664139
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle), Name und Anschrift: Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue, Telefon: +49 3441-226160, Fax: +49 3441-226123, E-Mail: MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWDNaWGBYXGFXWCBYX2ZnWGVUaFghV1g=, Internet:
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: ELS-2018-0023
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: kein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 06729 Elsteraue OT Göbitz, Bornitzer Weg - Mühlgrabenbrücke
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose, Art der Leistung: Erneuerung Uferstützwand am Mühlgraben in Göbitz, Teilbauwerk Brücke über den Mühlgraben, Beseitigung von Hochwasserschäden. Umfang der Leistung: SiGeKo-Leistungen, Rückbau der alten Brücke, Pfahlgründung, Brückenbau, Straßenbau
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden, Zweck der baulichen Anlage:, Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose, Vergabe nach Losen: Nein
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 18.02.2019, Fertigstellung der Leistungen: 20.09.2019, weitere Fristen:
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de bereitgestellt.
n) Ablauf der Angebotsfrist am: 12.11.2018, um: 10:00 Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle s. a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Eröffnungstermin am: 12.11.2018, um: 10:00; Ort: wie Vergabestelle, Zimmer: Raum 7; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
r) geforderte Sicherheiten
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen enthalten sind
t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
v) Ablauf der Bindefrist am: 11.01.2019
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße, Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle