Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 202-459763
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Karl-Marx-Str. 83
Berlin
12040
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Neukölln von Berlin, SE Facility Management, FB Hochbau
E-Mail: MTdvXmtgWlteOWxzaVprbWdeayddXg==
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
Brunnenstraße 181
Berlin
10119
Deutschland
Kontaktstelle(n): z.Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144
E-Mail: MjIwYlFeU01OUSxfZlxNXmBaUV4aUFE=
Fax: +49 302832767
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szpartner.de
Brunnenstraße 181
Berlin
10119
Deutschland
Kontaktstelle(n): z.Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjPnF4bl9wcmxjcCxiYw==
Fax: +49 302832767
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen zur Sanierung des Altbaus der Gemeinschaftsschule Neukölln Rütlistr. 41 12045 Berlin
Der Campus Rütli beherbergt neben der Gemeinschaftsschule Neukölln u.a. mehrere Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen, eine pädagogische Werkstatt und die Volkshochschule Neukölln. Die Gemeinschaftsschule selbst ist eine Musik betonte Ganztagsschule von Klasse 1 bis 13.
In einigen Bereichen des Nordflügels (Bestandsbau) existieren alte und neue technische Systeme (z. B. Sprachalarmierung, Pausensignale etc.) nebeneinander. Dies ist auf Dauer nicht zulässig. Deshalb ist es erforderlich, dass der komplette Schulbestandsbau saniert und technisch ertüchtigt wird.
Rütlistraße 42
12045 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 3 (BPU).
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
— Fenster und Türen überarbeiten bzw. teilerneuern,
— Akustikdecken erneuern,
— Parkettböden überarbeiten bzw. Bodenbelag erneuern,
— Terrazzobelag in den Fluren ausbessern bzw. überarbeiten,
— Malerarbeiten,
— Sanitärräume teilerneuern,
— Erforderliche Brandschutzertüchtigung des Gebäudes.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb bzw. Teilbetrieb. Um Baufreiheit im Bestandsbau herzustellen, werden im Gebäude Bauabschnitte gebildet und die Schüler ziehen teilweise in den Schulerweiterungsbau.
Die Gesamtkosten (inkl. UV und Rundung) sind mit ca. 3 500 000,00 EUR veranschlagt. Die Kosten verteilen sich wie folgt:
KG 200: 0,00 EUR
KG 300: 1 485 000,00 EUR
KG 400: 960.000,00 EUR
KG 500: 0,00 EUR
KG 600: 0,00 EUR
KG 700: 733 500,00 EUR
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Die Maßnahme wird durch Mittel des Schulsanierungsprogrammes (SchulSP) finanziert. Da das Vorhaben aus Fördermitteln finanziert wird, ist bei der Planung und Bauausführung der Mittelabfluss nach Jahresscheiben sicherzustellen.
Folgende Termine sind vom AN einzuhalten:
Beginn der Planung: sofort 2018
VPU: Ende Februar 2019
BPU: Ende Mai 2019
Baubeginn: Mitte 2019
Fertigstellung: Oktober 2020
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner, wie HLS, ELT, Bauphysik (Wärmeschutz), SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, Fördermittelgebern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen. Das Projekt ist ggf. im Rahmen von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu präsentieren.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: CR2_Arch_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 2, werden die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 und 9 gem. § 34 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss dem Auftraggeber in Papierform mit Unterschrift übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: CR2_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien (Datei: CR2_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276 gemäß objektiven Kriterien (Datei: CR2_Arch_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein;
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Zudem darf die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-9 erfüllt worden sein;
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um die Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „CR2_Arch_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F
— Niederschrift Verpflichtungserklärung IV 317 F
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
2) Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Gesamtschule Neukölln“ öffnen).
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der BG einstehen wird.
5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „CR2_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, D-10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 12.11.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: MTVxYG1iXF1gO251a1xtb2lgbSlfYA==) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich und ausschließlich im Dokument „CR2_Arch_Fragen_Antworten_Stufe1“ veröffentlicht.
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/