die Schweiz-Winterthur: Projektmanagement im Bauwesen
2018/S 155-357578
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Grüzefeldstraße 41
Winterthur
8404
Schweiz
Kontaktstelle(n): Offerte: N04-08-2 BHU/OBL Bau/BSA – Nicht öffnen – Offertunterlagen
E-Mail: MTlZXGpaX1hdXWxlXiVuYGVrXGlrX2xpN1hqa2lYJVhbZGBlJVpf
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Grüzefeldstraße 41
Winterthur
8404
Schweiz
Kontaktstelle(n): Offerte: N04-08-2 BHU/OBL Bau/BSA – Nicht öffnen – Offertunterlagen
E-Mail: MjExV1poWF1WW1tqY1wjbF5jaVpnaV1qZzVWaGlnViNWWWJeYyNYXQ==
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
Kleinandelfingen – Verzweigung Winterthur Nord, Bauherrenunterstützung Bau (T/U, K, G, BSA) und BSA inkl. Oberbauleitung (DP bis Ausführung/Inbetriebnahme).
Beschaffungsgegenstand sind die Leistungen als Bauherrenunterstützung und Oberbauleitung für die Phasen Detailprojekt/Massnahmenprojekt, Submission, Unterlagen für die Ausführung und Bauausführung (Phasen 41, 51 – 53 nach sia) in den Fachbereichen Trassee/Umwelt und Kunstbauten/Geotechnik sowie Betriebs- und Sicherheitsanlagen (BSA) für die Teilprojekte „Unterhalt“ und „Engpassbeseitigung/Neubau“, inklusive bestehende Weinlandbrücke und Seelenstallbrücke sowie neue Weinlandbrücke. Die BHU unterstützt den GPL ASTRA, damit das Projekt in den genannten Phasen qualitäts-, kosten- und termingerecht umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen unter Ziff. 4.5
Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z. B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Winterthur, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Beschaffungsgegenstand sind die Leistungen als Bauherrenunterstützung und Oberbauleitung für die Phasen Detailprojekt/Massnahmenprojekt, Submission, Unterlagen für die Ausführung und Bauausführung (Phasen 41, 51 – 53 nach sia) in den Fachbereichen Trassee/Umwelt und Kunstbauten/Geotechnik sowie Betriebs- und Sicherheitsanlagen (BSA) für die Teilprojekte „Unterhalt“ und „Engpassbeseitigung/Neubau“, inklusive bestehende Weinlandbrücke und Seelenstallbrücke sowie neue Weinlandbrücke. Die BHU unterstützt den GPL ASTRA, damit das Projekt in den genannten Phasen qualitäts-, kosten- und termingerecht umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen unter Ziff. 4.5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus allen Fachbereichen. Da mehrere Projektphasen gleichzeitig ausgeschrieben werden, können hier maximal 2 Referenzprojekte beurteilt werden: 1 Referenzprojekt für die Phase Planung (AP/MK u/o DP/MP) sowie 1 Referenzprojekt für die Phase Realisierung (Phasen 41 u/o 51 u/o 52 u/o 53 nach sia).
Zu EK2: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3: Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität aus allen Fachbereichen. Da mehrere Projektphasen gleichzeitig ausgeschrieben werden, können die Leistungen in der Planung und Ausführung mit maximal 2 Referenzprojekten beurteilt werden: 1 Referenzprojekt für die Phase Planung (AP/MK u/o DP) sowie 1 Referenzprojekt für die Phase Realisierung (Phasen 41 u/o 51 u/o 52 u/o 53 nach sia).
— EK3.1 PL BHU: 1 Referenzobjekt für die Phase Planung (AP/MK u/o DP/MP),
— EK3.2 OBL: 1 Referenzobjekt für die Phase Realisierung (Phasen 41 u/o 51 u/o 52 u/o 53 nach sia).
Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit im Projekt für die Jahre 2019 und 2020 gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Zu EK5:
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass die zugehörenden Verpflichtungen eingehalten sind):
1) Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
2) Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
3) Nachweis des Jahresumsatzes
4) Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäß Anhang 3 VöB einzuverlangen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Referenzen der Unternehmung
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenzen der Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis bezüglich Subplaner
Abschnitt IV: Verfahren
Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben:
1) Begehung: Es findet keine Begehung statt;
2) Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3) Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4) Ausschluss:
Folgende Firmen sind aufgrund laufender Verträge vom vorliegenden Mandat ausgeschlossen:
Agrofutura AG (Frick), AKP Verkehrsingenieur AG (Luzern), Bänziger Partner AG (Zürich), Basler & Hofmann AG (Zürich), B+S AG (Zürich, Bern), Bürgin Winzeler Partner AG (Schaffhausen), Diggelmann + Partner AG (Bern), ewp AG (Effretikon), F. Preisig AG (Zürich), Fornat AG (Zürich), Geotest AG (Zürich), ilu AG (Uster), Ingenieurbüro W. Schüler (Niederweningen), Ingesa AG (Wtzikon), LBP AG El.tech. Beratung & Projektierung (Zürich), Martinelli Lafranchi Partner AG (Kloten), (Niutec AG (Winterthur), R+R Burger und Partner AG (Baden), Schärli + Oettli AG (Zürich), Sieber Cassina + Partner AG (Zürich), Tribus Verkehrsplanung AG (Dübendorf), Weissgrund AG (Zürich). Ausschlussgründe gelten ebenfalls für Firmen bzw. Personen mit besonderen Beziehungen: Strategische Partnerschaft, Beteiligungsform, bestehendes Anstellungsverhältnis auf Stufe Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat sowie deren Subunternehmungen;
5) Zulässige Vorbefassung: Folgende Firmen haben Grundlagen für die Projektierung erarbeitet oder waren an deren Erstellung beteiligt und gelten als zulässig vorbefasst (gilt für Hauptsitz und deren Tochtergesellschaften oder Schwesterfirmen): Boling AG (Affoltern), Dr. Heinrich Jäckli AG (Zürich), frontwork communication AG (Winterthur), Gähler und Partner AG (Ennetbaden), Geoprofile GmbH (Adligenswil), Ingenieurbüro US (Wollerau), KIBAG Bohrungen AG (Bäch), Pini Swiss Engineers SA (Zürich), Schnewlin + Küttel AG (Winterthur), TMP Bauingenieure AG (Solothurn), TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH (Nürnberg) Die durch die Unternehmungen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Unternehmung oder Bietergemeinschaft, an der diese Unternehmung beteiligt ist, endet am 18.9.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäß Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Maßnahmen werden die oben genannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB);
6) Die Teuerung wird bis zum 31.12.2026 nicht vergütet. Sie ist im Angebot zu berücksichtigen. Bei projektbedingtem Verzug erfolgt der Teuerungsausgleich ab dem 1.1.2027 auf Berechnungsbasis 1.1.2027. … --> Ziff. 2.6 (Fortsetzung) Erwartete Unterstützungsleistungen: Allgemeine Unterstützung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, im Beschaffungswesen, beim Controlling, beim projektgestützten Qualitätsmanagement, bei der fachlichen Begleitung des Projekts und der Oberbauleitung, siehe auch Pflichtenheft. Für die Instandsetzung der beiden Anschlussknoten Kleinandelfingen und Adlikon sind die BHU-Leistungen zu erbringen, nicht aber die OBL-Leistungen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, …
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz