Deutschland-Berlin: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 210-481123
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Heidestraße 2
Berlin
10557
Deutschland
E-Mail: MjEwWV5oX2lqX1dkJG1fYlo2KyZeW2hqcCRZZWM=
Fax: +49 3051502616
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rö-Wd-Re, UmweltplanungsleistungenPlanfeststellungsverfahren
Umweltplanungsleistungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§18 ff NABEG für die 380-kV-Freileitung Röhrsdorf-Weida-Remptendorf
— Ermittlung der Vorschlagstraße,
— Erstellung Antrag,
— Teilnahme Antragskonferenzen,
— Umweltverträglichkeitsprüfung,
— Natura2000-Verträglichkeitsprüfung,
— ASP,
— LBP,
— Einwendungsmanagement,
— Verfahrensbegleitung / Projektsteuerung.
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden jeweils für die Referenzen „mehr als 20 km lineare Infrastrukturvorhaben (PFV oder ROV; führend oder begleitend mitgearbeitet“, „mehr als 10 km Freileitung: im PFV oder ROV führend oder begleitend mitgearbeitet“ und „Erarbeitung von NATURA 2000-Prüfungen“ je Bewerber vergeben. Für die Referenz „Erfahrungen LBP“ werden maximal 50 Punkte vergeben. Bewertet wird das aus den Referenz angaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nach gefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 80 Punkte ein sehr gutes, 60 Punkte ein gutes, 40 Punkte ein befriedigendes und 20 Punkte ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum („Erfahrungen LBP“: 50 P.: herausragend, 40 P.: sehr gut, 30 P.: gut, 20 P.: befriedigend,10 P.: nicht ausreichend). Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von jeweils 40 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können („Erfahrungen LBP“: 20 Punkte). Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten Bewerber (max. 6) einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 8 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Aktueller Handelsregisterauszug (aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist);
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (im Bewerberfragebogenanzugeben);
C) schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift folgenden Inhalts: Erklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags sowie die Dokumentation in deutscher Sprache sicherzustellen (im Bewerberfragebogen anzugeben);
d) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie etwaiger tariflicher Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter (im Bewerberfragebogen anzugeben).
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Angaben zum Gesamtumsatz, sowie zum Umsatz des Geschäftszweiges, mit dem der Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren (im Bewerberfragebogen anzugeben);
b) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten) (nicht älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
c) Eigenerklärung über Anzahl festangestellter + temporärer Beschäftigter (im Bewerberfragebogen anzugeben);
d) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % des Gesamtauftragswertesgestellt wird (im Bewerberfragebogen anzugeben)
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
(1) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen (bis zu 3) für mehr als 20 km lineare Infrastrukturvorhaben (PFV oder ROV; führend oder begleitend mitgearbeitet) der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang (km), Leistungs- und Vertragslaufzeit;
b) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen (bis zu 3) über die Erarbeitung von NATURA 2000-Prüfungen insbesondere für europäische Vogelschutzgebiete der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit;
c) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen (bis zu 3) über Erfahrungen mit der Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers(Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit.
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
(1) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführtwerden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben;
(2) ausgefüllter und unterzeichneter Bewerberfragebogen;
(3) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils in aufsteigender Reihenfolge (soweit nicht bereits im Bewerberfragebogen angegeben);
(4) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils in aufsteigender Reihenfolge (soweit nicht bereits im Bewerberfragebogen angegeben);
(5) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils in aufsteigender Reihenfolge(soweit nicht bereits im Bewerberfragebogen angegeben);
(6) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unter VI.3) b) (2));
(7) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unter VI.3)) b) (1).
Weiter Formvorschriften: siehe „VI.3) Zusätzliche Angaben“
Zahlung in EURO
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des bei der Vergabestelle abzurufenden Formblatts abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(2) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird.
c) Fragen und Antworten
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form veröffentlicht. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.
d) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
e) Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende und inhaltlich unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die derart fehlerhafte Teilnahmeanträge vorgelegt haben, maximal zweimal eine Korrektur zu ermöglichen. Auf solche Korrekturen besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die nachgefragten bzw. vorgelegten Eignungsnachweise. Er behält sich vor, andere als die vorgelegten Informationen für die Eignungsprüfung heranzuziehen.
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, richtet sich nach dem in II.2.9) Bekanntmachung bezeichneten Verfahren
Martin-Luther-Straße 105
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10825
Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“