Deutschland-Limburg an der Lahn: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 178-403913
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Werner-Senger-Straße 10
Limburg an der Lahn
65549
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Annelie Bopp-Simon
E-Mail: MTFha3RsZG1xbmNea2hsYXRxZj9yc2Bjc2FgdG9rYG0tY2Q=
NUTS-Code: DE723
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.limburg.de
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Wagner
Telefon: +49 615199570
E-Mail: MjE3UVtkXFRdYV5TTltYXFFkYVYvYmNQU2NRUGRfW1BdHVNU
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbauplan.de
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Wagner
Telefon: +49 615199570
E-Mail: MTNfaXJqYmtvbGFcaWZqX3JvZD1wcV5hcV9ecm1pXmsrYWI=
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Blumenrod“
Der Kreisstadt Limburg an der Lahn wird eine steigende Bevölkerungszahl auf über 35.000 Einwohner sowie für die Zeit von 2015 bis 2040 ein Bedarf von etwa 41ha Wohnsiedlungsfläche prognostiziert.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Wohnungen im Geschosswohnungsbau abzudecken, sollen die restlichen im Gesamtflächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesenen Flächen in Blumenrod, einer ehemaligen Domänenfläche im Eigentum der Stadt Limburg, entwickelt werden.
Zunächst soll hierzu im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes ein Gesamtkonzept erstellt werden.
Geplant ist die Entwicklung einer Bebauung, die sich in das vorhandene Siedlungsgefüge integriert und an vorhandene Infrastrukturen angebunden ist. Ein zielgruppenspezifisches Angebot an Bauland soll alle Altersgruppen und verschiedene Einkommensschichten sowie Bedürfnisgruppen berücksichtigen.
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, ein breites Angebot möglicher Gebäudetypologien und Gestaltungsvorstellungen zu entwickeln und städtebauliche und landschaftliche Strukturelemente zu präzisieren.
Die prämierten Ergebnisse des Wettbewerbes bilden dann die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan nach BauGB.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und freiraumplanerische Planung.
Hinweis:
Alle Teilnehmer können die Bewerbungsunterlagen kostenlos und ausschließlich digital bei der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD herunterladen. Es ist zu berücksichtigen, dass (sofern Sie die Unterlagen ohne vorherige/n Registrierung bzw. Login von der Vergabeplattform herunterladen) eine Holschuld seitens der Teilnehmer besteht, d.h. mögliche weitere Unterlagen, Rückfragenbeantwortungen sowie jegliche laufende Information zum Wettbewerb (Termine), die sich während des Verfahrens aktualisiert haben und für das Verfahren relevant sind, sind auf der Vergabeplattform von den Bewerbern selbst einzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Stadtplaner/Städtebauarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Architekten sind nur in Arbeitsgemeinschaften mit den beiden vorgenannten Fachdisziplinen teilnahmeberechtigt. (Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurteilung werden sein:
— städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung
— gestalterische und räumliche Qualität
— Wirtschaftlichkeit
— planungsrechtliche Umsetzbarkeit
— Qualität des Mobilitätskonzeptes
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober einen Gesamtbetrag in Höhe von 121 000 EUR (zzgl. MwSt.) zur Verfügung.
Es werden nachfolgende Preise und Anerkennungen ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1) Preis 40 000 EUR
2) Preis 27 000 EUR
3) Preis 18 000 EUR
4) Preis 12 000 EUR
Anerkennungen 24 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es sind keine Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Federführung für die Arbeitsgemeinschaft liegt bei dem Stadtplaner/Städtebauarchitekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Architekt zu führen.Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die oben genannten fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied dieser Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist mit Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (wegen Anonymität in einem separaten verschlossenen Umschlag) von jedem Teilnehmer bzw. Mitglied der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft einzeln zu führen:
— Nachweis der Berufszulassung
— aktueller Handelsregisterauszug soweit erforderlich
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV
Sowie in einem weiteren separaten verschlossenen Umschlag pro Wettbewerbsarbeit:
— Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Sachverständige Berater und Fachplaner unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Ergänzung zu IV.3.3)
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einen oder mehrere Preisträger mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen:
— Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt Nr. 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI 2013
— Leistungen der Bauleitplanung gem. §§19 ff. HOAI, LPH 1-3 sowie
— Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI (Umweltprüfung/Umweltbericht)
— Leistungen der Grünordnungsplanung gem. § 24 HOAI, LPH 1-4
— Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI
Der Auftraggeber behält sich eine abschnittsweise Realisierung vor. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Hierzu wird mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt werden.
Auf die nachzuweisende Mindesteignung als Voraussetzung zur Zulassung zu dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren wird ausdrücklich hingewiesen!!! Details hierzu siehe Auslobung Seite 18ff. „Weitere Beauftragung“.
Die Bewertung des Angebotes/der Auftragsgespräche erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in der Vergabeverhandlung sowie des Honorarangebotes anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien:
Insgesamt 100 %
A) Wettbewerbserfolg 50 %
B) Projektteam/Projektorganisation 18 %
C) Projektanalyse/Herangehensw. 27 %
D) Honorar 5 %
Weitere Details der Bewertung können der Auslobung Teil A entnommen werden.
Ende Rückfragenfrist 10.10.18, Kolloquium 17.10.18, Preisgericht 6.2.19
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834