Deutschland-Amberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 174-395411
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Steinhofgasse 2
Amberg
92224
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen
Telefon: +49 9621101471
E-Mail: MjExN1ZaZ1daYSNDWmpialphYVpnNVZiV1pnXCNZWg==
Fax: +49 962137600471
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amberg.de
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: MTRrYmJlX2E8b3BpKV1uX2RlcGFncGFqKmBh
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanerischer und hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit integriertem Ideenteil „Leben an der Vils“ in Amberg
Das gesamte Stadtgebiet von Amberg wird mittig von der Vils durchflossen. Gerade im Altstadtbereich ist der Fluss aber aufgrund der fehlenden Zugänglichkeit nur wenig in das städtische Leben integriert. Die erforderliche Barrierefreiheit der Wege und die wünschenswerte urbane Vernetzung sind weitgehend nicht gegeben.
Die Stadt Amberg möchte den Aufenthalts- und Erlebnischarakter der Vils verbessern, um die Attraktivität der Stadt sowohl im Altstadtbereich als auch in den Außenbereichen für Einwohner und Besucher zu steigern.
Insbesondere der urbane Raum der Altstadt soll durch eine Vernetzung mit den im Altstadtbereich und Umgebung liegenden Grün- und Wasserflächen als Wohnstandort deutlich an Attraktivität gewinnen.
Der Vielzahl von möglichen Konzepten geschuldet sollen die landschaftsgestalterischen und architektonischen Anregungen und Ideen im Stadtgebiet im Rahmen eines Wettbewerbs ausgelotet werden.
Ziel des Wettbewerbs ist, qualitativ herausragende Lösungen in einer bunten Mischung aus Ideen, Standorten und Maßnahmen zu erhalten und in ein langfristiges Gesamtkonzept umzusetzen. Erwartet werden Ideen und Vorschläge mit hoher gestalterischer Qualität, eine intensive und sensible Auseinandersetzung mit den funktionalen Anforderungen, dem naturräumlichen Umfeld sowie der Historie, dem Bestand und dem Charakter der Stadt Amberg.
Grundsätzlich soll dabei das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden, der Focus aber selbstverständlich auf der Altstadt liegen.
Konkrete Vorschläge werden für die Neugestaltung der Kräuterwiese erwartet, die an die Altstadt und den Stadtring im Norden angrenzt und deren freiräumliche Qualität als naturnaher Erholungsraum in direkter Nachbarschaft zur Altstadt gestärkt werden soll. Die im Ideenteil zu bearbeitenden Planungsräume sollen von den Wettbewerbsteilnehmern selbst erkannt und selbst gewählt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin, Architektin und/oder Stadtplanerin befugt sind. Näheres sh Informationen zum Wettbewerbsverfahren unter: http://stm-architekten.de/projects/view/46
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
Gestalterisches Konzept und städtebauliche Leitidee
Stadträumliche und freiräumliche Qualität
Organisation / Funktionalität
Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Realisierbarkeit
Die Wettbewerbssumme wird 90 000 EUR netto bzw. 107 100 EUR brutto festgelegt.
1) Preis 30 000 EUR netto
2) Preis 20 000 EUR netto
3) Preis 15 000 EUR netto
4) Preis 10 000 EUR netto
Anerkennungen 15 000 EUR netto
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 1.10.2018
Kolloquium: 12.10.2018
Abgabe der Planunterlagen: 22.11.2018
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt durch Nennung eines Dropboxlinks, der ab dem 22.11.2018 auf folgender Webseite des Betreuers genannt wird: http://stm-architekten.de/projects/view/46
Eine Anmeldung vor dem Herunterladen der Unterlagen ist nicht erforderlich.
2) Weitere Beauftragung:
Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Außenanlagen gemäß HOAI § 39 in Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11 mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Weiterhin sind das – falls aufgrund des Entwurfs hochbauliche Elemente vorgeschlagen werden – die Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit § 35 sowie der Anlage 10 mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung und unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens aufgrund der Haushaltslage des Auftraggebers, sowie unter dem Vorbehalt des Umfangs der vorgesehenen Realisierung.
Die prozentuale Aufteilung der Planungsleistungen in die Bereiche Außenanlagen und Verkehrsanlagen erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbs auf der zur Realisierung vorgesehenen Planungsgrundlage.
Der Auslober behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 8 der einzelnen Auftragsteile zu beauftragen.
Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie bereit sind, die im Wettbewerb vorgeschlagene Planung bei einer Weiterentwicklung des Entwurfs entsprechend anzupassen und dabei die Anregungen der Ausloberin zu integrieren.
Für den Teil des Ideenwettbewerbs ist derzeit kein weiterer Auftrag vorgesehen.
3) Eignungskriterien:
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen. Alle folgenden 4 Eignungskriterien sind nachzuweisen:
a) Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 2 Landschaftsarchitekteninnen inkl. Inhaber;
b) Erklärung zur Berufserfahrung des/der Projektleitersin; Mindestkriterium: mind. 2 Jahre Berufserfahrung;
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen.
d) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 500.000.- Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
4) weitere Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV: siehe Teilnahmeantrag
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).