die Schweiz-Ittigen: Kartografiedienste
2018/S 182-413231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Mühlestraße 2 und 6
Ittigen
3063
Schweiz
E-Mail: MjEyVllnV1xVWlppYlsia2hjNFZWYCJVWGFdYiJXXA==
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Fellerstraße 21
Bern
3003
Schweiz
Kontaktstelle(n): (18251) Erbringung von Dienstleistungen für die Sachpläne des Bundes
E-Mail: MjE2UlVjU1hRVlZlXlceZ2RfMFJSXB5RVF1ZXh5TWA==
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
(18251) Erbringung von Dienstleistungen für die Sachpläne des Bundes von 2019-2026
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Evaluation des wirtschaftlich günstigsten und leistungsfähigsten Anbieters für die Erbringung der Dienstleistungen für die Sachpläne des Bundes über eine Laufzeit von 7 Jahren. Insbesondere beinhaltet dieser Auftrag die Ausführung von Arbeiten im Bereich der geographischen Informationssysteme (GIS). Der Anbieter stellt sicher, dass die zu erbringenden Leistungen ab dem 1.4.2019 operationell sind und nimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben gemäß Pflichtenheft vollumfänglich wahr.
Zu offerieren ist eine Arbeitsleistung im Umfang von einer FTE, d. h. 40 Stunden pro Woche über eine Laufzeit von 7 Jahren, zur Bearbeitung von (hauptsächlich) Sachplandaten der Bundesämter für Verkehr (BAV) und für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Spezifikation der auszuführenden Arbeiten für die beiden Bundesämter findet sich im Pflichtenheft.
Firmensitz des Anbieters und beim BAZL und BAV in lttigen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Evaluation des wirtschaftlich günstigsten und leistungsfähigsten Anbieters für die Erbringung der Dienstleistungen für die Sachpläne des Bundes über eine Laufzeit von 7 Jahren. Insbesondere beinhaltet dieser Auftrag die Ausführung von Arbeiten im Bereich der geographischen Informationssysteme (GIS). Der Anbieter stellt sicher, dass die zu erbringenden Leistungen ab dem 1.4.2019 operationell sind und nimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben gemäß Pflichtenheft vollumfänglich wahr.
Zu offerieren ist eine Arbeitsleistung im Umfang von einer FTE, d. h. 40 Stunden pro Woche über eine Laufzeit von 7 Jahren, zur Bearbeitung von (hauptsächlich) Sachplandaten der Bundesämter für Verkehr (BAV) und für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Spezifikation der auszuführenden Arbeiten für die beiden Bundesämter findet sich im Pflichtenheft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01
Der Anbieter weist nach, dass er über Kenntnisse und Erfahrung aus Projekten verfügt, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Der Anbieter:
— verfügt über sehr gute GIS-Kenntnisse mit mindestens 3 Jahren Erfahrung in der Bewirtschaftung von Geodaten,
— hat mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit größeren Organisationseinheiten (Großunternehmen) oder ist im gleichen Zeitrahmen mit den Abläufen in größeren Verwaltungseinheiten (Bund, Kanton) vertraut,
— hat mehrjährige Erfahrung in Projektmanagement; die Schlüsselperson und die Stellvertretung haben selbständig Projekte geleitet.
EK02
Der Anbieter bestätigt, dass er die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stellen kann und dass die Leistungen zur Hauptsache vor Ort in Ittigen erbracht werden (Pflichtenheft Kap. 3.2.1, Abs. 3). Arbeitsplätze sowie die benötigte Infrastruktur werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Erwartet werden mindestens: höhere Fachprüfungen mit eidg. Diplom oder vergleichbare ausländische Abschlüsse im Bereich Geoinformation und/oder Raumplanung, sowie Berufserfahrung für die zu erbringenden Leistungen. Die Schlüsselperson und die Stellvertretung sind namentlich zu nennen, wobei deren Qualifikationen detailliert nachzuweisen sind.
EK03
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK04
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält;
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK05
Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.
Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Verfahrensgrundsätze: der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
Rechtsmittelbelehrung: gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin/Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen;
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel);
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 20.9.2018, Dok. 1038465
Gewünschter […]
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz