Deutschland-Bad Oeynhausen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2018/S 155-356279
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bad Oeynhausen
Deutschland
E-Mail: MTVlKWFtYGRoXGlpO25vXF9vcmBtZmAoXVxfamB0aWNccG5gaSlfYA==
NUTS-Code: DEA46
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-badoeynhausen.de
Münsterstr. 1-3
Hamm
59065
Deutschland
Telefon: +49 238192122474
E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRrY2BoWWYhXGNkZFliVllmWyJYWQ==
Fax: +49 2381921227059
NUTS-Code: DEA54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer 4. Reinigungsstufe für die Kläranlage Bad Oeynhausen
Die Stadtwerke Bad Oeynhausen planen die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe mittels GAK-Filtration für die Kläranlage Bad Oeynhausen. Es liegt bereits eine abgeschlossene Planung zu den Leistungsphasen 1 bis 4 für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Verfahrens-/Maschinentechnik sowie EMSR-Technik) vor. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der weiteren Leistungsphasen (5 bis 9) zu den genannten Leistungsbildern.
Bad Oeynhausen
Planung zu den Leistungsphasen 5 bis 9 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (einschließlich örtlicher Bauüberwachung) und Technische Ausrüstung (Verfahrens-/Maschinentechnik sowie EMSR-Technik) für die Teilumrüstung einer Flockungsfiltrationsstufe durch den Einsatz granulierter Aktivkohle auf der Kläranlage Bad Oeynhausen. Ergebnis eines Forschungsprojektes „Einsatz von granulierter Aktivkohle auf der Kläranlage Bad Oeynhausen“ ist der Umbau der vorhandenen Flockungsfiltration. Um die Baukosten für eine solche 4. Reinigungsstufe zu minimieren, wurde auf der Kläranlage Bad Oeynhausen überlegt, die der biologischen Stufe nachgeschaltete Flockungsfiltration umzubauen. Die Flockungsfiltration dient der chemischen Phosphorelimination und besteht derzeit aus insgesamt aus 8 Zellen. Die Filter werden abwärts durchströmt.
In Bad Oeynhausen ist vorgesehen, das Filtermaterial aus 3 Filtern durch granulierte Aktivkohle zu ersetzen. Diese werden den verbleibenden 5 Filterzellen nachgeschaltet.
Aufgabe ist es, zunächst 5 Filterzellen inkl. maschinentechnischer und elektrotechnischer Ausrüstung zu sanieren, wobei eine Filterzelle bereits im Rahmen des Forschungsvorhabens umgebaut und in Teilen saniert wurde.
Nach Abschluss der Ertüchtigung sollen die 3 Filterzellen in einer zweiten Bauphase umgebaut und in eine 4. Reinigungsstufe integriert werden. Auch von den drei Filterzellen wurde eine bereits im Rahmen des Forschungsvorhabens umgebaut.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros im Bereich Planungsleistungen für Kläranlagen
In den letzten 8 Jahren gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der allg. Anforderungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 10 %);
1.2) zusätzlich zu 1.1: Gegenstand der Planung waren Aktivkohle-Filtrationsanlagen (Gewicht 15 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %);
1.4) zusätzlich zu 1.1: Ausführung des Vorhabens im laufenden Anlagenbetrieb (Gewicht 10 %).
2) Referenzen des Büros über die Planung von Anlagen zur Aktivkohle-Filtration von Wasser oder Abwasser in den letzten 8 Jahren gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 2 (Gewicht 45 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der allg. Anforderungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 2 (Gewicht 12,5 %);
2.2) zusätzlich zu 2.1: Gegenstand der Planung war eine Anlagen mit granulierter Aktivkohle (Gewicht 17,5 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1 Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %);
2.4) zusätzlich zu 2.1: Ausführung des Vorhabens im laufenden Anlagenbetrieb (Gewicht 10 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
3.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gewicht 3 %);
3.2) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) im Bereich TA-Planung Nutzungsspezifische Anlagen (Verfahrens-/Maschinentechnik) (Gewicht 4 %);
3.3) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) in den Bereichen TA-Planung Elektrotechnik und/oder MSR-Technik (Gewicht 4 %);
3.4) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 4 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) mit mindestens 2 vollen Jahren Berufserfahrung
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen für Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren mind. zu den LPhen 5, 6 und 8 für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (mind. Honorarzone III) und Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen EMSR- und Maschinen-/Verfahrenstechnik (jeweils mind. Honorarzone II) für eine Kläranlage oder wesentliche Teile einer solchen mit Baukosten (ohne Planerhonorare) von mind. 500 000 EUR netto;
2) Referenzen für Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren mind. zu den LPhen 5, 6 und 8 für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (mind. Honorarzone III) und Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen EMSR- und Maschinen-/Verfahrenstechnik (jeweils mind. Honorarzone II) für eine Anlage zur Aktivkohle-Filtration von Wasser oder Abwasser mit Baukosten (ohne Planerhonorare) von mind. 300 000 EUR netto;
3) Angabe der Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieure und Techniker) in den Bereichen Ingenieurbauwerke, TA-Planung Nutzungsspezifische Anlagen (Verfahrenstechnik/Maschinentechnik) und TA-Planung Elektrotechnik und/oder MSR-Technik).
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bewerber müssen zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
In jedem der drei in Ziffer 3 genannten Bereiche darf die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (umgerechnet in Vollzeitstellen) insgesamt nicht unter 3,00 und die Anzahl der Ingenieure nicht unter 2,00 liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Verfahren können nur über das Vergabeportal Subreport ELViS unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse gestellt werden. Sie werden für alle Bewerber bzw. Bieter über dieses Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html