder III) und in den (jeweils abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 mit einem Baukostenvolumen (nur Summe KGr 410, 420 und 430 entspr. DIN 276) von mind. 200.000 EUR (ohne MwSt);
2) Referenzen (nicht älter als 7 Jahre) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung bei einem Gebäude (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) und in den (jeweils abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 mit einem Baukostenvolumen (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276) von mind. 200.000 EUR (ohne MwSt);
3) Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) einerseits und der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) andererseits, und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2015 bis 2017 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bei den zu 1) und 2) anzugebenden Referenzen gilt die LPh 8 bereits dann als abgeschlossen, wenn die Ausführungsleistungen zu den jeweiligen Anlagengruppen abgenommen sind.
Bewerber müssen sowohl zu Ziffer 1 als auch zu Ziffer 2 jeweils mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in darf für beide Arten der unter Ziffer 3 genannten Fachrichtungen (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar entweder im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 oder aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYYQF
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOlxfdGxfYSdnb19obW5fbChobHEoXl8=
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPF5hdm5hYylpcWFqb3BhbipqbnMqYGE=
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html