Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2018/S 199-451974
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Potsdam
14469
Deutschland
Kontaktstelle(n): KIS – Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
E-Mail: MjIwT1hNYVBVTRpjVVpgZixeTWBUTWFfGlxbYF9QTVkaUFE=
Fax: +49 331289-3713
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kis-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Tragswerksplanung LP 4-8
Planungsleistungen Tragwerksplanung LP 4-6 (optional 8) gemäß § 49 ff HOAI zur Gesamtsanierung Rathaus Potsdam
Rathaus Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Für die Gesamtsanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sind statische Bewertungen und Berechnungen durchzuführen. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen der Tragwerksplanung LP 4-6 (optional 8) gemäß § 49 ff HOAI zur Sanierung des Rathauses Potsdam notwendig. Das Rathauses Potsdam wird in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb saniert.
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern, daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
1.) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträgen werden an Hand der Eignungskriterien bewertet;
2.) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebene Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung;
3.) Die max. Punktzahl beträgt 500 Punkte (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit max. 50 Punkte, technische und berufliche Leistungsfähigkeit max. 450 Punkte.
Die Vergabe erfolgt stufenweise gem. RBBau-vertrag, für die Leistungsstufen getrennt nach Bauabschnitten und nach Finanzierungsquellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben entsprechen § 44 VgV
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben entsprechen §45 VgV,
— Erklärung des Jahresumsatzes der letzten 5 Jahre,
— Berufshaftpflichtversicherung mindestens für Personenschäden in Höhe von 1 500 000,00 EUR und sonstige Schäden in Höhe von 1 000 000,00 EUR
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben entsprechen § 46 VgV,
— die Teilnehmer müssen in der Lage sein, die Leistungen mit dem eigenen Ingenieurbüro zu erbringen. Die Tragwerksplaner müssen in der Lagen sein, im bestehenden denkmal- und sanierungsrechtlichen Kontext eine optisch ansprechende, funktionale und nachhaltige Lösung bei wirtschaftlicher Bauweise termin- und qualitätsgerecht umzusetzen, um die Förderbedigungen einzuhalten und zu erreichen.
Die Bewerber haben Angaben über die Zusammenstellung und Organisation der Planungsgruppe und den verantwortlichen Projektleiter (Lebenslauf, persönliche Referenzliste) vorzulegen.
Die Bewerber müssen in der Lage sein, sich kurzfristig in bevorstehende Aufgaben einzuarbeiten. Der Auftragnehmer muss während der Planung mindestens 1 mal wöchentlich dem Auftragggeber vor Ort für Planungsrunden zur Verfügung stehen.
1) Referenzliste über ausgeführte Tragswerksplanungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
3) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für
die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;
5) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben entsprechen § 44 VgV
a.) örtliche Präsenz (Potsdam) ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gem. Erfordernis sicherzustellen;
b.) RBBau, BGB;
c.) im Falle der Einladung zur Verhandlung ist ein Honorarangebot vorzulegen;
d.) Berufshaftpflichtversicherung;
e.) gültige HOAI, Festlegung AG: Honorarzone II Mindestsatz, mitzuverarbeitende Bausubstanz wir nicht mit angerechnet, Umbau- und Modernisierungszuschlag 15 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD4NS
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 (2) Absatz 1 GWB;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 (6) Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (2) GWB;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 (1) Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 GWB Satz)2 bleibt unberührt.