Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 182-412991
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Flughafenstr. 105
Düsseldorf
40474
Deutschland
Kontaktstelle(n): Reiner Orlean
Telefon: +49 211 / 421-21656
E-Mail: MjE4YFNXXFNgHF1gWlNPXC5SY2EcUV1b
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Halle 8: Planung Hochbau
Die Bürospange der auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf befindlichen Halle 8 soll für die Nutzung durch die Bundespolizei umgebaut werden.
Der Standort der Bundespolizei befindet sich derzeit im Westen des Flughafens, angrenzend an das Entwicklungsgebiet Airport City I. Die sich darauf befindenden ehemaligen Kasernengebäude werden von der Bundespolizeiinspektion genutzt. Im Zuge der Entwicklung dieses Areals zum zukünftigen Entwicklungsgebiet Airport City II wird daher eine Verlegung des Standortes notwendig. Als neuer Standort wurde daher die Umnutzung eines bestehenden Hangars „Halle 8“ mit angeschlossenem dreigeschossigem Bürotrakt ausgewählt. Das Gebäude befindet sich im unmittelbaren Anschluss an das Vorfeld des Flughafens und liegt auf der „Luftseite“, genau wir die benachbarten Gebäude Halle 7, ebenfalls ein Hangar, als auch die nordöstlich angrenzend Turbinentesthalle.
Der derzeit leerstehende dreigeschossige Büroriegel muss für die künftige Nutzung durch die Bundespolizei umgeplant und umgebaut werden. Die BGF beträgt ca. 8 300 qm. Die notwendige TGA-Planung wird gesondert beauftragt.
Die Baukosten KG 300 + 400 werden auf ca. 7,1 Mio. EUR geschätzt.
Maßgebliches Kriterium ist die Anzahl benannter Referenzprojekte. Hierbei werden Umbauprojekte doppelt gewichtet. Zu den Einzelheiten siehe III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB.
2) Nachweis der Berechtigung, einen deutschen Bauantrag wirksam stellen zu können (Bauvorlageberechtigung).
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR. Anstelle eines aktuellen Nachweises wird auch eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung/Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht).
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren.
1) Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR;
2) Geforderter Mindestumsatz: 1 Mio. EUR p.a. im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter mit Angabe der jeweiligen Qualifikation für die letzten 3 Jahre;
2) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung in den letzten 10 Jahren.
1) Anzahl Mitarbeiter: Mindestens 10 Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Jahre;
2) Referenzliste: Es sind mindestens 3 vergleichbare Projekte mit einem nachweislich abgewickelten Projektvolumen von mindestens 2,5 Mio. EUR und maximal 15 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 + 400) näher zu benennen. Hiervon ist mindestens ein Umbauprojekt zu benennen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E19593544) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis zum 10.10.2018. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 211475-3135
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5QYFIcXGBlHFJT
Fax: +49 211475-3989
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
Düsseldorf
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Düsseldorf
Deutschland