Deutschland-Siegburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 155-355949
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nogenter Platz 10
Siegburg
53721
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2241-102492
E-Mail: MTZHW2xjaShRX2NfbG1iW29tX2g6bWNfYVxvbGEoXl8=
Fax: +49 2241-102284
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für den Abbruch und Neubau einer Zweifachsporthalle
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen-- betreffend den Neubau einer Zweifachsporthalle mit Abbruch des bisherigen Bestandsgebäudes am Gymnasium Siegburg Alleestraße
Gebäudedaten Bestandsturnhalle: Gebäudehöhe ca. 10,50 m; Bruttorauminhalt: ca. 4 900 cbm.
Die Einbindung in das denkmalgeschützte Ensemble der Schule mit seinen zeitgenössischen Anbauten und Ergänzungen der letzten Jahre ist besonders wichtig.
53721 Siegburg
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Leistungen:
Objektplanung (Generalplanung)
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 34:
— Leistungsphasen 1-4:
Alle Grundleistungen,
— Leistungsphase 5 (Teil 1):
Besondere Leistung der Definition der Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung als Basis für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers,
— Leistungsphase 6:
Besondere Leistung zur Vorbereitung der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit allen Leitdetails, die die künstlerische Gestaltung, den Ausbaustandard und die Ausstattung sicherstellen. Hierzu gehört auch die Erfassung und Darstellung der Einrichtungsgestaltung sowie das Aufstellen aller zugehörigen Vergabeunterlagen.
— Leistungsphase 7:
Besondere Leistungen zur Mitwirkung an der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Prüfen und Werten der Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie – optional bei Zulassung von Nebenangeboten – das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf den bisherigen Planungsstand,
— Leistungsphase 5 (Teil 2):
Besondere Leistung des Prüfens und der Freigabe der vom Generalunternehmer ausgearbeiteten Ausführungsplanungen im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung),
— Leistungsphase 8:
Besondere Leistung zum Überwachen der Ausführung des Objekts durch den Generalunternehmer im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung).
Technische Ausrüstungen
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 55, Anlagengruppen 1 – 6:
— Leistungsphasen 1-4:
Alle Grundleistungen,
Mit der Maßgabe für die Anlagengruppe 2, dass im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) mindestens 3 Varianten der Wärmeversorgung betrachtet und dargestellt werden müssen.
— Leistungsphase 5 (Teil 1):
Besondere Leistung der Definition der Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung als Basis für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers
— Leistungsphase 6:
Besondere Leistung zur Vorbereitung der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit allen Leitdetails, die die künstlerische Gestaltung, den Ausbaustandard und die Ausstattung sicherstellen.
— Leistungsphase 7:
Besondere Leistungen zur Mitwirkung an der Vergabe an einen Generalunternehmer durch Prüfen und Werten der Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie – optional bei Zulassung von Nebenangeboten – das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf den bisherigen Planungsstand,
— Leistungsphase 5 (Teil 2):
Besondere Leistung des Prüfens und der Freigabe der vom Generalunternehmer ausgearbeiteten Ausführungsplanungen für die Technische Ausrüstung im Hinblick auf die Einhaltung der definierten Leitdetails für die künstlerische Gestaltung, die Ausbaustandards und die Ausstattung (künstlerische Bauoberleitung).
Tragwerksplanung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 51: Leistungsphasen1-4:
Alle Grundleistungen
BauphysikLeistungen (alle Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 – 4 gemäß HOAI 2013, Anlage 1.2 Bauphysik, sowie AHO, Heft 23 Leistungen nach EnEV),
Leistungsphasen1-4:
Alle Grundleistungen bestehend aus den Teilbereichen:
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung (EnEV ab 2016)
— Bauakustik (Schallschutz und Schallimmissionsschutz) und
— Raumakustik, insbesondere inklusive aller erforderlichen Nachweise und Berechnungen.
Brandschutz
Leistungsphasen1-4 gemäß AHO Heft 17, Stand Juni 2015:
Alle Grundleistungen
Die Kreisstadt Siegburg wird nach dem Ablauf der Teilnahmefrist eine Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge vornehmen. Insofern ist beabsichtigt, die 3 punktbesten Bewerber auszuwählen, die letztlich zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit wird die Teilnehmerzahl entsprechend heraufgesetzt.
