Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 179-405977
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedenstraße 40
München
81671
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: MTVdYGZcaWlvaFxeY3BpYmBpKXF1LSldXHA7aHBgaV5jYGkpX2A=
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung nach § 34 HOAI, LPH 6-9, für den Neubau einer Grundschule, einer Mittelschule, eines Hauses für Kinder, einer Sporthalle und einer Tiefgarage am Strehleranger, Vergabe-Nr.: H60b342218
Objektplanung nach § 34 HOAI, LPH 6-9, für den Neubau einer 6-zügigen Grundschule, einer 3-zügigen Mittelschule, eines Hauses für Kinder, einer 3-fach Sporthalle und einer Tiefgarage am Strehleranger im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach.
Grund- und Mittelschule
Am Strehleranger 4-6
81735 München
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI, LPH 6-9, für folgendes Bauvorhaben:
Die Landeshauptstadt München plant im Rahmen der Schulbauoffensive den Neubau
Eines Schulcampus auf den Grundstücken Am Strehleranger 4 und 6, bestehend aus folgenden Bauteilen:
— einer 6-zügigen Grundschule,
— einer 3- zügigen Mittelschule,
— einer 3- fach-Sporthalle mit darüberliegender Mensa für GS und MS,
— Freisporteinrichtungen: Rasenspielfeld, Laufbahn, Allwetterplatz, Beachvolleyballfeld,
— einem Haus für Kinder mit 3 Krippen- und 4 Kindergartengruppen,
— einer Tiefgarage,
— 2 Wohnungen für die Technischen Hausverwalter (integriert in die Hauptbaukörper).
Das Grundstück ist derzeit bebaut mit einem 4- zügigem Grundschulgebäude aus den Jahren 1969 – 1971, mit zwei Schulpavillons aus den Jahren 1990-1991 und einem Kindergarten Baujahr 1973.
Außerdem befinden sich auf dem Grundstück zwei Einfachsporthallen sowie Freisportanlagen, bestehend aus Rasenspielfeld, Allwetterplatz und Laufbahn, sowie ein Interimspavillon aus dem Jahr 2016.
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Entwurfsphase. Die Bauausführung ist in einem Bauabschnitt geplant. Zur Komplettauslagerung der Schule wird derzeit noch ein weiterer Interimspavillon auf dem Grundstück erstellt neben dem bereits 2016 erstellten Pavillon.
Brutto Geschossfläche: ca. 20 000 m2
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1 bis III.1.3, zusammengefasst im Bewerbungsbogen und der Auswahlmatrix (siehe Ziff. I.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 6
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 7
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph 9
Zu II.2.7): Das Ende bezieht sich auf die Fertigstellung der LPH 8 der Baumaßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG;
3) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
4) Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro).
Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 75 Abs. 3 VgV.
Zugelassen werden (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikationen.
5) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 5 %);
2) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
3) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen;
4) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Neubau,
— Baukosten gem. DIN 276 KG 300 + 400 (brutto),
— Lph 6-8 selbst und vollständig erbracht im Referenzzeitraum.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Bauen im laufenden Betrieb,
— beengte Grundstückverhältnisse,
— Verbau,
— Ausschreibung (VOB), Vergabe und Objektüberwachung.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 6-9 im Referenzzeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien voll umfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen 1-3 wird jedes einzelne Kriterium als voll umfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung;
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems;
3) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (Wichtung 5 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an MTdbXmRaZ2dtZlpcYW5nYF5nJ29zKydbWm45Zm5eZ1xhXmcnXV4= bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
2) Informationspflicht des Bewerbers
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an MTReYWddampwaV1fZHFqY2FqKnJ2LipeXXE8aXFhal9kYWoqYGE= mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
3) Abgabe der Teilnahmeanträge Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München Einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
4) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen!
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1 genannte Stelle.
Siehe VI.4.1)
München
Deutschland