Deutschland-Herford: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 203-463172
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postfach 2843
Herford
32046
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Herford – Wirtschaftsförderung
E-Mail: MjExWV5aaVpnI2xqYVtiWm5aZzVdWmdbZGdZI1la
NUTS-Code: DEA43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herford.de
Vennhofallee 97
Bielefeld
33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Gudrun Walter
E-Mail: MTRjcWBucWoqc11ocGFuPGBkbClvYWpqYW9wXWBwKmBh
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Archäologisches Fenster am Münster in Herford“
Anlässlich des 1200-jährigen Bestehens der Stadt Herford im Jahr 1989 wurden im Bereich um das Rathaus, die Wolderuskapelle und die Münsterkirche umfangreiche Grabungen durchgeführt, die Aufschlüsse über die Geschichte des ehemaligen Frauenklosters, später Damenstiftes hervorbringen sollte. Die Ausgrabungen haben die Baugeschichte der Klausurgebäude seit karolingischer Zeit in vielen Bereichen klären können. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Freilegung und Erhaltung von umfangreichen Baustrukturen aus dem 10. und aus dem 13. Jahrhundert. Das Damenstift Herford hatte eine herausgehobene Geschichte seit 823 als Reichsstift und konnte diese Stellung unter der Führung der Äbtissinnen durch das ganze Mittelalter bewahren. Die Äbtissin von Herford war die einzige Frau, die einen festen Sitz im Reichstag inne hatte.
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund sollen nun auf Basis einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie (Pfeiffer.Ellermann.Preckel, Münster, 2016) die vorhandenen Zeugnisse in einem „Archäologischen Fenster am Münster“ sichtbar und erfahrbar gemacht werden.
Es ist geplant, den zentralen Ausgrabungsbereich (Reste des ehemaligen Ostflügels der Münsterkirche) zu überbauen. Das zweigeschossig angedachte Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 150 m2 soll im Erdgeschoss die Bodendenkmale präsentieren und im Obergeschoss als Ausstellungsfläche dienen. Weiterhin sind angrenzend und im Umfeld offene „Archäologische Fenster“ vorgesehen.
Die Maßnahmen sollen den Denkmalbereich um die Münsterkirche gliedern und aufwerten und den heute nicht mehr nachvollziehbaren Zusammenhang der beiden Baudenkmäler Münsterkirche und Wolderuskapelle herstellen und erfahrbar machen.
Bei den Baumaßnahmen dürfen die archäologische und bauliche Denkmalsubstanz nicht beeinträchtigt werden. Eine enge Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden ist selbstverständlich.
Als Gesamtbudget für die Baumaßnahmen (Hochbau und Außenraum) werden knapp 3 Mio. EUR brutto veranschlagt. Kosten für die Ausstellung sind darin nicht enthalten. Der Fördergeber – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – hat ein Fördervolumen in Höhe von bis zu 1,575 Mio. EUR in Aussicht gestellt.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative Lösungsmöglichkeiten ein Konzept zu erhalten, das diesem für die Stadt Herford wichtigen Denkmalbereich gerecht wird und eine sowohl architektonisch als auch städtebaulich/feiraumplanerisch gute Voraussetzung für ein langfristiges Ausstellungsprojekt verspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Dabei sind jeweils teilnahmeberechtigt natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren und Mitarbeiter, die am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren/Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 weitere Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 18.10.2018 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 20.11.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind im Bewerbungsformblatt zu nennen:
— Name des/der Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung),
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/E-Mail,
— es ist ein realisiertes Referenzprojekt oder ein prämierter Wettbewerbsbeitrag (Hochbau oder Freianlage) mit vergleichbaren Planungsanforderungen in Bezug auf den denkmalgeschützten Kontext oder das historische, städtebauliche Umfeld zu nennen, das aber erst nach der Losziehung zu belegen ist.
Die jeweils andere Fachrichtung (Landschaftsarchitekt/in oder Architekt/in) muss erst zum Kolloquium benannt werden.
Die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bzw. der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) bewirbt, und dass die Bewerber akzeptieren, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.
10 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Hansestadt Herford aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen und die Referenz zu belegen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in, s. im Detail unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
a) Gestaltung:
— städtebauliche Qualität/Architekturqualität,
— Umgang mit Bodendenkmal und Denkmälern im Umfeld,
— Einfügung in das Gesamtumfeld.
b) Funktion
— Erfüllung des Wettbewerbsprogramms,
— Erfüllung der denkmalpflegerischen Anforderungen,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
c) Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 12 000 EUR;
2) Preis: 8 000 EUR;
3) Preis: 5 000 EUR.
Anerkennungen: 5 000 EUR (z.B. 2x 2 500 EUR)
Die Umsatzsteuer (19 % Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Weiterer Terminplan:
— 12.12.2018 – Versand der Unterlagen,
— 6.1.2019 – Frist für Rückfragen,
— 10.1.2019 – Kolloquium (nachmittags),
— 7.3.2019 – Abgabe Planunterlagen,
— 18.3.2019 – Abgabe Modell,
— 1.4.2019 – Preisgericht.
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Der Auslober erklärt, dass er dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34(3) und § 39(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Es ist eine stufenweise Vergabe beabsichtigt.
Bei den Verhandlungsgesprächen im VgV-Verfahren nach § 17 VgV fließt das Wettbewerbsergebnis als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erledigt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude unter „Kultur-/Sakralbauten“ – „Ausstellungsgebäude“ in die Honorarzone IV bzw. nach Anlage 11.2 – Objektliste Freianlagen unter „Fußgängerbereiche und Stadtplätze“ in die Honorarzone IV eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis:
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke verwendet werden:
— Weitergabe an den Auftraggeber (u. a. Veröffentlichung auf dessen Homepage),
— Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,
— Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien,
— Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB,
d) Unterlagen zum Download:
über die Homepage des Betreuers Drees & Huesmann PartGmbB, Bielefeld, kann die Auslobung Teil A als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Weitere Unterlagen stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtO11gdW1gYihocGBpbm9gbSlpbXIpX2A=
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxP2FkeXFkZixsdGRtcnNkcS1tcXYtY2Q=
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de