Deutschland-Senftenberg: Dienstleistungen im Umweltschutz
2018/S 221-506094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Knappenstraße 1
Senftenberg
01968
Deutschland
Telefon: +49 3573/84-4275
E-Mail: MTRCXWhnKkllX2RhaDxoaV5yKmBh
Fax: +49 3573/84-4643
NUTS-Code: DE40B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lmbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wind-Wellen-Gutachten Tagebaurestgewässer Spreetal
Untersuchung des Einflusses von winderzeugten Wellen auf geplante Baumaßnahmen (Folgenutzung) in den Uferbereichen der Tagebaurestgewässer Bluno (Neuwieser See), Nordschlauch (Blunoer Südsee) Nordrandschlauch (Sabrodter See) und Spreetal-Nord Ost (Spreetaler See) sowie Ableitung konstruktiver Schutzmaßnahmen bzw. Planungsempfehlungen
RL Bluno und RL Nordschlauch
Bluno
Erstellung eines Wind-Wellen-Gutachtens für die Seen RL Bluno, RL Nordschlauch:
— Bestimmung der Maximalwerte Wind-Wellen,
— Bearbeitung von Klimadaten und Aussagen zur Eisbildung,
— Untersuchung von Schutzmaßnahmen,
— Standortempfehlung Schiffsanleger.
Vergabenummer: 1804300123
RL Nordrandschlauch und RL Spreetal NO
Spreetal
Erstellung eines Wind-Wellen-Gutachtens für die Seen, RL Nordrandschlauch, RL Spreetal NO:
— Bestimmung der Maximalwerte Wind-Wellen,
— Bearbeitung von Klimadaten und Aussagen zur Eisbildung,
— Untersuchung von Schutzmaßnahmen,
— Standortempfehlung Schiffsanleger.
Vergabenummer: 1804300123
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden mit dem Angebot verlangt (631-LMBV-ING-Punkt 3.1):
— Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VGV § 45 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
— (§ 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind:
a) für Personenschäden: 3 000 000 EUR;
b) für sonstige Schäden: 250 000 EUR bis zu einem Objekt wert bis zu 3 Mio. EUR.
Ab einem Objektwert größer 3 Mio. EUR ist eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 % des Objektwertes nachzuweisen.
— Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen Kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Der Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit i. S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1) Nachweis über ausgeführte Leistungen der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind;
1.1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert;
2) Angabe Projektteam/Funktion:
1 Projektleiter: Name des MA und Qualifikation (Dipl.-Ing., MA Science/Engineering, Fachrichtung)
1 Stellvertretung: Name des MA und Qualifikation (Dipl.-Ing., MA Science/Engineering, Fachrichtung)
Soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Geforderte Mindeststandards sind:
Erfahrung/Referenzen bzw. realisierte Leistungen des Projektleiters
— Arbeiten in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen (1 Referenz) und
— Windwellengutachten (1 Referenz) und
— Berechnung von Quer- und Längstransporten von Sedimenten (1 Referenz) Erfahrung/Referenzen bzw. realisierte Leistungen des Stellvertreters,
— Arbeiten in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen (1 Referenz) und
— Windwellengutachten (1 Referenz) und
— Berechnung von Quer- und Längstransporten von Sedimenten (1 Referenz) MA im Projektteam,
— Erfahrung Berechnung von Eisfestigkeiten, Eisdicken und des thermischen Eisdrucks (1 Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn ein Bieter in mehreren Losen der wirtschaftlich beste Bieter ist, dann erhält er das Los mit dem größten Umfang.
Wenn in einem Los mehrere Bieter in der Nutzwertanalyse punktgleich sind entscheidet das Los über die Vergabe.
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: MjE5Y1gtT2JbUVJgWE5fYVJZWU5aYRtPYltRG1FS
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
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E-Mail: MjEwbGE2WGtkWltpYVdoaltiYldjaiRYa2RaJFpb
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.