Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 156-358352
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Münster
48133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: MjEyaltqIWBrYDRYaSFYXVlYWWZdV1xnIlhZ
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
Laurentiusstraße 21
Wuppertal
42103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: MThuX24lZG9kOFxtJVxhXVxdamFbYGsmXF0=
NUTS-Code: DEA1A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
LWL – Sanierung „Regenbogenschule“, Münster – Objektplanung Gebäude
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Sanierung der Schwimmhalle und der Sporthalle
Der „Regenbogenschule“ in Münster in den LPH 5 – 8
Regenbogenschule Bröderichweg 43 48159 Münster
Der LWL beabsichtigt nun die Schwimmhalle und die Sporthalle als Bestandteil des Gesamtbaukörpers zu sanieren. Am gesamten Ge-bäudekomplex wurden bereits Sanierungsmaßnahmen in weiteren Bereichen (vornehmlich Unterrichtsräume) mit höheren Prioritäten umgesetzt. Die Maßnahmen an der Schwimmhalle und Sporthalle sind die letzten noch ausstehenden Maßnahmen des vorliegenden Gesamtsanierungskonzeptes für die „Regenbogenschule“.
Sporthalle
Da der bestehende Holz-Prallschutz an vielen Stellen schadhaft ist und ohnehin in den nächsten Jahren hätte ausgetauscht werden müssen, wird diese Maßnahme im Rahmen der anstehenden Sanierung mit durchgeführt. Das Gleiche gilt für den Schwingboden. Auch dieser hätte im Rahmen der Instandhaltung in den nächsten Jahren erneuert werden müssen.
Zur Verbesserung der Akustik in der Halle wird eine akustisch wirk-same Decke eingebaut.
Die Lüftungsanlage der Sporthalle ist abgängig. Da derzeit auch die Beheizung der Halle über diese Lüftungsanlage erfolgt, die notwendigen Temperaturen aber nicht erreicht werden können, wird im Zuge der Baumaßnahme auch eine Deckenstrahlungsheizung eingebaut.
Im Bereich der Nebenräume wird entsprechend den Anforderungen des Nutzers eine Fußbodenheizung installiert.
An der nördlichen Seite der Sporthalle muss ein zusätzlicher Gerä-teraum angebaut werden.
Diese Erweiterung ist notwendig, da alle vier LWL-Förderschulen mitunter unterschiedliche Hilfsmittel und Geräte im Sportunterricht einsetzen für die die vorhandenen Abstellmöglichkeiten bereits jetzt nicht ausreichen. Ein Lagerraum für Sportrollstühle körperbehinderter Schülerinnen und Schüler in Sporthallennähe fehlt derzeit gänz-lich. Hinzu kommt, dass ein Geräteraum im Bestand für die Lüftungstechnik reserviert werden muss.
Schwimmbecken
Die im Bereich des Beckenrandes des Lehrschwimmbeckens fest-gestellten Undichtigkeiten werden beseitigt; die Fliesenflächen inkl. der alten Fußbodenheizung werden komplett erneuert.
Die technischen Anlagen oberhalb der Decke sind abgängig. Nach der Installation der neuen Kanäle wird eine neue Decke eingebaut, da sich die alte für eine Wiederverwendung nicht mehr eignet.
Die abgängige Lüftungsanlage wird ausgetauscht. Die neue Lüftungsanlage wird zur Verbesserung der Luftverhältnisse und zur Vermeidung von Schimmelbildung zusätzlich mit einer Entfeuchtungsfunktion ausgerüstet.
Die Schwimmbadtechnik und die Beckenwasserverrohrung wer-den altersbedingt ausgetauscht.
Energetische Optimierung
Aufgrund der neuen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung werden Energieverluste minimiert. Die gesamte Beleuchtung wird auf die sparsamere LED-Technik umgestellt.
Durch die Sanierung des 40 Jahre alten Daches erfolgt eine deutliche energetische Verbesserung, da die Bauteile entsprechend den Anforderungen der EnEV 2016 ausgeführt werden.
Barrierefreiheit:
Die Bewegungsflächen innerhalb der Umkleiden werden entsprechend den Anforderungen der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen – vergrößert. Durch den Einbau von Deckenliftern wird die Pflegesituation insbesondere in der Sporthalle erheblich verbessert. Durch Verbreiterung der Ausgänge aus der Sporthalle ins Freie wird die Evakuierung von rollstuhlfahrenden Schülerinnen und Schülern aus der Sporthalle im Gefahrenfall verbessert.
Durch die Installation eines Blendschutzes an der Fensterfront des Lehrschwimmbeckens wird den besonderen Bedürfnissen sehbehinderter Schülerinnen und Schüler entsprochen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und dem Kapitel III.1.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der
Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers / -Geschäftsführers
Geschäftsführers Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat)
Nachweis Berufshaftpflicht §45 Abs.1 Nr.3 VgV 2016.
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig
Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg), Terminplanung kompatibel mit pro-Plan 6
Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar).
Nachweis zum Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).
Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§46 Abs.3 Nr.10 VgV 2016).
— Fachliche Eignung der vorgesehenen Projektleitung (PL), stellv. Projektleitung (stellv. PL) und Bauleitung (BL) (max. 30 Punkte),
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
— Art der Leistung (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Herausforderungen in der Projektrealisierung (max. 9 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 8 Punkte),
— Verwendung von Fördermitteln (max. 4 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert (max. je 30 Punkte „Fachliche Eignung der Projektverantwortlichen“; max. je 60 Punkte je Referenz Schwimmhalle & Sporthalle) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl
Der eingereichten Referenzen) max. 150 Punkte.
— für „Sporthalle (HZ III oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 als Neubau oder Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme,
— eine vergleichbare Leistung für „Schwimmhalle (HZ IV oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 als Neubau oder Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme,
— eine vergleichbare Leistung für „Sporthalle (HZ III oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 mit einem Bauvolumen (KG 300 - 400) >= 1,5 Mio. EUR netto,
— eine vergleichbare Leistung für „Schwimmhalle (HZ IV oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 mit einem Bauvolumen (KG 300 - 400) >= 1,5 Mio. EUR netto,
— eine vergleichbare Leistung inkl. der Verwendung von Fördermitteln.
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG947B
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112-165
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland