Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 189-428031
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Collinistraße 1
Mannheim
68161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement, Abteilung Neubau / Generalsanierungen
Telefon: +49 6212932500
E-Mail: MjE0JCc4ZGFgZh9BWFhbVVcyX1NgYFpXW18gVlc=
Fax: +49 6212937162
NUTS-Code: DE1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/bau-und-immobilienmanagement
Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): a:dk architekten datz kullmann
Telefon: +49 613127583516
E-Mail: MjEyZ1ViWFxjWlliNFUhWF8iWFk=
Fax: +49 613127583511
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
Schillerplatz 16
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): a:dk architekten datz kullmann
Telefon: +49 613127583516
E-Mail: MTFyYG1jZ25lZG0/YCxjai1jZA==
Fax: +49 613127583511
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-dk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-Offener Realisierungswettbewerb Kindertagesstätte Mannheim Sandhofen
Im Stadtteil Mannheim-Sandhofen werden zusätzliche Kindergartenplätzen benötigt. Hierfür beabsichtigt die Sadt Mannheim den Neubau eines viergruppigen Kindergartens. Als Standort ausgewählt wurde der südliche Teil eines Grundstücks am Werner-Nagel-Ring 2-6 im Baufeld C1. Gesucht ist im Wettbewerb ein qualitätsvoller Gebäude- und Freiraumentwurf, in dem Architektur und Außengelände im Einklang mit zeitgemäßen pädogogischen Konzepten und im Dienste der Nutzer und insbesondere der Kinder erlebt werden können. Der Kindergarten soll in diesem Sinne von Beginn an als integrale Planung, wirtschaftlich und nachhaltig über den Lebenszyklus konzipiert werden und gleichzeitig hohe funktionelle und gestalterische Anforderungen erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VgV Abs. 1 i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h.: Leistungserbringung von Leistungen der Leistungsphase 8 oder Termin Preisgericht zwischen Juni 2013 und Juni 2018.
Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Teilnahmekriterien durch ein Auswahlgremium bewertet:
Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, z. B. Kindertagesstätte in vergleichbarer Größenordnung (viergruppig). Mindestens ein Projekt (§§ 33 ff. HOAI, Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der mit einem Preis ausgezeichnet wurde.
Erfahrung in der Planung von Freianlagen mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, z. B. für eine Kindertagesstätte in vergleichbarer Größenordnung (viergruppig). Mindestens ein Projekt (§§ 38 ff. HOAI, Lph 2-3 und 5-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der mit einem Preis ausgezeichnet wurde.
Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Planungserfahrung §§ 33 ff. HOAI, Lph 3-8 bzw. §§ 38 ff. HOAI, Lph 2-3 und 5-8 (ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV) erforderlich.
Bewertung der Projektreferenzen:
1) Vergleichbarkeit der Aufgabe (Wichtung 40 %)
Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt. Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,
— überzeugt in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,
— überzeugt in vielen Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt,
— nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte.
2) Gestalterische Qualität (Wichtung 60 %)
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,
— überzeugt in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,
— überzeugt in vielen Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt,
— nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Beratern zusammen.
Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft darf sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Bewerbungsverfahren beteiligen.
Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Architekten und Landschaftsarchitekten, genaue Angaben siehe S. 6 der Wettbewerbsauslobung unter www.a-dk.de/sandhofen/anlagen/180926_ALB_MA_Sandhofen.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
— Funktionale Qualität und Nutzungsqualität,
— Gestalterische Qualität,
— Technische Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit.
Wettbewerbssumme insgesamt 24 500 EUR zzgl. MwSt. (1.Preis 9 800 EUR, 2.Preis 6 500 EUR, 3.Preis 4 200 EUR, Anerkennungen insgesamt 4 000 EUR). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsgespräche:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
Bei der Umsetzung des Projekts ist – vorbehaltlich des Ergebnisses des Verhandlungsverfahrens – einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 sowie der mit der Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlichten Leistungsbeschreibung in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 / Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9) und der Leistungsphasen 1-3 sowie 5-9 §39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 sowie der mit der Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlichten Leistungsbeschreibung in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-3 / Bearbeitungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zu beauftragen.
Voraussichtliche Termine:
1) Quartal 2019 Beauftragung
3) Quartal 2020 Baubeginn
4) Quartal 2021 Fertigstellung
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Eignungskriterien:
Folgende Eignungskriterien sind im weiteren Verlauf des Verfahrens nach dem Planungswettbewerb nachzuweisen bzw. zu erfüllen:
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 1.500.000 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1.000.000 Mio. Euro für sonstige Schäden ist vor der Vergabe zu erbringen. Als Nachweis ist vor der Vergabe eine aktuelle Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Fach- und Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Fachbereich Architektur mind. 2 Beschäftigte betragen.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPW9taCtfdGkrYWI=
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.