Eignungskriterien
Die Teilnahmeanträge werden auf der Grundlage der folgenden Eignungskriterien geprüft und bewertet:
a) Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Architekten/Bauingenieure
Es ist jeweils die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter inkl. Honorarkräfte in Vollzeit für die folgenden Teilbereiche anzugeben:
— Mitarbeiter insgesamt,
— Architekt/Bauingenieur mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Schulbau bzw. Sporthallenbau,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Schulbau bzw. Sporthallenbau mit Bezug zum Denkmalschutz,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Bauen mit öffentlichen Auftraggebern i.S.d. § 99 GWB,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Bauen mittels Funktionalausschreibung.
Hinsichtlich der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Bauingenieur“ kann der jeweilige Studienabschluss als Diplom, Bachelor bzw. Master, oder einem vergleichbaren Studienabschluss erworben worden sein.
b) Referenzen
Es sind folgende Angaben zu Referenzprojekten vorzunehmen:
— Referenzen Objektplanung/Generalplaner:
Vergleichbare Referenzen (Sporthalle/Schule) mit Leistungserbringung mindestens der Leistungsphasen 1-8 mit einem Mindestbauvolumen (Brut-to) von 2 000 000 EUR(KG 300+400). Die entsprechende Objektplanung muss bei dem jeweiligen Referenzobjekt im Rahmen einer Beauftragung als Generalplaner erbracht worden sein (Mindestanforderung). Die Leistungsphasen 1 - 8 der jeweiligen Referenzprojekte müssen jeweils innerhalb der letzten 10 Jahre sowohl geplant als auch umgesetzt worden sein, d.h. der Beginn und das Ende (vollständige Umsetzung) des Referenzprojekts müssen sich im Zeitraum von August 2008 und August 2018 bewegen.
Anzugeben sind insoweit Informationen zur Art des Gebäudes; Beschreibung der Maßnahme sowie des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs (unter Angabe der erbrachten Leistungsphasen); Bruttobaukosten (Kostengruppen 300+400); Dauer der Planung (Planungszeitraum); Zeitraum der Bauausführung (Ausführungszeitraum); Bruttorauminhalt; Angabe dazu, ob eine Vorbereitung und Mitwirkung bei gewerkeweisen Ausschreibungen geleistet wurde; Angabe dazu, ob eine Vorbereitung und Mitwirkung bei funktionalen Ausschreibungen geleistet wurde; Angabe dazu, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist; Angabe dazu, ob eine Beauftragung als General-planer erfolgte; Angabe dazu, ob es sich um einen Neubau im Zusammenhang mit denkmalsgeschütztem Bestand handelte; sowie Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber: Name, Funktion, Telefonnummer, (E-Mail-Adresse).
Wertung: siehe „Vergabeunterlagen“ Teilnahmewettbewerb (Seite 14 ff)
Fortsetzung des Textes: siehe bei „Angaben zu Optionen“, Ziffer II.2.11
Achtung: Es sind keine Optionen möglich! Nachfolgend wird der Text von Ziffer II.2.9 „Objektive Kriterien für Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern“ fortgesetzt:
Referenzen Technische Ausrüstung:
Vergleichbare Referenzen (Sporthalle/Schulbau) über mindestens die Anlagengruppen 1 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 7, mit einem Mindestbauvolumen von 800 000 EUR der beauftragten Anlagengruppen mit Angabe der abgewickelten Kostengruppen. Diese Referenzprojekte (Anlagengruppen 1 – 6, Leistungsphasen 1 bis 7) müssen jeweils innerhalb der letzten 10 Jahre sowohl geplant als auch umgesetzt worden sein, d. h. der Beginn und das Ende (vollständige Umsetzung) des Referenzprojekts müssen sich im Zeitraum von August 2008 und August 2018 bewegen.
Anzugeben sind insoweit Informationen zur Gebäudeart (Sporthalle/Schulbau); Beschreibung der Maßnahme; Angaben zu dem im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfang (unter Angabe u.a. der erbrachten Leistungsphasen); das Bauvolumen der beauftragten Anlagengruppen mit Angabe der abgewickelten Kostengruppen; Dauer der Planung (Planungszeitraum); Zeitraum der Bauausführung (Ausführungszeitraum); Angabe dazu ob eine Vorbereitung und Mitwirkung bei einer gewerkeweisen Ausschreibungen geleistet wurde; Angabe dazu, ob eine Vorbereitung und Mitwirkung bei einer funktionalen Ausschreibungen geleistet wurde; Angabe dazu, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist; sowie Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber: Name, Funktion, Telefonnummer, Mailadresse).
— Referenzen Tragwerksplanung:
Einzureichen sind dem hier zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen über die Erbringung der Tragwerksplanung.
Anzugeben sind insoweit Informationen zur Gebäudeart (Sporthalle/Schulbau), Beschreibung der Maßnahme sowie des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs (unter Angabe u. a. der erbrachten Leistungsphasen); die Dauer der Leistungserbringung (Planungszeitraum); sowie Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber: Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
— Referenzen Brandschutz:
Einzureichen sind dem hier zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen über die Erbringung des Brandschutzes. Anzugeben sind insoweit Informationen zur Gebäudeart (Sporthalle/Schulbau), Beschreibung der Maßnahme sowie des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs; die Dauer der Leistungserbringung; sowie Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner).
— Referenzen Bauphysik:
Einzureichen sind dem hier zu vergebenden Auftrag nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen über die Erbringung der Bauphysik (bestehend aus den Teilbereichen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (EnEV ab 2016), Bauakustik (Schallschutz und Schallimmissionsschutz) und Raumakustik, insbesondere inklusive aller erforderlichen Nachweise und Berechnungen).
Anzugeben sind insoweit Informationen zur Gebäudeart (Sporthalle/Schulbau); Beschreibung der Maßnahme sowie des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs; die Dauer der Leistungserbringung; sowie Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner).
Für jeden der vorgenannten Bereiche (Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik) sind jeweils 3 Referenzen einzureichen.
Nicht vollständig ausgefüllte Referenzformblätter werden nicht gewertet.
Wertung: siehe „Vergabeunterlagen“ Teilnahmewettbewerb (Seite 14 ff)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt bzw. als Ingenieur erforderlich
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen einzureichen:
— Erklärung, dass der Jahresumsatz im Mittel der letzten fünf Jahre mindestens 1 400 000 EUR beträgt. Auf Verlangen ist dieses entsprechend nachzuweisen,
— Erklärung darüber, dass der Bewerber über eine Haftpflichtversicherung verfügt oder sich dazu verpflichtet, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die als Mindestsummen je mind. 5 000 000 EUR bei Sach-, Vermögensschäden und Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr) abdeckt (Mindestanforderung). Auf Verlangen ist dies entsprechend nachzuweisen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
— Jahresumsatz im Mittel der letzten fünf Jahre mindestens 1 400 000 EUR,
— die spätestens im Auftragsfalle abzuschließende Haftpflichtversicherung muss als Mindestsummen je mind. 5 000 000 EUR bei Sach-, Vermögensschäden und Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr) abdecken.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
Eigenerklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter inkl. Honorarkräfte in Vollzeit für die folgenden Teilbereiche:
— Mitarbeiter insgesamt (Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Jahre 2015 bis 2017),
— Architekt/Bauingenieur mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Schulbau bzw. Sporthallenbau,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Schulbau bzw. Sporthallenbau mit Bezug zum Denkmalschutz,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Bauen mit öffentlichen Auftraggebern i. S. d. § 99 GWB,,
— Architekt/Bauingenieur mit Berufserfahrung im Bauen mittels Funktionalausschreibung.
Jeweils 3 Referenzen für die Bereiche Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik. Die Referenzen müssen jeweils mit den hier insoweit zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sein.
Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Die vorstehenden Erklärungen sind zwingend durch Verwendung der beigefügten Formblätter abzugeben (Anlagen 5 – 10 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb). Zu den Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf diese Formblätter sowie die nachfolgenden Erläuterungen unter Ziffer III.1 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag verwiesen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen von diesem Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
— Architekten/Bauingenieure mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung,
— Referenzen Objektplanung/Generalplaner:
Vergleichbare Referenzen (Sporthalle/Schule) mit Leistungserbringung mindestens der Leistungsphasen 1-8 mit einem Mindestbauvolumen (Brutto) von 2 000 000 EUR (KG 300+400). Die entsprechende Objektplanung muss bei dem jeweiligen Referenzobjekt im Rahmen einer Beauftragung als Generalplaner erbracht worden sein.
— Referenzen Technische Ausrüstung:
Vergleichbare Referenzen (Sporthalle/Schulbau) über mindestens die Anlagengruppen 1 bis 6, Leistungsphasen 1 bis 7, mit einem Mindestbauvolumen von 800 000 EURder beauftragten Anlagengruppen mit Angabe der abgewickelten Kostengruppen.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen
Sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden
Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYHG
c/o Bezirksregierung Köln
Köln
50606
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: MTltYmlfY1skYjdZXHFpXF4kYmZcY2UlZWluJVtc
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
c/o Bezirksregierung Köln
Köln
50606
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: MjEyal9mXGBYIV80VlluZllbIV9jWWBiImJmayJYWQ==
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
c/o Bezirksregierung Köln
Köln
50606
Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
E-Mail: MjE5Y1hfVVlRGlgtT1JnX1JUGlhcUllbG1tfZBtRUg==
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de